Europäischer Emissionshandel – für eine unabhängige Institution

Die Idee des Emissionshandels ist einfach und effektiv: Wer CO2 emittiert und so zu einer der gravierendsten globalen externen Effekte beiträgt, dem Klimawandel, muss dafür einen entsprechenden Preis bezahlen, der zumindest teilweise die externen Grenzkosten internalisiert, und so zu einem funktionierenden Preissystem beiträgt, welches relative Knappheiten widerspiegeln soll und für eine Marktwirtschaft essentiell ist. Eine CO2-Steuer würde ähnlich wirken, jedoch ist der daraus resultierende Mengeneffekt (eingesparte Emissionen) ungewiss. Hingegen setzt der Emissionshandel direkt auf eine Steuerung der Emissionsmenge, vorausgesetzt, dass es eine entsprechende Verpflichtung gibt, dafür Zertifikate vorweisen zu müssen. Der Pfad der jährlich zur Verfügung stehenden Zertifikate sinkt geplant im Zeitablauf ab, so dass perspektivisch diejenige Menge an CO2 emittiert wird, die dem sog. CO2-Budget entspricht, welches man im Zeitverlauf ausschöpfen kann, um – nach derzeitigem Kenntnisstand – noch im Rahmen eines bestimmen Temperaturziels zu bleiben. Falls sich die Mehrzahl der anderen relevanten Länder zu ähnlichen Politiken verpflichten. Die deutschen bzw. selbst die europäischen Emissionen sind quantitativ nicht so bedeutend, dass deren Einsparung, bei gleichzeitigem „business as usual“ aller anderen Länder ein nennenswerter Klimaeffekt ergeben würde. Eben dieses Trittbrettfahrerverhalten ist ja das Problem globaler öffentlicher Güter. Anders als innerhalb eines Nationalstaates gibt es hier leider keine bindenden, d.h. sanktionierenden Mechanismen, wenn man sich nicht an die Versprechen des Pariser Klimaschutz-Abkommens hält. Man kann, wie die USA, auch einfach aus dem Abkommen austreten.

Eine Selbstbindung einzelner Staaten, etwa durch Klimaschutzgesetze, ist schon eher möglich. Aber auch hier können diese wieder geändert werden, und die Durchsetzung dieser Gesetze, d.h. deren Bindungswirkung setzt funktionierende demokratische Institutionen voraus. Hier gab es in Deutschland in 2021 ein bahnbrechendes Urteil des BVerfG, welches das Klimaschutzgesetz als unzureichend und somit verfassungswidrig beurteilt hat, weil dadurch intertemporal Freiheitsrechte künftiger Generationen beeinträchtigt würden. Dies war auch in ökonomischer Hinsicht sehr klug argumentiert: negative Externalitäten beeinträchtigen nicht nur Menschen in anderen Ländern, sondern auch zu späteren Zeiten. Und mit „beeinträchtigen“ sind nicht irgendwelche Unpässlichkeiten gemeint, sondern Grundfreiheiten, sein Leben zu gestalten, wenn der Zugang zu essentiellen Ressourcen kaum noch möglich ist. Die historischen extremen Hitzewellen m Frühsommer 2026 geben einen kleinen Vorgeschmack, wie die Lebensbedingungen künftiger Generationen (bzw. der Generation der derzeit lebenden Kinder und jungen Erwachsenen) aussehen wird. Sie zahlen den ökonomischen Preis in Form von Hitze, Wasserknappheit, Dürren, Überschwemmungen für die unbesorgten Lebensfreuden des fossilen Wohlstandes des 20. Jahrhunderts.

Wenn also der Gesetzgeber und die Gerichte es ernst meinen mit der Selbstbindung an eine Politik des Klimaschutzes, und eines der zentralen Elemente, der Emissionshandel, auf europäischer Ebene angesiedelt ist, dann ist es sehr beunruhigend, dass in jüngster Zeit von Ausnahmen und Aufweichungen beim europäischen Emissionshandel die Rede ist. Grund ist die prekäre Lage der europäischen Industrie, die Wachstumsschwäche, die Wettbewerbsnachteile z.B. gegenüber China. Und als ein Teil dieser Wettbewerbsnachteile werden die (fossilen) Energiekosten und damit auch die Kosten der Emissionszertifikate ausgemacht. Allein der Umstand, dass man über solche Aufweichungen nachdenkt aus Rücksicht auf die Interessen von Industrieverbänden, vor allem solcher energieintensiver Branchen, lässt doch erhebliche Zweifel an der Selbstbindungsfähigkeit aufkommen. Künftige Generationen und derzeit lebende Kinder haben in gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen weder Mitsprache noch Vetorecht. Auf europäischer Ebene ist es eher unwahrscheinlich, dass sich der EuGH gegen solche Maßnahmen verwahrt auf der Basis europäischer Grundrechte. Es wird wohl darauf hinauslaufen: „Wir müssen wachsen, daher müssen wir hier einen kleinen Kompromiss beim Klimaschutz machen.“ Mal sehen, wer diesen Satz zuerst sagt. Es hat sich nach 50 Jahren noch nicht herumgesprochen, dass ökologische Nachhaltigkeit eine dynamische Bedingung langfristiger effizienter wirtschaftlicher Prozesse ist.

Wenn man wissen will, wie man institutionelle Vorkehrungen treffen kann um Bindung an gewisse Normen und Glaubwürdigkeit zu gewährleisten, kann man sich die Europäische Zentralbank anschauen. Wie bereits schon die Deutsche Bundesbank ist diese in ihrer Politik unabhängig, d.h. nicht weisungsgebunden, und (per Gesetz) primär dem Inflationsziel verpflichtet. Sie ist autonom bezüglich der Wahl der Mittel, wie sie dieses Ziel zu erreichen gedenkt, aber sie ist dabei nicht dem Druck des tagespolitischen Geschäfts anderer Politikfelder ausgesetzt, die vielleicht von der Geldpolitik gewisse Kompromisse und Rücksichtnahmen auf Interessen anderer einfordern wollen. Das Inflationsziel wird als zu wichtig erachtet, als dass man es dem Kompromissdruck des tagespolitischen Machtspiels aussetzen möchte.

Es ist deshalb ein konkreter Vorschlag, beim Klimaschutz einen ähnlichen Weg zu gehen. Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind mindestens genauso relevant für die langfristige wirtschaftliche Entwicklung wie niedrige Inflation. Hätten wir eine europäische Institution (ähnlich der EZB), deren Mandat klar vorgegeben ist, nämlich den Emissionspfad so zu gestalten, dass Europa im Rahmen seines CO2-Budgets bleibt und somit sein Klimaziel erreichen kann, dann würde die Entscheidung über die Emissionszertifikate allein dieser Institution obliegen. Vorzugsweise sollten dann aber ausnahmslos alle Sektoren, in denen fossile Energien eingesetzt werden (Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude), zur Vorhaltung entsprechender Zertifikate verpflichtet sein. Da perspektivisch alle Zertifikate auktioniert werden, d.h. nicht erst auf dem Sekundärmarkt einen Preis erhalten, wenn sie erstmals gehandelt werden, würden die Einnahmen (vergleichbar mit der Seignorage der EZB) dieser, nennen wir sie mal: Europäischen Emissionsbank zufließen. Da das Ziel der CO2-Bepreisung die Internalisierung externer Kosten ist, also eine Korrektur des Preissystems, und eben nicht (!) fiskalische Ziele, befürworten Ökonomen mehrheitlich die pauschale Rückgabe der Einnahmen an die Bürger. Der negative Einkommenseffekt der Verteuerung fossiler Brennstoffe wird so kompensiert, der Substitutionseffekt durch Änderung der Relativpreise bleibt. Dies würde nicht nur die Akzeptanz der Bürger erheblich erhöhen, es hätte auch den Effekt, dass Menschen, deren Lebensstil wenig klimaschädlich ist, durch pauschale Rückzahlungen relativ besser dastehen als diejenigen mit einem stark fossil geprägten Lebensstil. Würde also die unabhängige (!) Europäische Emissionsbank auch die Rückzahlung der Einnahmen aus Zertifikaten an die europäischen Bürger vornehmen, so gäbe es auch keine fiskalischen Begehrlichkeiten. Sowohl polit-ökonomische Fehlanreize wie auch rent-seeking Aktivitäten seitens der Industrie würden an einer solchen unabhängigen Institution abprallen. Sie ist allein dem Klimaschutz und somit – im Sinne des BverfG – den Freiheitsrechten heutiger wie künftiger Bürger verpflichte.