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Nachhaltigkeit als Prinzip einer wettbewerblichen Marktwirtschaft

Ordnungsökonomische Prinzipien wie etwa die von Eucken beschreiben die für eine funktionierende Marktwirtschaft als konstitutiv angesehenen Merkmale. Man kann argumentieren, dass ökologische Nachhaltigkeit in diesen Kanon hineingehört. Zum einen hat es keinen Sinn von einer “funktionierenden” Marktwirtschaft zu sprechen, wenn diese systematisch zu einer Übernutzung von Ressourcen, Zerstörung ökologischer Lebensgrundlagen und zu einem lebensbedrohlichen Klimawandel führt. Damit würde sich die Marktwirtschaft ihrer eigenen langfristigen Grundlagen berauben. Insofern man diese negativen ökologischen Konsequenzen als Externalitäten auffasst, so ist deren Internalisierung also nicht nur ein regulatorischer Eingriff zur Verbesserung der Effizienz des Marktsystems, sondern konstitutiv für den langfristigen Bestand der Wirtschaftsordnung. Zum anderen unterminiert eine nicht nachhaltige Entwicklung letztlich die Freiheitsrechte künftiger Generationen. Sieht man die institutionelle Garantie von Freiheitsrechten als konstitutiv an (wie etwa bei Eucken), so sind die Rechte künftiger Generationen nicht als inferior zu vernachlässigen. Eine Vernachlässigung ökologischer Nachhaltigkeit ist deshalb in Bezug auf spätere Genarationen ähnlich zu werten wie der Entzug wirtschaftlicher Freiheiten heute lebender Individuen zugunsten anderer heute lebender Individuen. Während wirtschaftlicher Wettbewerb die Machtpositionen der einen, welche die Freiheit der anderen beschränken, auflösen soll und kann, so ist dies im Fall des intergereativen Freiheitsentzugs nicht möglich. Daher ist instiotutionell durch eine Nachhaltigkeitspolitik dafür zu sorgen, dass künftige Generationen genügend Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit bleibt.

Während nach dem Zweiten Weltkrieg der Ordoliberalismus die Notwendigkeit des sozialen Ausgleichs erkannt und zu einem integralen Bestandteil der Wirtschaftsordnung gemacht hat (“Soziale Marktwirtschaft”), so sollte nach 50 Jahren Diskussion über die ökologischen Grenzen des Wachstums und nachhaltiger Wirtschaftsweise die Erkenntnis stehen, dass auch ökologische Nachhaltigkeit konstitutives Merkmal der Wirtschaftsordnung ist, und demzufolge eine “Ökologisch-soziale Marktwirtschaft” als Leitkonzept akzeptiert werden sollte. Diese normative Festlegung würde den Staat zu einer entsprechenden Nachhaltigkeitspolitik verpflichten. Angesichts der enormen Herausforderungen des Klimawandels (neben vielen anderen Problemfeldern) erfordert dies drastische Schritte, auch wenn diese im Detail nicht direkt aus dem ordnungspolitischen Konzept abgeleitet werden können. Trotz dieser Herausforderungen an eine aktive staatliche Politik ist aber auch klar, dass wettbewerbliche Märkte aufgrund ihrer Fähigkeit zur Anpassung, zur Innovation und zur Bewältigung von Strukturwandel notwendig sind – sie also vom Problem zum Teil der Lösung werden.

Sowohl die langfristigen Konsequenzen von Handlungen für zukünftige Generationen, als auch die entfernt liegenden Handlungskonsequenzen entlang globaler Wertschöpfungsketten sind für Individuen kaum abschätzbar oder sichtbar. Versucht der Staat Externalitäten zu internalisieren, so spiegeln sich zumindest teilweise die Handlungskonsequenzen in den Preisen wider. Aber erstens gelingt dies nur sehr unvollkommen (wer kennt schon das sozial optimale Niveau?), zweitens hat der Staat nur Internalisierungsmöglichkeiten innerhalb nationaler oder durch Handelsabkommen determinierter Grenzen, also nicht entlang der gesamten Produktionskette. Und drittens hat die Internalisierungslogik Grenzen, die in der Natur sozialer Präferenzen liegt: Wenn ein Konsument Präferenzen (etwa ethische Überzeugungen) hat, die von vornherein den Kauf von Gütern ausschließt, die mit Kinder- oder Sklavenarbeit hergestellt wurden, so nützt es nichts, wenn Kinderarbeit als „negative Externalität“ internalisiert wurde um sie auf ein “sozial optimales Niveau” zu reduzieren. Die Tatsache als solche, ob Kinderarbeit enthalten ist oder nicht, ist dem Preissystem nicht zu entnehmen. Hinzu kommt, dass das Individuum nie wissen kann, ob alle Staaten entlang der Produktionskette eine adäquate Internalisierungspolitik betreiben. Damit erzeugt die Zergliederung des Produktionsprozesses infolge zunehmender globaler Arbeitsteilung asymmetrische Informationen.

Kurzum: Im Fall sozialer Präferenzen, wo aufgeklärte Individuen die Konsequenzen ihrer Handlungen verantworten wollen – und nach Auffassung des Liberalismus auch sollen – bietet das Markt- bzw. Preissystem nicht immer adäquaten Möglichkeiten dies zu tun. Dies ist faktisch eine Reduktion von Freiheitsrechten, wenn einem die Möglichkeit genommen wird, Verantwortung für die eigenen Handlungskonsequenzen zu übernehmen. Nebenbei bemerkt kann die Allokation dann nicht mehr pareto-effizient sein, weil der ultimative Maßstab für Effizienz die (ggf. sozialen) Präferenzen der Individuen sind. Demzufolge muss eine liberale marktwirtschaftliche Politik in Zeiten globalisierter Produktionsketten und langfristiger intergenerativer Handlungsfolgen die Mischung marktlicher und regulatorischer Allokationsmechanismen neu denken. Ein Liberalismus, der in der Vorstellung “mehr Markt = mehr individuelle Freiheit, mehr Staat = mehr Bevormundung” verhaftet ist, hat diese Zusammenhänge nicht wirklich verstanden.

When is Free Trade “free”? Taking liberalism seriously

Liberal economists tend to say that free trade means that governments should not impose barriers of trade. These barriers could be tariffs or non-tariff barriers such like quotas and different standards which regulate market access. Free trade negotiations thus aim to reduce tariffs and quotas, reduce bureaucracy, and harmonizing standards.

Many of these market regulations or standards have their background in various forms of market failure. Their task is e.g. to internalize external costs (or to regulate activities which produce externalities), to mitigate problems of information asymmetry e.g. in case of consumer protection, or to establish countervailing power, e.g. in case of labor standards. All that is not distortive in the sense of allocation efficiency, in contrast, it should promote market efficiency, and could incentivise market participants to seek for better solutions. The design of these rules and standards  – though being influenced by political bargaining and interest groups – can be seen as a democratic outcome: the open and liberal society decides to which extent and in which way they wish to come up with these various sorts of market failure. These rules determine the mode how markets are working in order to achieve an overall desirable outcome – not only the desired bundle of goods but also the way how production, market exchange, (re-) distribution, working conditions etc. are organized. Recall, that all that are choice consequences where individuals have preferences about. This illustrates that market regulations, also for cross-border transactions, should empower people to make better informed choices, reduce externalities and the role of imbalanced power and to take responsibility for the consequences – not bossing individuals around.

Liberalism implies that people are aware of the choice consequences and take full responsibility of them. This requires that prices reflect all social costs, and that customers are well informed about choice consequences. Many agents would like to take responsibility about social and ecological conditions of production of the goods they are purchasing. In Global Value Chains, information about these consequences are usually dispersed and not fully reflected in the prices. Thus, with increasing globalization, information asymmetry increases, too. The price system in a market economy should reflect social opportunity costs and willingness to pay. Hence, the question whether globalization fosters or reduces allocative efficiency, is not easy to
answer.

What happens in case of trade between countries with different, i.e. lower standards or more lax regulations? The country with stricter standards will have – in tendency – a comparative disadvantage for all activities which are regulated more strictly. These activities are out-sourced or off-shored, and consumers buy the imported goods at lower prices. However, they could know that they are indirectly contributing to externalities and social imbalances in other countries. But if their decisions are guided predominantly by prices, they are less able to express their willingness to pay for proper production conditions. An example might be child
work or hazardous working conditions. People decided for good reasons to prohibit child work – in their country. Whether they indirectly promote child work in other regions via their consumption behavior is a choice consequence they cannot be sure about. Imposing environmental taxes for internalizing externalities leads to comparative advantages of other countries for producing dirty goods. Introducing labor standards create comparative advantages of other countries for labor-intensive goods, and so forth.

The common wisdom of trade theory that “aggregated” welfare increases due to specialization and trade is easy to prove for a „represwentative“ consumer who is purely self-interested: her welfare depends only on the amount and variety of consumed goods, and the bundle of goods is increasing due to trade. From a political economy point of view, if consumer’s or voter’s preferences are also reflected in the way of regulation and standards, it is by no means clear whether welfare has increased. This is one of the problematic issues of many free trade agreements: the negotiations are often intransparent and massively influenced by minority lobbying groups. Public support of free trade arrangements require an open dialogue, information disclosure, and participation in discussion. This would reduce campaigning activities against free trade agreements by other lobbying groups which are often seen as ill-informed. However, the main participants and lobbyists of past trade agreements are sometimes ill-informed as well, e.g. when declaring that environmental and consumer protection issues are “not economic issues” and should thus not be prioritized. (That’s an example of the widespread misconception that first we have to „make business“ in order to have the money to finance all that social and environmental bling-bling – this is the opposite of informed economic reasoning.)

For a reduction of tariffs or quotas or bureaucracy there is usually a broad consensus. The “harmonization” of regulations and standards, however, is highly debatable. Proponents of free trade see these differences as a barrier to trade. The opponents see an undermining of the democratically legitimated rules how to cope with these various forms of market failures according to the voter’s preferences. In many cases a “harmonization” means that the lower standard is made effective, and a further improvement of standards or adaption to the preferences is much more difficult as the consent of the other country is necessary (supranational law). Therefore, the voters do not experience an extension of their “freedom”, the “free” trade agreement might limit or reduce their freedom to take responsibility of their choice consequences and the future design of the rules. The “free” in free trade should not be trivialized to freedom to choose among a larger variety of (cheaper) goods or the freedom to
make more money. This would not have much to do with the ideas of liberalism.

These are not ideological or left-winged arguments, it is a very simple implication of economic reasoning, based on Pareto efficiency criterion and theory of allocation in a market economy plus some arguments from Public Choice. Therefore, free trade agreements between countries with different attitudes and preferences is an ordoliberal challenge if the goal is to maintain or even extend freedom. It is by far less simple than just “abandoning trade barriers”. It has to address the question how individuals can decide about the design of rules which govern their life conditions according to their preferences. And how they can keep control of that in a globalized world with multilateral and regional agreements.

The free trade negotiation process should carefully deliberate publicly about differences of standards. If harmonization isn’t desirable, the national standards prevail. If national standards evolve, all suppliers and consumers are affected in the same way. Thus it is not legitimate that foreign investors have privileged rights to appeal against changing policies (such privileges are justified only in case of very weak institutions if FDI should be promoted). Both governments should make clear arrangements how to deal with important cross-border externalities such as greenhouse gas emissions. For example, both sides could agree to consider a joint de-carbonization strategy which imposes improved standards of cleaner production. In case of e.g. different carbon taxes, traded goods should be border-taxed so that the carbon embodied in traded goods is taxed in a non-discriminatory way compared to the locally produced goods. Improvements of regulations should not be hindered by international treaties but supported by them. Thus, free trade agreements could become a vehicle to globalize improved environmental and social standards. It could be expected that with such an agenda there would be by far less resistance against globalization and free trade. And it would be a step towards a modernization, i.e. de-trivialization of the term “liberal” in economic policy.

Und noch einmal: Urheberrechtsreform in der FAZ – Kommentar zum Kommentar

Wie schon häufig zuvor trommelt die FAZ kurz vor der EU-Abstimmung über die Reform des Urheberrechts für diese Reform und kommentiert die Position der Gegner (insbesondere von Artikel 13 dieser Reform = inzwischen Art. 17) betont negativ. Da die FAZ ein Eigeninteresse an der Durchsetzung dieser Reform hat, ist das verständlich und legitim. Gleichwohl ließ in der Vergangenheit das Argumentationsniveau doch zu wünschen übrig. Nun hat Herr Kaube mit seinen Kommentaren in der FAZ vom 22.3.2019 und vom 25.3.2019 einen weiteren Akzent argumentativer Schlichtheit gesetzt.

Zunächst sollte Herr Kaube als Mitherausgeber der FAZ den Sprachgebrauch überdenken: “Hehler” “nützliche Idioten” – das ist Stammtisch, für regelmäßige FAZ-Leser*innen ein Grund zum Fremdschämen. Konkret richtet sich sein erster Kommentar gegen ein kritisches Statement eines der Direktoren des Kölner Instituts für Wirtschaftspolitik, Steffen J. Roth, welches einige der allseits bekannten Bedenken gegen Upload-Filter referiert. “Tja, möchte man sagen, der Rechtsstaat hat Vorfahrt vor dem Geschäftemachen, dann entfällt eben die Möglichkeit zum Verbreiten von unbesehen allem, wenn es nicht rechtmäßig erfolgen kann.”, so Kaube. Damit tut er so, als wäre der derzeitige Zustand bereits außerhalb des Rechtsstaates. Dann würde man aber nur über die bessere administrative Durchsetzung des Urheberrechts debattieren, nicht über dessen Reform. Tatsächlich verteidigt in der Debatte aber niemnand ernsthaft die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials, und alle, auch die Gegner von Art. 13, sprechen sich für eine stärkere Beteiligung der Kreativen an den Einnahmen aus. Vielleicht mag Herr Kaube dies einfach mal zur Kenntnis nehmen. Das Gegenteil dessen zu suggerieren, ist dieselbe Art von Desinformation, die Herr Kaube so gern der Gegenseite vorwirft. Es geht allein um die Frage, wer die Verantwortung für solche Rechtsverstöße tragen solll, genauer: ob und vor allem in welcher Form diese Verantwortung auf die Betreiber von Plattformen ausgedehnt werden soll. Kein Wort in dem Artikel z.B. von dem Vorschlag von Pauschallizenzen, die eine Uploadfilterung überflüssig machen. Das Ziel wäre erreicht, und mit erbittertem Widerstand ist nicht zu rechnen.

Kernpunkt von Kaubes erstem Kommentar ist, dass er einen logischen Fehler in der Argumentation Steffen J. Roths identifiziert zu haben glaubt, den er nun in seinem Kommentar “entlarvt”, um zu zeigen, dass die Argumentation der Gegenseite nur ein Kartenhaus ist. Vom Zwang zu Uploadfiltern würde sich die Marktposition der ohnhin schon großen Player erhöhen, da nur sie über das entsprechende Know How und die finanziellen Mittel verfügen. Der Wettbewerb würde leiden, so Roth. Nun sprechen sich aber gerade auch diese großen Player gegen diese Art von Art. 13 aus. Das, so Kaube triumphierend, würde aber doch beweisen, dass Google & Co eben doch von der derzeitigen Regelung profitieren und durch die Urheberrechtsreform empfindlich getroffen würden. Denn wieso sollten sie gegen etwas sein, das in der Folge ihre Position im Wettbewerb noch stärken würde? Süffisant kommentiert er: “Finde den Fehler”. Herrjemine, ist das so schwierig zu verstehen? Google & Co verdienen derzeit Milliarden trotz der Existenz kleinerer Wettbewerber in gewissen Marktnischen. Die ohnehin große Marktmacht noch weiter ausdehnen zu können ist im Vergleich zu den hohen Kosten (nicht nur Filterkosten, sondern vor allem zu erwartender Schadensersatzansprüche etc.), die die geplante Reform ihnen bescheren würde, keine wirklich attraktive Aussicht. Herr Kaube würde vermutlich auch nicht dafür plädieren, dass er alle seine Artikel einer Genehmigungsbehörde vorlegen muss, wenn im Gegenzug konkurrierende Zeitungen gleich ganz verboten würden.

Auch der zweite Kommentar vom 25.3.2019 (“Bereit das Recht zu opfern”) ist ähnlich gestrickt. Es wird so getan, als würde das Urheberrecht derzeit im Internet nicht gelten und Plattformen wie Google seien nichts anderes als Hehler. Die Justizministerien müsse doch den Hehlerei-Paragrafen des Strafgesetzbuches kennen. Und Herr Lindner sei “zwar kein Jurist, aber auch ihm darf man unterstellen, dass er von der Strafbarkeit […] weiß”. Nun, auch Herr Kaube ist kein Jurist, deswegen mag man es ihm nachsehen, dass diese Form der indirekten Profitierung von Urheberrechtsverletzungen Dritter durch Google & Co sachlogisch nicht dasselbe ist wie klassische Hehlerei (alleine schon wegen fehlenden Vorsatzes, der fehlenden Körperlichkeit des Gegenstandes u.a.m.), und deswegen der zitierte Strafgesetzbuch-Paragraf auch nicht greift. Dass Google, Facebook usw. “keine gemeinnützigen Unternehmen” sind, sie an der Bewahrung des Status Quo ein Profitinteresse haben – all das sind Binsen, um die es nicht ernsthaft geht. Herr Kaube kann einfach nicht sehen oder gar akzeptieren, dass es gute nachvollziehbare Gründe gegen den Art. 13 geben kann, und dass das allgemein akzeptierte (!) Ziel, Plattformen stärker zur Finanzierung der Kreativen zur Kasse zu bitten, auf anderem Wege mit deutlich weniger Kollateralschäden erreicht werden könnte. Bei Herrn Kaube geht es nur um Schwarz oder Weiß, Recht gegen Illegalität, Pro Urheberrechtsreform in der derzeitgen Form versus grenzdebile Desinformationskampagnen. So viel Unterkomplexität kennt man sonst nur von der Springerpresse. Wie es anders und besser geht, zeigt der Beitrag des Komponisten Matthias Hornschuh (FAZ vom 26.3.19), der lösungs-orientiert ist und ganz ohne diese geifernde Feindseligkeit auskommt.

Gewiss, auf der Seite der Art.13-Gegner gibt es den einen oder anderen Youtube-Influencer, der oder die mit sagenhaft naiven Argumenten Desinformation betreibt. Die FAZ sollte aber nicht auf argumentativ gleichem (wenn auch sprachlich höherem) Niveau dagegenhalten. Das sollte nicht ihr Anspruch sein. Es geht um komplexe Abwägungen und Kompromisse. Vor allem geht es darum zu verstehen, dass im digitalen Zeitalter Urheberrecht nicht einfach dasjenige Mindset und diejenigen Instrumente des 19. Jahrhunderts fortschreiben kann. Das wäre so, als würde man in der Volkswirtschaftslehre digitale Plattform-Märkte mit einem simplen Angebots-Nachfrage-Diagramm verstehen wollen.

Das Bestellerprinzip bei Immobilienerwerb

Bei Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip seit 2015. Seitdem ist der Maklermarkt bei Vermietungen drastisch zurückgegangen. Nun wird diskutiert, das Bestellerprinzip auch beim Immobilienkauf anzuwenden. Da es hier um große Summen geht, erhofft man sich u.a., dass der Immobilienerwerb billiger wird. Wie schon beim Vermietungsmarkt laufen Maklerverbände natürlich Sturm gegen das Bestellerprinzip. Schon beim Vermietungsmarkt wurde an der Rechtmäßigkeit gezweifelt (Verstoß gegen Gewerbe- und Vertragsfreiheit) und katastrophale Folgen prognostiziert. Inzwischen hat man die Regel dort akzeptiert, kommt aber mit ähnlichen oder noch drastischeren Argumenten, um das Bestellerpinzip bei Immobilienkauf zu verhindern.

Eines der Argumente, das in einer vom Ring Deutscher Makler in Auftrag gegebenen “Studie” in den Medien verbreitet wurde, ist die Aussage, dass ohne Makler der Verkäufer die ansonsten anfallende Maklergebühr auf den Kaufpreis aufschlagen würden. Der Käufer würde deshalb nicht nur nicht profitieren, er stünde sogar schlechter da, weil entsprechend auch die Grunderwerbssteuer ansteigen würde, da diese vom Kaufpreis abhängt. In der FAZ vom 7.11.2018 wird diese schlichte Behauptung in der Überschrift so dargestellt, als wäre es bereits ein Fakt, dass das Bestellerprintzip den Immobilienerwerb teurer statt billiger mache.

Zudem finden sich auf der Verbands-Webseite ivd.net weitere Argumente, die nach Ansicht der Makler gegen das Bestellerprinzip sprechen. Ich gehe diese im Folgenden durch:

1. Die Erwerbskosten würden steigen statt sinken, weil Verkäufer die eingesparten Maklerkosten einfach auf den Preis aufschlagen würden. Damit steige auch die Grunderwerbssteuer und der Staat würde so profitieren. Falls es wirklich eine “Studie” dazu gibt, würde mich brennend die Datengrundlage und Schätzmethodik interessieren, die empirisch eine 100%-ige Überwälzung der Maklerkosten auf den Preis belegen. Das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln, welches in dieser Sache sicherlich als deutlich weniger interessegeleitet angesehen werden kann, kommt in einer Kurzstudie (IW-Kurzberichte 6. 2017) zu anderen Schlüssen:

• Eine vollständige Überwälzbarkeit ist empirisch wenig wahrscheinlich.

• Der Teil, welcher überwälzt wird, erhöht zwar (mäßig) die Grunderwerbssteuer, kann allerdings auch fremdfinanziert werden. Eine Finanzierung der Maklerkosten hingegen kann nicht über eine Bank erfolgen. Diesen Vorteil sollte man berücksichtigen.

• Da die Dienst von Maklern nun nicht mehr obligatorisch in Anspruch genommen wird, entsteht mehr Wettbewerb – nicht nur über die Maklerleistung, sondern auch über deren Preis. Für Makler ist das natürlich unangenehm und sie werden diese einfache ökonomische Intuition nicht gerne hören. Aber der Preis, der dann noch teilweise überwälzt werden kann, wird geringer werden.

2. Es wird argumentiert, dass in vielen Bundesländern die Maklerkosten ohnehin “fair” geteilt würden zwischen Käufern und Verkäufern, sie den Erwerb mithin gar nicht so sehr verteuern würden, und eine faire Teilung besser sei als eine 100%-ige Überwälzung. Dieses Argument steht in logischem Widerspruch zu dem oben genannten: Wenn die Maklerverbände davon ausgehen, dass es Verkäufern stets gelingt sich durch Überwälzung schadlos zu halten, dann sollte es ihnen erst recht gelingen auch ihren “fairen Anteil” auf den Käufer zu überwälzen. Dieser zahlt also seinen Makleranteil plus den zweiten Anteil per Preisaufschlag. Wer also von völliger Überwälzung ausgeht, sollte dieses zweite Argument lieber nicht benutzen, da das Wort “fair” in offensichtlich sehr scheinheiliger Weise verwendet wird.

3. Eine Deckelung der Maklergebühren auf x% würde zu Unwirtschaftlichkeit führen. Nun ist die Deckelung der Maklergebühren, wie es sie in anderen Ländern (z.B. Österreich) gibt, kein integraler Bestandteil des Bestellerprinzips, es gehört also thematisch nicht zu der vom Immobilienverband angezeigten Überschrift der Webseite. Zu einer möglichen Deckelung will ich hier nicht diskutieren.

4. Immobilienkäufer seien nicht besonders schutzbedürftig, im Gegensatz etwa zu Mietern, weshalb dieser Eingriff hier ungerechtfertigt sei. Mir ist nicht bekannt, dass es besonderer Schutzbedürftigkeit bedarf, um das Bestellerprinzip zu begründen. Dass es bisher quasi aus Gewohnheitsrecht gegen jede Marktlogik so verlief, dass man eine Leistung kauft, aber jemand anderes automatisch verpflichtet ist diese (mit) zu bezahlen, ist viel eher ein Zustand, der einer sehr besonderen Rechtfertigung bedarf. Das Prinzip “Wer die Leistung bestellt, bezahlt sie auch – und kann die Kosten je nach Inzidenz teilweise über den Preis überwälzen” ist dagegen in 99,99% aller Markttransaktionen realisiert und bedarf keiner besonderen Rechtfertigung.

5. Die Leistung des Maklers sei doch so wichtig, vor allem die Beratung potenzieller Käufer. Deshalb sei es ja auch gerechtfertigt, dass sich diese an den Kosten beteiligen. Dem liegt ein altruistisches Bild des Maklers zugrunde, bei dem sich selbst progressive Verhaltensökonomen das Lachen kaum verkneifen können. Der Makler, der vom Verkäufer beauftragt wird, hat zunächst entsprechend seines Kontraktes die Interessen des Verkäufers wahrzunehmen, nicht die des potenziellen Käufers. Da die Courtage in aller Regel prozentual vom Kauffpreis abhängt, ist der Kontrakt anreizkompatibel, weil der Makler (Agent) ein Eigeninteresse an einem möglichst zügigen Abschluss zu einem möglichst hohen Preis hat, was genau den Interessen des Verkäufers (Printzipal) entspricht. Da noch hinzukommt, dass Makler einen besseren Marktüberblick haben als die meisten Verkäufer, dürften ihre Möglichkeiten, an das oberste Ende des Preissetzungsspielraums zu gehen, noch höher sein als die Möglichkeiten eines weniger informierten Verkäufers. Das macht es für den Verkäufer so attraktiv einen Makler einzuschalten, zumal dessen Kosten sowieso jemand anderes tragen muss. Wenn so sehr auf das Beratungsbedürfnis des potenziellen Käufers abgestellt wird, von dem man eben noch behauptete, dass er kein besonderes Schutzbedürfnis habe, dann können die Käufer ja individuell Beratungsleistungen nachfragen. Von einer “wertvollen Beratung” vom Interessenvertreter der Gegenseite zu sprechen, da muss man sich schon fragen für wie naiv man da gehalten wird.

6. Es wird argumentiert, dass aus “rechtlichen Gründen” potenzielle Käufer gar keinen Makler beauftragen dürften, weshalb das Bestellerprinzip fast schon einem Berufsverbot gleichkommt. Ich bin kein Jurist und kenne deshalb nicht die gesetzlichen Regelungen, auf die sich die Maklerverbände hier beziehen (sie werden auf der Webseite auch nicht benannt). Weshalb um Himmels willen es jemanden – entgegen aller Vertragsfreiheit – verwehrt sein soll, einen Makler mit der Suche nach einem zu erwerbenden Haus zu beauftragen, erscheint mir schleierhaft. Möglicherweise ist diese Behauptung also schlicht falsch. Im Übrigen lassen sich Gesetze ändern. Interessant ist dem Zusammenhang, dass der Verband nun doch wieder mit der Schutzbedürftigkeit des Käufers argumentiert: “Das Bestellerprinzip widerspricht der staatlichen Aufgabe, Verbraucher zu schützen und nicht schutzlos zu stellen. Der Käufer wäre im Ankaufsprozess völlig auf sich alleine gestellt.” Zuvor wurde noch im Gegenteil argumentiert, dass dies wohl kaum ein Problem sei im Gegensatz zur Situation eines potenziellen Mieters.

Falls es tatsächlich zur Durchsetzung des Bestellerprinzips kommen sollte und die Maklerleistungen in der Folge drastisch zurückgehen werden, wie bereits im Fall der Mietwohnungen, so sollte man sich als Ökonom immer vor Augen halten, dass (1) aller Voraussicht nach nahezu alle wechselseitig vorteilhaften Tauschmöglichkeiten am Immobilienmarkt trotzdem realisiert werden, also nicht mit einem abrupten Anstieg von Leerständen zu rechnen ist, (b) die wertvolle Arbeitskraft der ehemals als Makler tätigen Wirtschaftssubjekte nun anderen, produktiveren Verwendungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Kurz: volkswirtschaftlicher Effizienzgewinn. Zwischen dem Preis, den der Käufer (Incl. Courtage) zu zahlen bereit ist, und dem Preis, den der Käufer tatsächlich erhält, liegen alle Preise, bei denen beide Seiten einen zusätzlichen Vorteil (Wohlfahrtsgewinn) hätten. Dass sich eine dritte Partei diese Wohlfahrt aneignen kann und dafür knappe Ressourcen aufgewendet werden, kann nur dadurch gerechtfertigt werden, dass der wechselseitig vorteilhafte Tausch ansonsten nicht zustande gekommen wäre, oder die Transaktionskosten des direkten Tauschs noch höher sind als die Maklercourtage. Das dürfte in den allerwenigsten Fällen zutreffen.

Ob sich die Immobilienerwerbskosten durch das Bestellerprinzip nun tatsächlich verringern (wofür einiges spricht) oder nicht (was der Maklerverband behauptet), sei völlig dahingestellt. Dem Argument, dass man dem angestrebten Ziel viele besser gerecht werde, wenn man z.B. die Grunderwerbssteuer senken würde, will ich gar nicht widersprechen. Aber wenn das eine hilft, muss man ja das andere nicht lassen.

Für Spezialimmobilien wie Industriebauten oder große Mehrfamilienhäuser oder Immobilien, die erst in ihrer Funktion entwickelt werden müssen, werden auch weiterhin Makler als Intermediäre tätig sein, und dort ist es auch sinnvoll. Oder auch dann, wenn Verkäufer oder Käufer z.B. nicht vor Ort sind oder absolut keine Zeit haben und deshalb diese Dienstleistung in Anspruch nehmen. Aber eben nicht obligatorisch.

Für die Gesamtheit der Argumenttation, deren Spitze die FAZ sich bemüßigt fühlte wie eine Tatsache erscheinen zu lassen, gibt es in der Ökonomik einen sehr treffenden Begriff: rent-seeking. Es geht schlicht darum, auf die Spielregeln Einfluss zu nehmen dergestalt, dass man ohne allzu große Mühen und allzu scharfen Wettbewerb Vorteile (zulasten Dritter) erzielt. Zumal bei gleich bleibendem physischen Aufwand, jedoch stark gestiegenen Immobilienpreisen Makler in der Vergangenheit ohnehin profitiert haben dürften.

Target2 und Euroaustritt – ein „Pulverfass“?

Target2-Salden entstehen durch grenzüberschreitende Buchungsvorgänge, und auch nur deshalb, weil trotz der Währungsunion weiterhin nationale Zentralbanken existieren statt nur die EZB. Bei einem grenzüberschreitenden Transfer zwischen Geschäftsbanken, welcher über die jeweiligen nationalen Zentralbanken abgewickelt wird, fließen sowohl Depositen (Passivseite) als auch Reserven (Aktivseite) von der italienischen Bank A zur deutschen Bank B (vermittelt über die jeweiligen nationalen Zentralbanken). Dadurch entsteht aber eine Differenz zwischen Aktiv- und Passivseite der jeweiligen Zentralbankbilanz – die Banca d’Italia hat also dieselben Assets wie zuvor, jedoch weniger Reserven, folglich einen Saldo auf der Passivseite. Entsprechend umgekehrt ist es bei der Deutschen Bundesbank. Gäbe es lediglich die EZB, wäre dieses ganze Problem völlig unbekannt, kein Ökonom würde Alarm schlagen, keine Zeitung darüber schreiben. Normalerweise stehen bei einer nationalen Zentralbank den Reserven (plus Bargeld) entsprechende Vermögensgegenstände gegenüber, also vor allem Wertpapiere oder Forderungen gegenüber nationalen Geschäftsbanken. Durch den Zufluss von Reserven an deutsche Geschäftsbanken, die die Deutsche Bundesbank gar nicht geschaffen hat, sondern die durch Überweisung nach Deutschland gekommen sind, entsteht eine T2- “Forderung” der Bundesbank auf der Aktivseite, die man als Forderung gegenüber der EZB betrachtet. Umgekehrt ist es bei der Banca d’Italia, die eine T2- “Verbindlichkeit” gegenüber der EZB hat. Zunächst einmal kommt die Sprechweise von “Forderung” und “Verbindlichkeit” durch die übliche Interpretation der Aktiv- und Passivseite einer Bilanz zustande. Faktisch hat sich die Banca d’Italia aber gar keine Mittel von der Bundesbank “geliehen”, schon gar nicht hat “Deutschland” Geld an “Italien” verliehen, welches dieses Geld irgendwie verjubelt hat (auch wenn das gescheit klingt wie „… zur Finanzierung des Zahlungsbilanzdefizits“). Die Interpretation der T2-Salden als „Kredit“ ist also zu recht sehr umstritten. Ich lehne sie ab.

Die Sorge ist nun, dass im Fall des Austritts eines T2- “Schuldner”-Landes aus der EWU man diese Salden ähnlich wie einen faulen Kredit  „abschreiben“ muss, da es sich nicht um eine werthaltige Forderung handelt. Schließlich wird das Land ja aufgrund großer finanzieller Probleme ausgetreten sein und daher weder in der Lage noch willens sein, einen Saldo zu begleichen. Müsste die Bundesbank eine riesige T2- “Forderung” abschreiben, so wäre ihr Eigenkapital mehr als aufgebraucht, es würde negativ werden. Das wäre an sich nicht unbedingt ein Problem (im Unterschied zu einer Geschäftsbank, die dann insolvent wäre), aber man würde dies vermeiden wollen, indem man den T2-Saldo als reinen Buchungsposten einfach stehen ließe. Im Fall, dass die „Billionen-Forderung“ abgeschrieben würde, müsste gegebenenfalls die Bundesbank durch den – Gott bewahre! – deutschen Steuerzahler rekapitalisiert werden. Das ist das Schreckensszenario, das kürzlich wieder durch die Tageszeitungen ging (wie immer mit der löblichen Ausnahme der sehr sorgfältigen Kolumnen von Gerald Braunberger in der FAZ).

Klar ist, dass die Banca d’Itlaia Teil des ESZB ist und die Wertpapiere auf ihrer Aktivseite dem ESZB gehören. Steht als Gegenbuchung nun ein T2-Saldo in ihrer Bilanz, so entsteht dann – und nur dann und in diesem Moment – eine Forderung des ESZB auf Rückübereignung der Wertpapiere in Höhe des T2-Saldos, als Folge des Austritts aus dem ESZB. Es kann ja nicht sein, dass die Banca d’Italia nach einer Währungsreform ihre Reserven in Lira umwandelt und die Wertpapiere, denen ja Euro-Forderungen der Banken gegenüberstehen, einfach als Anfangskapitalausstattung behält. Es ist aber davon auszugehen, dass in der Banca d’Italia vernünftige Leute mit Expertise sitzen, die genau wissen, dass man auch nach Austritt Italiens aus dem Euro den Zahlungsverkehr mit der Eurozone aufrechterhalten muss. Dies würde durch das eben skizzierte Vorgehen, welches spiegelbildlich die „Abschreibung einer Billionenforderung“ auf der Bundesbankbilanz zur Folge hätte, stark gefährdet und würde Italien wirtschaftliche vom Euroraum abschneiden.  Interessanterweise sind es ja oft dieselben Ökonomen, die vor einer T2-Katastrophe warnen, die sich auch für einen Austritt der Südländer aus dem Euro stark machen mit dem Hinweis, dass es dann für diese – per Abwertung und dadurch Stärkung des Exportes – so viel leichter wäre. Das setzt aber voraus, dass der Zahlungsverkehr mit der Eurozone reibungslos funktioniert. Das auch jüngst in der FAZ vom Sinn angeführte Erpressungspotenzial der T2-Salden (Motto: „Schuldenschnitt bzw. Transferunion oder wir lassen Eure T2-Forderung platzen!“) relativiert sich somit, da zur Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs eine einvernehmliche  Lösung gefunden werden muss:

Wie könnte es nach einem Austritt z.B. Italiens aus der EWU weitergehen? [Update/Korrektur]

Wir gehen davon aus, dass es zu diesem Zeitpunkt kein “Clearing” geben wird, d.h. die Banca d’Italia den T2-Saldo nicht durch Transfer entsprechender Wertpapiere an die Bundesbank (via EZB) ausgleichen wird. Die folgenden Überlegungen stellen eine Möglichkeit dar, die eine entsprechende Änderung des rechtlichen Rahmens notwendig macht. Im Fall des Euroaustritts ist aber ohnehin eine rechtliche Regelung notwendig. Ich gehe davon aus, dass der T2-Saldo zunächst einfach auf der Passivseite der Banca d’Italia stehenbleibt, während alle Reserven sowie das Bargeld in Lira umgewandelt werden. Die Banca d’Italia (und die italienische Wirtschaft und selbst populistische Regierungen) wird ein vitales Interesse daran haben, den Zahlungsverkehr zwischen Italien und dem Euroraum weiterhin zu gewährleisten. Dies kann durch einen vorübergehenden Verbleib im TARGET-System geschehen, solange noch Salden offenstehen.

Wenn es dann zu einer Überweisung von Deutschland nach Italien kommt, verringern sich die Euroreserven auf der Bank- sowie der Bundesbank-Bilanz – und der dort befindliche T2-Saldo ebenfalls. Wie der Empfang von Euroreserven sich dort auf das Verhältnis zwischen Geschäftsbank und Banca d’Italia auswirkt, sei dahingestellt. Die Banca d’Italia könnte z.B. die Euroreserven der italienischen Geschäftsbank in Lirareserven umtauschen, wobei dann bei ihr ein Passivtausch der T2-Verbindlichkeiten gegen Lira-Reserven stattfindet. Auch ihr T2-Saldo verringert sich.

Die umgekehrte Überweisung von Italien nach Deutschland würde man asymmetrisch behandeln: es werden von der italienischen Bank nur Euroreserven für den Transfer akzeptiert, die diese (bzw. die Banca d’Italia) zuvor bei der einer deutschen Geschäftsbank (bzw. der Bundesbank) mittels Tausch gegen Wertpapiere erworben hat. Auf diese Weise wird sich – anders als im bisherigen TARGET-System – der T2-Saldo zumindest nicht erhöhen. Man könnte diesen Vorgang auch daran koppeln, dass die Banca d’Italia einen Aufschlag von sagen wir 5% zahlt, also für einen 100 Mio-Transfer Wertpapiere für 105 Mio überträgt, die den bestehenden T2-Saldo um 5 Mio verringert. Auf diese Weise würde sich bei jedweder grenzüberschreitenden Zahlung der T2-Saldo ein Stückchen verringern. Ist dieser irgendwann Null, so kann man auf das symmetrische System übergehen, wie es auch sonst üblich ist, und Italien tritt aus dem TARGET-System aus. Selbst wenn sich der letztgenannte Aufschlag bei Überweisungen von Italien nach Deutschland politisch nicht durchsetzen ließe, so würden zumindest die Zahlungsvorgänge in die andere Richtung den T2-Saldo abschmelzen.

Das von einigen Ökonomen beschworene „Erpressungspotenzial“, weil Italien mit der Drohung der „Nichtrückzahlung der T2-Schulden“ beinahe jede Forderung durchsetzen könne, kann man auch genau umkehren: Solange noch ein T2-Saldo besteht, muss sich die Banca d’Italia auf die skizzierte technische Regelung einlassen, wenn Italien nicht vom Euroraum abgeschnitten werden will. Das dürfte wohl im beiderseitigen Interesse liegen.  Der Saldo wird dann so zurückgeführt, wie er entstanden ist: allein durch grenzüberschreitende Zahlungsvorgänge. So ganz ohne Katastrophe. Man kann nur hoffen, dass im Fall eines Austritts pragmatische Zentralbanker auf beiden Seiten die Sache in die Hand nehmen und nicht so manche deutsche Leitartikler.

Urheberrecht im digitalen Zeitalter

In ihrem Kommentar „Es geht um Fairness – nicht um Zensur“ in der FAZ vom 4.7.2018 plädiert die Stellvertretende Vorsitzende des Kulturausschusses des Europäischen Parlaments, Helga Trüpel, wie schon bereits in früheren Kommentaren, für eine starke ordnungsökonomische Antwort der Gesellschaft auf die Macht der Digitalkonzerne. Die Spielregeln im Umgang mit Daten und in diesem Fall auch mit den Urheberrechten sollten nicht von den großen Plattformen diktiert werden, sondern müssten gesellschaftliche gestaltet und für diese Konzerne verbindlich durchsetzbar gemacht werden. Wer den „digitalen Kapitalismus“ mit den Spielregeln der Sozialen Marktwirtschaft zähmen will, muss auf neue technologische Entwicklungen neue ordnungsökonomische Antworten entwickeln. Soweit die sehr überzeugende Grundhaltung von Frau Trüpel, die ich teile.

Sie kündigt an, im Europaparlament deshalb für die Vorschläge des Rechtsausschusses zur Reform des EU-Urheberrechts zu stimmen. Sie begründet dies mit der Fairness gegenüber den Kreativen, deren Schöpfungen von Digitalplattformen indirekt enorm erfolgreich vermarktet werden, an diesem Erfolg jedoch nicht fair partizipieren. Auch dieser Gedanke ist im Großen und Ganzen richtig. Der Teufel steckt jedoch im Detail, und hier macht es sich Frau Trüpel leider sehr einfach, auch wenn sie mit dem Rekurs auf den philosophischen Freiheitsbegriff und dem Berufen auf ordnungsökonomische Grundsätze versucht, die eher schlichten Argumente intellektuell zu veredeln.

Sie diagnostiziert, dass viele aus der „Netzgemeinde“, die sich gegen ein strengeres, auf die Digitalwirtschaft ausgelegtes Urheberrecht aussprechen, einem anarchistischen und letztlich „neoliberalen“ Freiheitsbegriff „auf den Leim gehen“. Diesen radikalen Freiheitsbegriff findet Frau Trüpel erstaunlich, weil doch ansonsten dieselbe Klientel etwa bei Fragen der Globalisierung sich für strikte Regulierungen des freien Marktes bzw. des Freihandels einsetzen, damit soziale und ökologische Standards gewährleistet werden. Dieser Interpretation widerspreche ich. Das Einsetzen für soziale und ökologische Regulierungen entspringt demselben Freiheitsbegriff: Freiheit erfordert, dass der Einzelne die Konsequenzen seiner Entscheidungen überschauen, bewerten, und verantworten kann. Bei Vorliegen von Externalitäten und Informationsasymmetrien gewährleistet aber der Markt und dessen Preissystem dies aber gerade nicht. Mit zunehmender Globalisierung wird es sogar immer schwieriger, die globalen Handlungsfolgen z.B. von Konsumentscheidungen zu verantworten, da sie sich nur sehr unzureichend im Preissystem widerspiegeln und somit die souveräne freie Entscheidung letztlich unterminieren. Die Begriffe „freier Markt“ und „Freihandel“, verstanden als ein möglichst unreguliertes System, sind ein völliges Missverständnis. Wer regulatorische Umweltstandards als „Hemmnis für den Freihandel“ bezeichnet, versteht von Allokationstheorie und dem Funktionieren von Märkten nichts. Hier kann man der angesprochenen Klientel also ein ein aufgeklärtes modernes Verständnis von Freiheit und Liberalismus zusprechen, was Frau Trüpel auch tut.

Mit demselben Freiheitsverständnis kann man nun fragen, wie es um die Macht der Digitalkonzerne und -plattformen bestellt ist und wie eine Gesellschaft regulatorisch bzw. ordnungsökonomisch darauf antworten soll. Die diesbezügliche Beschlussvorlage des Europaparlaments, dem Frau Trüpel zuzustimmen gedenkt, sieht vor, dass Digitalplattformen selbst, nicht nur die Nutzer, welche urheberrechtlich geschütztes Material hochladen, für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden. Daher sollen sie verpflichtet werden, Uploadfilter zu verwenden. In der Tat gibt es bereits Technologien, die von Google entwickelt und bei Youtube eingesetzt werden, welche Grundlage für solche Filter sein könnten (ContentID). Kritiker befürchten das Entstehen einer „Zensurmaschine“. Frau Trüpel wiederum weist dies zurück und argumentiert, dass es hier um Fairness gegenüber den Urhebern und nicht um Zensur ginge, und unterstellt den Kritikern unnötigerweise ein anarchistisches Freiheitsverständnis, also letztlich fehlenden Respekt vor den Kreativen. Das ist leider außerordentlich schlicht, zumal auch der sonstige Aufbau ihres FAZ-Beitrags logisch holpert. In zahlreichen Kommentaren, u.a. auch in der FAZ oder im Deutschlandfunk, wurde auf mehrere sehr gut begründbare Probleme dieser Filtertechnologie hingewiesen, die das eigentliche Ziel ggf. sogar unterminieren können. Auf all dies geht Frau Trüpel gar nicht ein. Sie wägt kein Für und Wider ab, sie stellt den Chancen der Zielerreichung nicht die Risiken von Kollateralschänden gegenüber. Als Politiker*in fühlt man sich vermutlich wirkmächtig, wenn man etwas beschließen kann, was die ökonomische und gesellschaftliche Realität gegen die Interessen der Großkonzerne verändert. Das übt einen großen Reiz aus, der einen leicht verdrängen lässt, wie wenig man als Politiker*in über die Details digitaler Technologien und deren ökonomischen Anreizwirkungen letztlich weiß. Nur zur Erinnerung seien ein paar Stichpunkte zu den Uploadfiltern genannt:

  • Diese Technologie ist sehr aufwändig, aber zwingend notwendig, wenn sich Konzerne vor Klagen gegen Urheberrechtsverletzungen schützen müssen. Um Millionen oder Milliarden von Content-Schnipseln auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen, müssen Algorithmen eingesetzt werden, die KI-basiert erlernen, wann es sich um eine Rechtsverletzung handelt. Wegen dieses sehr hohen Know-Hows und technologischen Aufwandes werden sich kleine Anbieter das nicht leisten können. Die Macht der ohnehin schon sehr großen Konzerne wirkt gestärkt, da nun kaum überwindbare Markteintrittsbarrieren bestehen.
  • Die Algorithmen werden nie perfekt in ihrem Urteil sein. Es wird Fehler erster und zweiter Ordnung geben (zulässiger Content wird falsch als unzulässig erkannt, unzulässiger Content wird falsch als zulässig erkannt). Da der zweite Fehler dem Konzern teuer zu stehen kommen kann, wird im Zweifel lieber viel zu viel als unzulässig aussortiert. Daher die Befürchtung der „Zensur“. Beispiele für Überfilterung finden sich täglich in den Medien. Da solche Digitalplattformen faktisch zu einer Infrastruktur gesellschaftlichen Austauschs geworden sind, muss mindestens ein Recht bestehen, zu Unrecht gefilterten Content doch wieder hochladen zu können.
  • Die Befürworter verwenden meist die sehr schlichten Beispiele um ihre Position zu begründen, etwa das unzulässige Hochladen eines Musikvideos von Beyoncé, wo auch der einfältigste Bürger einsehen kann, dass das nicht in Ordnung ist. Aber was ist, wenn diese Musik, vom Algorithmus gerade noch so identifizierbar, im Hintergrund eines privaten Partyvideos zu hören ist? Oder wenn jemand diesen Song nachspielt oder parodiert oder nur auf der Straße pfeift? Was ist mit verfremdeten, z.B. parodierenden Filmsequenzen? Das Urheberrecht gilt auch für Texte: Was ist mit dem Zitatrecht? Usw. usw. Es gibt sehr viele Beispiele, die nur auf den ersten Blick als konstruiert wirken, die aber einen sehr großen Teil gesellschaftlicher Debattenkultur und Kreativität ausmachen. Es reicht hier nicht darauf zu verweisen, dass es Beyoncé ganz sicher nicht darum geht, solche Dinge zu unterbinden. Es liegt gar nicht in der Hand von Beyoncé, sondern in der Hand ihrer Rechteverwerter sowie in der Hand der Abmahnindustrie. Also im Zweifel: lieber den Filter zu scharf stellen!
  • Der Schutz der Kreativen im Bereich Musik, Film, Text usw. ist außerordentlich wichtig und die Notwendigkeit einer fairen Vergütung sollte nicht bezweifelt werden. Da ist Frau Trüpel unbedingt zuzustimmen. Die Gesellschaft ist auf Kreative angewiesen. Was bei digitalen Gütern jedoch „fair“ bedeutet, ist nicht a priori klar und eindeutig. Das Reklamieren des Begriffes „fair“ für die eigene Position immunisiert diese und delegitimiert die Gegenposition. Das kann problematisch werden. Ich möchte daran erinnern, dass in aller Regel nicht die Kreativen unmittelbar, sondern deren Rechteverwerter von einer Vergütung profitieren. Diese verfügen ebenfalls über Marktmacht, und ihr Geschäftsmodell kann man zumindest teilweise als Extraktion von Renten verstehen. Die innere Anreizstruktur solcher Rechteverwerter führt häufig dazu, dass vor allem wenig erfolgreiche Kreative weit überproportional von Vergütungen profitieren („Superstar“-Phänomen), viele kleinere Kreative jedoch kaum oder gar nicht. Es sind daher Superstars wie Paul McCartney, die sich für die Verschärfung des Urheberrechts einsetzen, oder die Musikindustrie, die sich zum Anwalt des kleinen Künstlers aufschwingt. Man kann sich einmal umgekehrt die Frage stellen, ob ein Kreativer, der zwar jenseits der bekannten Plattformen gewisse Einnahmen mit seinen Leistungen generiert (oder auch nicht), auf den Plattformen sein Material sowie sämtlicher Content, den der Algorithmus irgendwie mit seinem geschützten Material in Verbindung bringt, aber geblockt wird, besser gestellt ist als jetzt. Würde er/sie das wollen? Technologien wie ContentID oder auch Experimente mit Blockchains könnten eine Möglichkeit bieten, jenseits kommerzieller Rechteverwerter einzelnen Kreativen die Möglichkeit zu geben, die Nutzung der Werke besser zu kontrollieren und ggf. Einnahmen zu generieren. Solche Ansätze entwickeln sich aber aus dem Know-How der Tech-Unternehmen heraus, nicht aus der staatlichen Regulierung derselben, die in ihrer ordnungsökonomischen Phantasielosigkeit erstarrt ist.

Das zweite große Gebiet der EU-Urheberrechtsreform ist das Leistungsschutzrecht, welches Digitalkonzerne dazu zwingen soll, für Text-Content (in erster Linie sind das Überschriften und Teaser von Nachrichten von Journalisten bzw. deren Zeitungsverlagen) etwas zu bezahlen. Ein solches Leistungsschutzrecht gibt es in Deutschland bereits, und es ist wirkungslos geblieben. Zwar muss z.B. Google („Google News“) Lizenzen erwerben, um das Recht zu erhalten, solche Überschriften und Teaser im eigenen Dienstleistungsangebot verwenden zu dürfen. Jedoch hat Google die Zeitungsverlage quasi gezwungen, solche Lizenzen kostenlos zu erteilen. Ansonsten würde man eben Nachrichten des betreffenden Zeitungsverlages bei „Google News“ einfach nicht mehr zeigen. Die Befürworter eines europäischen Leistungschutzrechtes argumentieren, dass die Gegenmacht der Verlage natürlich sehr viel größer werde, wenn dieses Recht nunmehr europaweit gelte. Man könne dann viel eher „auf Augenhöhe“ verhandeln. Auf den ersten Blick wirkt das überzeugend, und Politiker*innen genügt in aller Regel nur der erste Blick. Man stelle sich zwei Fragen:

  • Warum nur waren deutsche Zeitungsverleger bereit, Google solche Lizenzen kostenlos zu geben? Verleger erzielen Rückflüsse aus dem physischen Verkauf der Zeitungen und Zeitschriften, von Digital-Abos, vor allem aber durch Werbeeinnahmen und ggf. dem Verkauf von Nutzeer(meta)daten an Analysefirmen im Fall des Online-Angebotes. Google News hilft dabei, Nutzer auf die eigenen News-Seiten zu bekommen um dort Klicks und Werbeeinnahmen zu generieren. Davon profitieren die Verlage offenbar in dem Maße, das es ihnen profitabel erscheinen lässt, auf Lizenzeinnahmen zu verzichten statt nicht gelistet zu werden. Ökonomisch gesehen gibt es also bereits auch ohne Leistungsschutzrecht einen Preis für die Nutzung des digitalen Gutes, auch wenn hier keine monetären Zahlungen von Google erfolgen, aber doch eine digitale Leistung, die kein Verlag missen möchte. Es wäre sogar denkbar, dass Google eine Gebühr dafür verlangt, bei „Google News“ gelistet zu werden. In ähnlicher Weise zahlen Nutzer von Google Maps oder der anderen Diensten keinen monetären Preis, sie zahlen mit ihren Daten, welche die Konzerne außerordentlich erfolgreich verwerten. Das ökonomische Verständnis von Anreizstrukturen und Austauschbeziehungen ist eben ein wenig anders und komplexer als bei nicht-digitalen Gütern. Dennoch versuchen Politiker, das althergebrachte Instrumentarium des Urheber- und Leistungsschutzrechtes in derselben Weise auch im digitalen Bereich anzuwenden und verstehen dieses dann als „zeitgemäße Anpassung an die neuen digitalen Herausforderungen“. Im Grunde entstammen die Analyse- und Begründungsmuster aber noch aus der Zeit der Lehrbuch-Ökonomik nicht-digitaler Güter. Das trifft trotz ihrer lobenswerten Grundhaltung auch auf Frau Trüpel zu.
  • Wenn nun ein EU-Leistungsschutzrecht gilt, was würde sich substanziell an den ökonomischen Abwägungen der Verlage ändern? Das Argument, nunmehr „auf Augenhöhe“, also mit ähnlicher Marktmacht verhandeln zu können, setzt voraus, das sich alle Verlage zu einem Verhandlungskartell zusammenschließen – ordnungsökonomisch problematisch, wenn auch vielleicht tolerierbar im Sinn der „countervailing power“. Möglicherweise gelingt es tatsächlich, Google zu Lizenzzahlungen zu bewegen. Es ist aber mindestens ebenso wahrscheinlich, dass Google News in Europa ohnehin nicht gerade der große Profitbringer ist und dann kurzerhand eingestellt wird, weil man keine Lust hat mit einem europäischen Verlegerkartell zu verhandeln. Oder man listet nur noch nicht-europäische Konkurrenten. Das wäre dann ein toller Erfolg des Gesetzes. Um der Gefahr, dann eben weniger Klicks und weniger Werbeeinnahmen zu bekommen, besteht für einzelne Verlage dann der starke Anreiz, sich aus ökonomischem Eigeninteresse heraus aus dem Kartell zu verabschieden und Google wieder eine Gratislizenz anzubieten.

Ich wünsche mir, dass sich gewählte Politiker*innen nicht bloß mit dem Augenscheinlichen, dem ersten Blick, dem Vordergründigen, dem was sich technisch uninformierten Bürgern gut verkaufen lässt, begnügen. Kluge regulatorische Antworten auf neue digitale Herausforderungen erfordern leider eine Auseinandersetzung mit technischen und ökonomischen Detailfragen und dem mühseligen Abwägen von erwünschten Effekten und unerwünschten Kollateralschäden. Es ist nicht damit getan, mit großer Geste den Kritikern der eigenen Symbolpolitik einen „falschen Freiheitsbegriff“, Geringachtung der Kreativen und mangelnde Fairness zu unterstellen.

Hayek und der freie Markt

F.A. von Hayek gilt als der im besonders hohem Maß dem Liberalismus verpflichteten Vertreter der sog. Österreichischen Schule, manche würden ihn wohl als ultraliberal bezeichnen. In seinem umfangreichen Werk begründet er die entscheidende Rolle des Marktes in einer liberalen Gesellschaft vor allem mit dem Wissensproblem: niemand könne aus prinzipiellen Gründen besser über die eigenen Bedürfnisse und die lokalen Knappheitsbedingungen sowie Möglichkeiten der kreativen Veränderung besser Bescheid wissen als die Millionen Individuen selbst. Stattet man sie mit entsprechenden Freiheitsrechten aus und setzt diese auch durch, so sorgen Millionen dezentraler Interaktionen freier Individuen für eine spontane selbstorganisierte Ordnung, welche am ehesten die beste Allokation knapper Ressourcen, oder allgemeiner: die Lebensumstände hervorbringt, unter denen die Individuen zu leben wünschen. Dabei wird diese Selbstorganisation als fortwährender Prozess gesehen, der nicht in einem finalen Gleichgewichtszustand endet wie z.B. in der Neoklassik (häufiges Missverständnis: „neoliberal“ = „neoklassisch“ = „Mainstream VWL“). Ob der Markt wirklich das „beste“ Ergebnis hervorbringt, lässt logischerweise nicht sagen, denn dafür bräuchte man einen Vergleichsmaßstab und somit das Wissen, das man als einzelner Beobachter oder Institution eben nicht hat. Man kann es aber glauben. Ups…. Der Staat hat vornehmlich die Aufgabe, die Regeln zu definieren und für deren Einhaltung zu sorgen, die die freie Entfaltung des Individuums gewährleisten. Neben z.B. Vertrags- und Eigentumsrechten zielen die Regeln auch darauf ab, die Entstehung von Macht zu verhindern, denn dauerhafte Marktmacht schränkt letztlich die Freiheit der anderen Marktteilnehmer ein. Letztlich führt jeglicher Staatseingriff darüber hinaus, also z.B. Umverteilung von Einkommen oder sonstige regulatorische Eingriffe, auf eine schiefe Ebene, die – so Hayek – geradewegs in den Sozialismus führt. Mit den systematischen Funktionsdefiziten planwirtschaftlicher sozialistischer Systeme hat sich Hayek ausgiebig beschäftigt, und der Zusammenbruch der Sowjetunion und der DDR, den er noch miterlebt hat, dürften wohl eine Genugtuung für ihn gewesen sein. Auch bezüglich möglicher Krisen setzt Hayek ganz auf die Selbstreinigungskräfte des Marktes. Staatsinterventionen führen in die Irre. Begründet wird dies dadurch, dass die durch freiheitliche Interaktionen auf Märkten entstandene soziale Ordnung komplex ist, und Interventionen in komplexe Systeme durch prinzipiell mit Informationen unterversorgten staatlichen Stellen gefährden die Ordnung. Radikal zu Ende gedacht impliziert diese staatliche Zurückhaltung auch den Rückzug des Staates aus Bereichen wie Bildung, Kultur, Infrastruktur, Gesundheitswesen, Landesverteidigung oder sogar aus dem Geldwesen. Hayek schlug ein „Free Banking“ vor, da er dem staatlichen Notenbankmonopol misstraute, und der Markt viel besser in der Lage sei herauszufinden, welcher Art von privat emittierter Währung am ehesten zu trauen sei.

Ich lasse es mal bei dieser arg verkürzten Charakterisierung des Liberalismus á la Hayek bewenden. Auch wenn die meisten liberalen Ökonomen eher dem Ordoliberalismus zuneigen, der dem Staat – im Vergleich zu Hayek – zu sehr viel weitgehenderen Maßnahmen legitimiert sieht wie z.B. Umverteilungsmaßnahmen oder sozialen Sicherungssystemen, so leben Hayeks Ideen nach wie vor z.B. in Gestalt der Hayek-Gesellschaft und anderen Kreisen fort.

Hayek, 1992 im sehr hohen Alter von 93 Jahren verstorben und 1974 mit dem Wirtschafts-Nobelpreis (jaja, schon klar, es ist der Nobel-Gedächtnispreis) ausgezeichnet, mag vielleicht die Entwicklungen in der VWL seit den 1970er Jahren nicht mehr allzu intensiv rezipiert haben. Seine aktuellen Verehrer hingegen schon. Ich möchte hier auf drei Dinge hinweisen, die m.E. keine Marginalien sind, sondern den Kern des Hayekschen Vertrauens in den Markt logisch-konzeptionell infrage stellen.

1. Ein Kernargument Hayeks ist, dass das Wissen dezentral verstreut ist, und keine Institutionen sich „anmaßen“ könne (so seine Formulierung) besser Bescheid zu wissen als die Individuen selbst. Das ist richtig, und dem widerspreche ich auch nicht. Nur: die Tatsache, dass bei der Interaktion freier Individuen diese eben auch nicht alles wissen, die Informationen also asymmetrisch verteilt sind, d.h. private Informationsunterschiede vorliegen, führt unter recht allgemeinen Bedingungen zu ineffizienter marktlicher Interaktionen. D.h. der Markt führt eben nicht automatisch zu einer beiderseitig wünschenswerten Zustand. Diese in den 1970er und 1980er Jahren entwickelten Überlegungen zur Theorie asymmetrischer Informationen (etwa Akerlofs „Market for Lemons“) sind inzwischen nobelpreisgekrönt und absoluter Mainstream, auch in einführenden Lehrbüchern der VWL. Dieses Phänomen ist nicht randständig, es ist ubiquitär. Es findet sich in allen Lebens- bzw. Wirtschaftsbereichen. Die Umstände des Auftretens und die Konsequenzen sind analysierbar, und man muss nicht der allwissende Gott sein um halbwegs sinnvolle regulatorische Eingriffe gestalten zu können, um dem Markt auf die Sprünge zu helfen.

Wie ich an anderer Stelle argumentiert habe, führt dies zu einem Paradox: Je mehr sich die Menschen für die Konsequenzen ihrer Entscheidungen interessieren – und ein Liberaler dürfte wohl ein großes Interesse daran haben, dass man für frei getroffene Entscheidungen auch bereit ist, die Konsequenzen zu verantworten! – desto weniger informiert sind die Individuen, je mehr Interaktionen über Märkte stattfinden. Denn: Das Preissystem mag über Ressourcenknappheiten informieren, aber z.B. über die sozialen oder ökologischen Bedingungen der global verstreuten Produktionsketten informiert es nicht oder unzureichend. Man kann lediglich erahnen, dass das T-Shirt für 3 Euro wohl eher nicht bei einem deutschen Schneiderbetrieb, sondern unter unsäglichen Bedingungen in Kambodscha hergestellt wurde. Falls der Konsument aber Verantwortung für die sozialen und ökologischen Bedingungen der Herstellung des Produktes, welches er zu kaufen gedenkt, übernehmen möchte, so hat er – wegen asymmetrischer Informationsverteilung – nicht ohne weiteres die Möglichkeit, dies in seiner Zahlungsbereitschaft am Markt auszudrücken. Das Preissystem ist somit chronisch unvollständig und führt zu Fehlkallokationen. Die selbstorganisiert erzeugte Lebenswirklichkeit ist am Ende dann nicht so, wie man sie sich vorgestellt hat, gleichwohl hat man als freier Mensch kaum Einfluss darauf, wenn man sich auf den Markt verlässt. Das Paradox besteht darin, dass dieser Effekt gerade dann nicht eintritt, wenn einem die Handlungskonsequenzen völlig egal sind, Freiheit und Verantwortung also entkoppelt sind. Das kann kein Liberaler wirklich wollen, es widerspricht der Idee der Freiheit.

2. Im Anschluss an das vorige Argument hat die Verhaltensökonomik gezeigt, dass Menschen durchaus soziale Präferenzen haben: sie schauen nicht nur auf die Handlungskonsequenzen für sich selbst, sondern auch für andere. Nicht allein die Konsummenge oder der Gewinn sind entscheidend, sondern wie sich das im Vergleich zu den Nachbarn darstellt. Mitgefühl, Neid, Fairness: all diese Dinge spielen eine Rolle, wenn es um die subjektive Bewertung von Handlungsfolgen (Ökonomen sagen: Nutzen oder Präferenz) geht. Das ist experimentell bzw. empirisch erwiesen und dürfte wohl auch der Alltagsintuition entsprechen. Und nicht nur die Konsequenzen für sich selbst im Vergleich zu anderen spielt bei der Bewertung eine Rolle, sondern auch, unter welchen Umständen dieses Ergebnis zustande gekommen ist, z.B. ob man gute oder schlechte Intentionen der anderen Menschen vermutet. Auch die Frage, unter welchen Spielregeln sich diese Konsequenzen eingestellt haben (z.B. ob ich reziproke Antwortmöglichkeit hatte in Bezug auf das Verhalten der anderen) beeinflusst die Bewertung des Ergebnisses. Kurz gesagt: Menschen haben soziale Präferenzen, die sich u.a. in Fairness-Präferenzen, beispielsweise in Aversion gegenüber Ungleichheit ausdrücken. Das ist jedoch ein eklatanter Widerspruch zu der Behauptung Hayeks, dass es allein auf die freiheitssichernden Spielregeln ankomme, und jegliche „Umverteilung“ der Marktergebnisse quasi „vom Teufel“ seien, m.a.W. der „Weg in den Sozialismus“. Denn nur die Regeln selbst könnten „gerecht“ sein, aber auf die Beurteilung des Ergebnisses der selbstorganisierten Ordnung könne man Gerechtigkeitskriterien nicht anwenden. So lehnt er schon den Begriff der „sozialen Gerechtigkeit“ (im Hinblick auf Verteilung) kategorisch ab. Wenn Menschen aber soziale Präferenzen haben, und dafür spricht alles, was wir von der Verhaltensökonomik wissen, dann lassen sich allokative Effizienz und Fragen gerechter Verteilung schon rein konzeptionell nicht trennen: das Pareto-Kriterium für Effizienz, ein ultra-individualistisches und somit auch ultra-liberales Kriterium, welches die subjektive Bewertung eines Zustandes eines jeden einzelnen Individuums zum Maßstab macht, schließt die Bewertung von Ungleichverteilung oder auch sonstigen Fairnessbedingungen logisch zwingend mit ein. Fragen von Effizienz und Gerechtigkeit sind konzeptionell nicht trennbar.

3. Oben wurde das Phänomen der „Verantwortungsdiffusion“ durch Vorliegen von Informationsasymmetrie begründet. Es gibt aber noch ein zweites, anders gelagertes Argument aus der jüngeren verhaltensökonomischen Forschung, welches zu einem ähnlichen Ergebnis führt. Wie im vorigen Punkt ausgeführt, haben die meisten Menschen soziale Präferenzen, so dass das Ziel einer freiheitlichen Ordnung, sagen wir: die Herstellung von Lebensumständen wie sie von den Individuen gewünscht werden, keine logische Trennung von Allokations- und Gerechtigkeitszielen erlaubt. Soziale Präferenzen können auch ethische Überzeugungen und Normen mit einschließen, Das ist ein wichtiger Punkt, auf den schon Adam Smith hingewiesen hat („Theory of Moral Sentiments“). Nun zeigt sich aber, dass die Bereitschaft, sich an seine eigenen moralischen Überzeugungen zu halten, gerade dann stark erodieren, wenn es zu marktlichen Transaktionen kommt. Haben Menschen für (gemäß ihrer eigenen individuellen Überzeugung) moralisch richtige Wahlentscheidungen eine klare Präferenz und somit Zahlungsbereitschaft, so schwindet diese zusehends, wenn sie unter wettbewerblichen bzw. marktlichen Bedingungen miteinander interagieren. Der Markt als sozialer Mechanismus ist somit nicht neutral. Die dadurch wahrgenommene und letztlich auch faktische Verantwortungsdiffusion verleitet dazu, sich eben nicht entsprechend seiner eigenen Präferenzen zu verhalten – selbst dann, wenn keinerlei Informationsasymmetrie vorliegt.

Allein nur diese drei Überlegungen aus der Informationsökonomik und der Verhaltensökonomik, die mittlerweile Mainstream-Wissen sind, lassen den Glauben an die prinzipielle Überlegenheit rein marktlich, vom Staat möglichst unbeeinflusster Interaktion als geradezu groteske Fehlinterpretation des Marktes erscheinen. Es mag ja richtig sein, dass es keinen besseren Prozess gibt, schon gar nicht die Planwirtschaft, aber immerhin weiß man genug um Bedingungen und Muster von Funktionsproblemen zu erkennen, die durch regulatorische Eingriffe zumindest gelindert werden können. Wer sich mit jeglicher formal-theoretischer Modellierung sowie empirischer Überprüfung der eigenen Thesen, etwa der philosophischen Begründung der Überlegenheit des selbstorganisierenden Marktes, so schwer tut wie die Österreichische Schule, der lebt gefährlich nahe an der Immunisierung der eigenen Überzeugungen gegenüber jeder empirischen Kritik, und muss folglich damit leben unter Ideologieverdacht zu stehen.

“Vollgeld” – eine gute Idee?

Am kommenden Sonntag stimmen die Schweizer über die sog. Vollgeld-Initiative ab. Worum es dabei geht, setze ich im Folgenden als bekannt voraus. Ich bin kein Experte für die Vollgeld-Debatte, es ist also wahrscheinlich, dass manche der folgenden Punkte bereits in der Literatur diskutiert wurden.  Es geht hier auch nicht um eine ausführliche kritische Würdigung des Konzepts, sondern nur um ein paar Schlaglichter aus Sicht der monetären “Mainstream”-Theorie. Dabei möchte ich vorausschicken, dass ich nicht prinzipiell gegen diese Reform-Idee bin, selbst wenn ich hier Bedenken vortrage, die mich sehr skeptisch machen.

1. Die Rolle der Geschäftsbanken in der Finanzintermediation

Warum gibt es Banken? Banken betreiben von einem theoretischen Standpunkt aus Asset-Transformation: die Fristen, die Liquidität, die Risiken, die Volumina der Einzelpositionen auf der Aktiv- und der Passivseite sind sehr verschieden und gleichen die sehr unterschiedlichen Interessen z.B. von Sparern und Investoren aus. Die Halter von Depositen profitieren von der geschickten Risikostreuung des Portfolios und dem Liquiditätsmanagement, das ihnen in der Regel sichere, schnell verfügbare Einlagen beschert. Banken haben Expertise in Risikobewertung und -kontrolle, oder technisch gesagt: screening und monitoring zur Reduktion von ökonomischen Problemen, die durch asymmetrische Informationsverteilung zustande kommen, d.h. sie reduzieren sog. Agency-Kosten und leisten so einen erheblichen Beitrag zu einer effizienten Allokation von Kapital. All dies führt aber auch zu gewissen Profiten. Ich spreche hier nicht von denjenigen Profiten, die durch dubiose Spekulationen zustande kommen, sondern durch normale Bankgeschäfte, also das, was Vollgeld-Vertreter Geldschöpfungsgewinne nennen, die sie gerne sozialisieren würden. Es stellen sich drei Fragen:

(a) Das monetäre Resultat all dieser Aktivitäten ist die Menge der vergebenen Kredite bzw. des dadurch geschaffenen Geldes. Wieso sollte die Zentralbank besser wissen, welche Geldmenge denn die für die Bedürfnisse der Haushalte und Firmen usw. angemessene ist? Das verweist auf das zentrale Wissensproblem in einer dezentralen Marktwirtschaft. Entweder akkomodiert die Zentralbank jegliche Kreditvergabewünsche der Geschäftsbanken, oder sie diskriminiert  zwischen „sozial wünschenswerten“ und „nicht wünschenswerten“ Aktivitäten, die per Kredit finanziert werden sollen. Es sagt sich leicht dahin, dass die Zentralbank dann „wilde Spekulation auf Kredit“ verhindern könnte (was ein gutes Risikomanagement einer Geschäftsbank wohl auch tun würde), aber es wäre ein deutlicher Schritt in Richtung zentrale Lenkung der Kreditvergabe. Möchte man das?

(b) In dieselbe Richtung gehend kann man auch fragen, weshalb das Publikum einer Zentralbank mehr trauen sollte als den unter Wettbewerb stehenden Banken? (Gut, diese Frage wird bei Kritikern des “Finanzkapitalismus” nur Gelächter auslösen, aber auch Sicht der politischen Ökonomik (bzw. Public Choice) ist sie berechtigt!)

(c) Warum sollten die Geldschöpfungsgewinne per se der Gemeinschaft gehören und nicht ein Teil davon privat angeeignet werden können, da ja ohne Finanzintermediation, sprich die oben beschriebenen ökonomischen Funktionen einer Bank, moderne Wirtschaften nicht funktionieren würden? Warum sollte man nicht dafür einen Preis zahlen, der – je nach Wettbewerb – zu mehr oder weniger hohen Gewinnen führen kann?

2. Wozu will die Zentralbank “volle Kontrolle” über die Geldmenge haben? Und hätte sie die?

Im vorherigen Punkt wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Bankensektor möglicherweise besser informiert ist über die Kredit- und Geldnachfragewünsche des Publikums, weshalb eine Endogenisierung der Geldmenge durchaus sinnvoll sein kann. Aber nehmen wir mal an, es sei aus irgendwelchen Gründen gut, dass allein die Zentralbank das Geldmengenaggregat bestimmt. Die meisten Zentralbanken der größeren OECD-Länder betreiben Inflation Targeting und benutzen den Zinssatz als Steuerungsgröße. Das spiegelt sich auch in den allermeisten monetären makroökonomischen Modellen unterschiedlicher Coleur wider (z.B. die Taylor-Regel). Nun kann eine Zentralbank aber nicht gleichzeitig Geldmenge und den Zinssatz steuern: Hat sie ein primäres Interesse, den Zinssatz auf dem Niveau z.B. des Taylor-Zinssatzes zu halten, so muss sie die Geldmenge entsprechend der Geld- bzw. Kreditnachfrage akkomodieren, ob sie will oder nicht. Die Geldmenge wäre also wiederum endogen wie zuvor. Oder sie will die “volle Kontrolle über die Geldmenge” behalten, dann aber werden sich die Zinssätze in möglicherweise unvorhersehbarer Weise entsprechend der Kredit- und Geldhaltungswünsche vom Ziel-Niveau entfernen, d.h. die Zentralbank verliert die Kontrolle über den Zinssatz und damit möglicherweise über die Inflation bzw. Inflationserwartungen. Es ist illusorisch, dass man sich mit einem Vollgeld-System solchen fundamentalen Trade-offs entziehen könnte.

3. Wie schafft eine Zentralbank denn Vollgeld?

Ein durchaus berechtigter und m.E. zu wenig beachteter Kritikpunkt der Vollgeld-Vertreter am bestehenden System ist, dass in einer wachsenden Volkswirtschaft, in welcher die zirkulierende Geldmenge mitwächst, auch die Schulden entsprechend wachsen, denn der größte Teil des geschaffenen Geldes entsteht ja durch Kreditvergabe. Da die Geldmenge schneller wächst als das BIP, könnte darin eine Erklärung für die säkulare Tendenz zu immer höheren gesamtwirtschaftlichen Schuldenquoten liegen. Aber ändert sich das denn, wenn Geld nunmehr allein durch die Zentralbank geschaffen wird, sagen wir im selben Umfang wie bisher? Zentralbankgeld wird in Umlauf gebracht, indem die Zentralbank entweder einen Vermögensgegenstand kauft, oder einer Geschäftsbank einen Kredit gibt. Letzteres wäre ja wiederum eine Kredit-Zentralbankgeldschöpfung. Aber auch beim Kauf von Assets sollte man sehen, dass mit ganz erheblicher Dominanz (Staats-) Schuldverschreibungen gekauft werden, also auch wiederum Schuldkontrakte. An dem Gleichlauf von Geld- und Schuldenschöpfung würde sich wenig ändern. Die Schaffung von Geld, dem keine Schulden gegenüberstehen, würde bedeuten, dass die Zentralbank z.B. Gold, Grundstücke, Aktien oder dergleichen kauft. Selbst ganz gewöhnliche Geldpolitik würde dann aber in erheblichem Maße zu einer Vermögenspreisinflation (und so zu Vermögensumverteilung zugunsten der Reichen) führen. Will man das?

4. Ausweichreaktionen

Im Vollgeldsystem, wo Banken nicht ohne weiteres “aus sich selbst heraus” Kredite vergeben können, wird es höchstwahrscheinlich Ausweichreaktionen geben. Schon jetzt gibt es neben dem Bankensektor Finance Companies, bei denen Haushalte bzw. meist Firmen einen Kredit aufnehmen können, wo bei der Kreditvergabe jedoch kein neues Geld entsteht. Diese dem sog. “Schattenbankensektor” zugerechneten Institutionen müssen sich das Geld, welches sie verleihen, zunächst beschaffen, meist durch die Emission von Wertpapieren (“Commercial Papers”), welche z.B. gerne von Fonds gekauft werden. Die Bedeutung solcher Institutionen wie auch des Schattenbankensektors insgesamt hat in den letzten 20 Jahren deutlich zugenommen. Die Mechanismen innerhalb dieses Sektors und seine Verflechtung mit dem Bankensektor hat erheblich zur Globalen Finanzkrise 2008 beigetragen. Ein Vollgeldsystem dürfte zu einem starken Zulauf zu Finance Companies führen, den Schattenbankensektor also stärken. Diese Unternehmen haben jedoch keine Transaktionsbeziehungen zur Zentralbank, letztere kann also auch nicht im Notfall als “lender of last resort” einspringen. Da die emittierten Commercial Papers in der Regel eine sehr viel kürzere Laufzeit haben als die Kredite, kann dieser Fristen-Mismatch auch mal zu Liquiditätsproblemen führen, bei denen die Zentralbank nicht helfen kann. Ob also, wie gehofft, das gesamte “Finanzsystem”, wie Vollgeld-Vetreter glauben, tatsächlich “stabiler” wird, darf durchaus bezweifelt werden.

Ich erkenne durchaus an, dass  die Kernidee des Vollgeldes der historischen Logik von Notenbankreformen folgt, nämlich ein staatliches Monopol für die Ausgabe von Banknoten zu schaffen, und diesen Ansatz auch auf das dominierende elektronische Geld ausdehnen möchte. Es würde ein Zustand hergestellt, von dem die allermeisten Menschen irrtümlich glauben, dass er bereits status quo ist. Aber abgesehen von der Vermeidung von Bank-Runs, für die es im Vollgeld-System keinen Anreiz mehr gäbe, sehe ich nicht allzu große Vorteile, jedoch einige  ungeklärte Risiken eines solchen Experiments, von denen nur wenige hier angesprochen wurden.

Warnung von 154 Ökonomen vor Haftungsunion in Europa

F.A.Z. vom 21.5.2018: “154 Wirtschaftsprofessoren warnen davor, die europäische Währungs- und Bankenunion noch weiter zu einer Haftungsunion auszubauen. Wir dokumentieren ihren Aufruf im Wortlaut. “ Und ich kommentiere diesen Aufruf im Folgenden (Text des Aufrufs in Kursivschrift) .

1. Wenn der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) wie geplant als Rückversicherung für die Sanierung von Banken (Backstop) eingesetzt wird, sinkt für Banken und Aufsichtsbehörden der Anreiz, faule Kredite zu bereinigen. Das geht zu Lasten des Wachstums und der Finanzstabilität.

Grundsätzlich ist an diesem Argument etwas dran, dass die Existenz von Sicherungssystemen zu Moral Hazard führen, d.h. der Anreiz für stabilitätskonformes und risikoadäquates Verhalten sinken kann. Auf der anderen Seite kann die Situation, in welcher der ESM einspringt, so konditioniert werden, dass die Entscheidungsträger wenig Interesse am Eintreten dieses Falles haben, also beispielsweise persönlich mithaften müssen, im Vorfeld Entscheidungsbefugnisse übertragen müssen, die Bankenaufsicht Druck ausübt usw. Es ist ja nicht so, dass der Kenntnisstand der VWL bezüglich Moral-Hazard-Fehlanreizen so ist, dass man dem Phänomen hilflos gegenübersteht. Ein etwas mutigeres Abschreiben fauler Kredite und Bereinigung der Portfolios und begleitende Kapitalerhöhungen –  unter Überwachung durch die Bankenaufsicht – kann sogar begünstigt werden, wenn nicht sofort Insolvenz befürchtet werden muss, da es einen Backstop gibt.

2. Wenn der ESM wie geplant als „Europäischer Währungsfonds“ (EWF) in EU-Recht überführt wird, gerät er unter den Einfluss von Ländern, die der Eurozone nicht angehören. Da einzelne Länder bei dringlichen Entscheidungen des EWF das Vetorecht verlieren sollen, könnten Gläubigerländer überstimmt werden. So würde zum Beispiel der Deutsche Bundestag sein Kontrollrecht verlieren.

Das ist eine juristische Frage, die ich schwer überschaue. Ich vermute, es gibt Möglichkeiten, die Entscheidungsbefugnisse auf diejenigen Länder zu begrenzen, die der Eurozone angehören. Ob bei Dringlichkeit automatisch Vetorechte außer Kraft gesetzt werden, dessen bin ich mir auch nicht sicher. Das alles hängt vom Design der Spielregeln ab. Der Deutsche Bundestag müsste selbstverständlich bei der Überführung des ESM in einen EWF gefragt werden, d.h. die Übertragung einer fiskalischen Verantwortung auf eine supranationale Institution muss demokratisch legitimiert werden. Eine Stärkung der demokratischen Legitimierung aller EU-Organe und Entscheidungsabläufe sollte ohnehin ein wichtiges Ziel der EU-Strukturreformvorschläge sein.

3. Wenn die Einlagensicherung für Bankguthaben wie geplant vergemeinschaftet wird, werden auch die Kosten der Fehler sozialisiert, die Banken und Regierungen in der Vergangenheit begangen haben.

Sprechen sich die Unterzeichner nur gegen die europäische Einlagensicherung oder generell gegen eine Einlagensicherung aus? Wenn es für letztere gute ökonomische Argumente gibt (etwa als Antwort auf Bank-Run-Gleichgewichte á la Diamond/Dybvig), dann sollten diese Argumente eigentlich durch eine Verbreiterung des Versicherungspools gestärkt werden. Ähnlich wie bei Punkt 1 erwähnt, muss das Einspringen der Einlagensicherung im Krisenfall konditioniert werden, so dass es für Banken in jedem Fall ein unangenehmes, zu vermeidendes Ereignis darstellt. Durch die Verbreiterung der Basis auf ganz Europa sollten die Prämien für eine Einlagensicherung aufgrund von Poolingeffekten sinken. Hinter dem Aufruf steht das Szenario, dass deutsche Banken in den Pool einzahlen, der Versicherungsfall aber in Italien stattfindet. Also im Prinzip: Ich will nicht in eine Krankenversicherung einzahlen, in der auch Leute Mitglied sind, die eventuell rauchen oder zu wenig Sport treiben.

4. Der geplante europäische Investitionsfonds zur gesamtwirtschaftlichen Stabilisierung und der geplante Fonds zur Unterstützung struktureller Reformen dürften zu weiteren Transfers und Krediten an Euroländer führen, die es in der Vergangenheit versäumt haben, die notwendigen Reformmaßnahmen zu ergreifen. Es wäre falsch, Fehlverhalten zu belohnen.

Ein europäischer Investitionsfonds könnte auch zu anderen Zwecken als zur “Stabilisierung” nützlich sein, etwa zu Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben wie z.B. Grenzschutz, später einmal vielleicht einer europäischen Armee, Forschungsförderung, oder auch größerer Infrastrukturprojekte mit länderübergreifenden Spillovereffekten. Hier sehe ich wenig Substanz für Gegenargumente, allerdings würde auch mich die Zielbestimmung “gesamtwirtschaftliche Stabilisierung” stören. Unterstützung struktureller Reformen werden von den Unterzeichnern abgelehnt gerade weil man zwar Strukturreformen haben will, man aber nicht möchte, dass Mitnahmeeffekte entstehen oder Reformen verschleppt werden, um für deren Durchführung Geld zu erpressen. Das ist einsichtig. Auf der anderen Seite hängt auch dies von der Konditionierung der Unterstützung ab. Ob Reformschritte eher durchgeführt werden, wenn es dafür zusätzliche Anreize gibt, oder eher verschleppt werden, um damit Anreizzahlungen zu erpressen, lässt sich nicht ohne weiteres beantworten. Die letztere Variante geht, wie auch alle anderen Moral-Hazard-Argumente der Unterzeichner, von dem pessimistischsten und krudesten Verhalten der europäischen Partnerländer aus. Das zeigt der Satz, dass “Fehlverhalten nicht belohnt werden” solle – obwohl der Fond ja eigentlich den Abbau des Fehlverhaltens zum Ziel hat! Letzteres scheint den Unterzeichnern so abwegig, dass er keiner Erwähnung wert ist. Ein Fond muss im übrigen auch nicht bedeuten, dass Reformschritte direkt monetär belohnt werden: der Reformprozess soll “unterstützt” werden, das kann man auch so verstehen, dass einem Kind Nachhilfe finanziert wird und nicht das Schreiben guter Schulnoten monetär belohnt wird (und daher jegliche intrinsische Motivation für die Schule zu lernen unterminiert wird). Als Ökonom möchte ich schon etwas genauer die Ausgestaltung eines Instruments anschauen anstatt es in Bausch und Bogen zu verdammen.

Über das Interbankzahlungssystem Target2 hat Deutschland bereits Verbindlichkeiten der Europäischen Zentralbank (EZB) in Höhe von mehr als 900 Milliarden Euro akzeptiert, die nicht verzinst werden und nicht zurückgezahlt werden müssen.

Hier wird eine alte Debatte aufgewärmt, auf die ich zum einen nicht eingehen möchte, und bei der ich zum anderen keinen direkten Bezug zu dem vorherigen Absatz sehe, in dessen Kontext diese Aussage steht. Denn um “Transferzahlungen” handelt es sich bei den Target2-Salden nicht, soll aber wohl suggeriert werden.

5. Ein Europäischer Finanzminister mit Fiskalkapazität würde als Gesprächspartner der EZB dazu beitragen, dass die Geldpolitik noch stärker politisiert wird. Die sehr umfangreichen Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (2550 Milliarden Euro bis September 2018) kommen schon jetzt einer Staatsfinanzierung über die Zentralbank gleich.

Ein europäischer Finanzminister mit einer Fiskalkapazität für gemeinschaftliche Aufgaben (wie in Punkt 4 angedeutet) müsste demokratisch legitimiert sein, was generell auf eine politische Reform der EU verweist. Wieso dieser plötzlich ein “Gesprächspartner der EZB” wäre im Unterschied zu den nationalen Finanzministern heute, ist mir unklar. Auch ist unklar, was “Gesprächspartner” bedeuten soll. Etwa, dass man miteinander spricht? Das wäre ja in der Tat ganz furchtbar… In einer Welt, in der die formalen Voraussetzungen des Tinbergen-Modells nicht erfüllt sind, also ein “Assignment” der wirtschaftspolitischen Träger mit geradezu autistischen Zügen nicht das Gebot der Stunde ist, ist Politik-Koordination durchaus sinnvoll. Selbst ganz ohne Kommunikation sind Geld- und Fiskalpolitik strategisch wechselseitig voneinander abhängig, Assignment hin oder her. Das schließt eine klare Bindung an bestimmte Ziele (EZB: Preisniveaustabilität) nicht aus. Die dramatische Semantik der “Politisierung” der Geldpolitik bleibt hier ziemlich inhaltsleer. Die Anleihenkäufe der EZB kann man kritisieren, aber was genau hat das mit der Ablehnung eines europäischen Finanzministers zu tun? Besteht die Befürchtung, dass dieser – Gott bewahre! – etwa “Eurobonds” herausgibt, welche die EZB sofort kauft? Das ließe sich ja durch institutionelle Regeln von vornherein ausschließen. In diesem Zusammenhang verweise ich gerne wieder auf Brunnermeiers Vorschlag der European Safe Bonds (nicht zu verwechseln mit Eurobonds!), welche als Standard-Security für alle europäischen Bankgeschäfte genutzt und auch von der EZB gekauft werden (oder auch verkauft werden, um z.B. den enormen Bestand an Staatsschuldverschreibungen abzubauen), siehe dazu diesen Blogbeitrag.

Es folgen einige weitere nicht-nummerierte Statements in der Erklärung:

Das Haftungsprinzip ist ein Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft.

Stimme zu!

Die Haftungsunion unterminiert das Wachstum und gefährdet den Wohlstand in ganz Europa.

Zum einen kommt es darauf an, was genau unter einer “Haftungsunion” verstanden wird. Der Begriff bleibt hier bewusst vage, denn man soll ihn mit etwas a priori Negativen, mit Ängsten assoziieren. Eine analytische Kraft hätte er erst dann, wenn man sich die Mühe macht, für konkrete Ausgestaltungen von Spielregeln in konkreten Situationen konkrete Verhaltensanreize abzuleiten. Zum anderen dürfte es praktisch keine empirischen Belege für die obige Behauptung geben, dennoch drücken die Verfasser es nicht ihre Befürchtung aus, sondern sie konstatieren das wie ein Faktum.

Dies zeigt sich bereits jetzt in einem sinkenden Lohnniveau für immer mehr, meist junge Menschen.

Jetzt kippt der Text schon fast in den Bereich der Phantasie: Es wird vor geplanten Haftungsunionen gewarnt, gleichzeitig scheinen Haftungsunionen aber schon in signifikantem Umfang zu existieren (an was genau denken die Verfasser hier?), denn sonst könnte man nicht schon existierende negative Konsequenzen darauf zurückführen. Und sehe ich das richtig, dass hier liberale, eher angebotsorientierte Ökonomen ein sinkendes Lohnniveau nicht nur empirisch feststellen, sondern sogar als Problem empfinden? Sind das nicht dieselben Ökonomen, die für die überschuldeten Südeuropäer eine reale Abwertung (also sprich: sinkende Reallöhne) gefordert haben um wieder wettbewerbsfähig zu werden? Und die die Arbeitsmarkt-Strukturreformen in Deutschland befürwortet haben, welche tendenziell Niedriglohnarbeit gefördert hat, wenngleich aber auch die Arbeitslosigkeit deutlich gesunken ist? Und die möglichst ungehemmten Freihandel und Globalisierung befürworten, wobei dann die Lohnspreizung zwischen qualifizierten und weniger qualifizierter Arbeit steigen kann (Stolper-Samuelson-Effekt)? Und genau diese Ökonomen sehen nun sinkende Löhne als Resultat einer europäischen “Haftungsunion” (?) an? Es kann an meiner mangelnden Literaturkenntnis liegen, aber für diese m.E. absurde Behauptung soll es stichhaltige empirische Belege geben? Ich dachte immer, dass Ökonomik heutzutage angeblich so stark “evidenzbasiert” sei. Ach ja, und der kausale Transmissionsmechanismus von einer „Haftungsunion“ zur Lohnsetzung auf dem Arbeitsmarkt erschließt sich mir auch nicht so auf den ersten Blick.

Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf die Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft zurückzubesinnen.

Das unterstütze ich und möchte hinzufügen: einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft, die bei der Gestaltung und Durchsetzung ihrer Spielregeln sowohl die ökologische und soziale Nachhaltigkeit, als auch die neuartigen Bedingungen globalisierter Produktion und der informationsbasierten Digitalwirtschaft im Blick hat. Daher ist “rück”besinnen vielleicht ein wenig unglücklich formuliert. Aber ein nach vorwärts gerichteter Gestaltungswille ist diesem Aufruf nicht unbedingt zu entnehmen. Es klingt eher wie ein Appell, auf dem Weg des fortschreitenden Übels “Europa” innezuhalten und zur Bundesrepublik Adenauers und Erhards zurückzukehren.

Es gilt, Strukturreformen voranzubringen, statt neue Kreditlinien und Anreize für wirtschaftliches Fehlverhalten zu schaffen.

Man kann die Vorschläge zur Umgestaltung der Europäischen Union (Macron und andere) durchaus als Teil solcher “Strukturreformen” verstehen. Strukturreformen sind bei den Unterzeichnern ein stets positiv konnotierter Begriff. “Neue Kreditlinien” sind keine substanziellen Forderungen, die irgendjemand stellt, es ist deshalb rhetorisch billig, dies dem Argumentationsgegner zu unterstellen um dann demonstrativ dagegen zu sein. Ich denke, man wollte gerne gegen ein weiteres Hilfspaket für Griechenland und möglicherweise demnächst ins Haus stehende Hilfen für Italien vorbeugen. Aber das ist nicht Gegenstand der europäischen Reformdebatte, ist hier also fehlplatziert. Ob bei den gemachten Vorschlägen Anreize zu Fehlverhalten produziert werden, möchte ich sehr zurückhaltend bewerten, da kommt es genau auf die Konditionalitäten, die Ausgestaltung an. Das ist intellektuelle Detailarbeit, für die Ökonomen nun mal da sind. In der hier zugespitzten Form wirkt es wie eine ordnungsökonomische Keule, mit der mit Stumpf und Stil jeglicher Vorschlag niedergeknüppelt wird, der nach “mehr Europa” klingt.

Die Privilegierung der Staatsanleihen in der Risikovorsorge der Banken ist abzuschaffen.

Immerhin mal ein konkreter Vorschlag! Wenn diese Forderung lediglich bedeutet, dass Staatsanleihen mit einem positiven Risikofaktor gewichtet und somit einer Kapitaldeckung unterworfen werden sollen, so spricht nichts dagegen. Wie wäre es darüber hinaus mit Eurpean Safe Bonds, um den “diabolic loop” zwischen Staatsschulden und Bankenrettung zu durchbrechen (siehe Blogbeitrag)?

Die Eurozone braucht ein geordnetes Insolvenzverfahren für Staaten und ein geordnetes Austrittsverfahren.

Ja, dem stimme ich zu. Das ist keine neue Feststellung.

Die Kapitalmarktunion sollte vollendet werden – auch weil internationale Kapitalbewegungen asymmetrische Schocks kompensieren.

Ich bin verblüfft, denn hier wird ein Begriff, in dem das Wort “Union” vorkommt, positiv konnotiert, aber es geht ja auch um den Kapitalmarkt, um dessen Funktionsfähigkeit man sich sorgt. In meiner Lesart bedeutet Kapitalmarktunion: einheitliche strikte Finanzmarktregulierungen, einheitliche Bankenaufsicht, ein europäischer Einlagensicherungsfond, vielleicht sogar Umbau des ESM zu einem EWF …. Nein, ich glaube nicht, dass es das ist, was die Unterzeichner meinen. „Asymmetrische Schocks kompensieren“ funktioniert u.a. über hohe Faktormobilität, das ist richtig. Im Fall des Faktors Kapital ist es jedoch in der Literatur etwas umstritten, ob asymmetrische Schocks stets absorbiert oder u.U. sogar verstärkt werden können. Vielleicht darf daran erinnert werden, dass genau solche Kapitaltransfers zu hohen Target2-Salden führen.

Bei der EZB sollten Haftung und Stimmrechte miteinander verbunden werden.

Darüber kann man durchaus nachdenken. Das kann ich momentan nicht beurteilen.

Die Target-Salden sind regelmäßig zu begleichen.

Wie wäre es mit Euopean Safe Bonds als Clearing-Instrument (siehe Blogbeitrag)? Leider ist das Target-System in dieser Hinsicht fehlkonstruiert. In der jetzigen Form ist die Forderung wohlfeil, aber kaum zu realisieren. Da erwarte ich von den Unterzeichnern konkrete Reformideen.

Die Ankäufe von Staatsanleihen sollten ein schnelles Ende finden.

Zwar habe ich nie etwas von der ordoliberalen Teufelszeug-Rhetorik gegen die QE-Maßnahmen der EZB gehalten, bin aber auch der Meinung, dass dieses Instrument inzwischen relativ wenig wirksam ist, so dass es in keinem Verhältnis zu den eingegangenen Bilanzrisiken steht. Generell obliegt die Entscheidung darüber aber der unabhängigen Zentralbank, die sich weder von der Fiskalpolitik, noch von deutschen Ökonomen reinreden lässt und nur so ihre Glaubwürdigkeit behält. Ordoliberale betonen stets, dass die Zentralbank in der Wahl ihrer Mittel unabhängig sein müsse, nun wollen sie ihr aber gleichzeitig vorschreiben, was zu tun ist. Das ist bemerkenswert.

Gegen eine Bindung an wohldurchdachte ordnungsökonomische Prinzipien und Spielregeln ist überhaupt nichts einzuwenden, im Gegenteil. Aber die Expertise von Ökonomen sollte gerade darin bestehen, diese Spielregeln im Detail zu analysieren und Designvorschläge zu machen, welche Fehlanreize verhindern. Stattdessen wird mit relativ geringer empirischer Evidenz pauschal vor (fast) allem gewarnt, das irgendwie “Union” und “Gemeinschaft” im Namen trägt. Der Duktus des ganzen Aufrufs ist, dass Nationalstaaten für sich selbst verantwortlich bleiben sollen und insbesondere das mustergültige Deutschland sich gegen die Zumutungen der Sünder-Staaten abgrenzen müsse. Der Leser gewinnt den Eindruck, dass weniger Europa und mehr nationale Zuständigkeiten besser sei, statt sich mit den Details zu befassen, wie man z.B. die Macron-Vorschläge hier verbessern oder dort entschärfen könnte um die EWWU voranzubringen. Es atmet den Geist von tiefer Europa-Skepsis. Kein Wunder also, dass Beatrix von Storch auf Twitter kommentiert: “154 Wirtschafsprofessoren rufen dringend zur Wahl der AfD auf.”

Schade eigentlich, da auch mir Ordnungsökonomik wichtig ist.

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Neben dem furchtbaren Werbemüll, der für mich eine Geißel der Menschheit ist, und neben dem beklemmenden Gefühl nicht zu wissen, wenn man SPIEGEL online (oder andere Seiten) liest, wer jetzt gerade im Moment welche Informationen über mein Lese- bzw. Klickverhalten bekommt, um raffiniertere Manipulationsmöglichkeiten auszuschöpfen, gibt es ein weiteres Ärgernis: Wenn sich auf SPIEGEL online kritische Journalisten ach so kritisch mit den Gefahren von Google, Facebook und Amazon auseinandersetzen, die Gefahren der Durchleuchtung der Kunden und Nutzer, der Monopolisierung der Metadaten, deren Auswertung mit KI-Methoden durch die Datenindustrie usw. usw. diskutieren, dann sage ich dem Autor nur: Junge (oder Mädel), du weißt aber schon, dass du hier auf einem Medium schreibst, welches mit Haut und Haar Teil dessen ist, was du hier kritisierst, dass ich deinen technik- und industriekritischen Artikel nur lesen kann, weil ich zulasse, dass mich die von dir kritisierte Werbe- und Datenindustrie jetzt gerade ausforscht, und dass du dein Gehalt oder Tantieme von SPIEGEL online auch nur deshalb bekommst? Was soll ich da von deiner Glaubwürdigkeit halten?

Wenn Leitmedien gerne auf die wichtige gesellschaftliche Funktion von “gutem Journalismus” verweisen, dann nehme ich mal an, dass sie Werbung eher als notwendiges Übel betrachten, weil sie eben Geld verdienen müssen. Wer möchte schon freiwillig seinen gut recherchierten Text mit blinkendem bunten Ramsch verunstalten? Und wer möchte schon, während man im Text den Leser im Geiste der Aufklärung informiert und so zur Selbstbestimmung mündiger Bürger beiträgt, ihn durch die im Hintergrund werkelnden Algorithmen die Kontrolle über seine Handlungskonsequenzen entziehen und unfreiwillig zur Verfeinerung manipulativer Mechanismen beitragen lassen?

Aber leider reicht die unternehmerische Fantasie offenbar nicht aus, um andere Modelle zu entwickeln, um sich vom Klammergriff der Datenindustrie zu emanzipieren. Die digitalen Bezahlmodelle (wie der “Tagespass” oder der “Wochenpass”) sind ein guter Anfang. Damit bekommt man interessanten Content hinter der Paywall. Aber von Werbung und Tracking wird man selbst dann nicht verschont. Wieso nicht? Dass Leser, die im 21. Jahrhundert Wert auf Privatsphäre und Datensouveränität legen, für “guten Journalismus” quasi gezwungen sind auf Printmedien vom Kiosk zurückzugreifen, weil die Verlage im Onlinebereich bereits zu abhängig von der Datenindustrie sind und zu unfähig  sich aus dieser Abhängigkeit zu lösen, mutet geradezu dystopisch an.

PS: Der Text bezieht sich zwar auf SPIEGEL online, andere Nachrichtenportale sind aber auch nicht viel besser. Jedoch war die oben zitierte völlig unverhohlene dreiste Aufforderung, Do-not-track und Incognito-Modus abzuschalten, ausschlaggebend für die Wahl des Adressaten. An die SPIEGEL-Redaktion zu schreiben ist übrigens zwecklos; man erhält eine Textbaustein-Antwort mit dem zu erwartenden Blabla.

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