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Zur freiheitlichen Begründung des Lieferkettengesetzes

Deutschland hat nun ein Lieferkettengesetz. Nach zahlreichen Lobbyaktivitäten, aber auch Bedenken aus dem akademischen Bereich ist es nun ein verhältnismäßig bescheidenes, wirkungsarmes Gesetz für eine überschaubare Anzahl von Unternehmen geworden. Dennoch ist die Empörung über den bürokratischen Aufwand, aber auch gegen unvorhersehbare Klagemöglichkeiten groß. Im Folgenden geht es nicht um die Details des Gesetzes, und auch ich bin der Ansicht, dass deutsche Regulierungsgründlichkeit, gepaart mit eklatanter Rückständigkeit in Sachen Digitalisierung und Unkenntnis der Lage der Adressaten der Regulierungen, zu sehr transaktionskostenträchtigen Lösungen führt. Stattdessen möchte ich wenige grundsätzliche Überlegungen anführen, die auf die Kritik eingehen, dass es ja wohl nicht sein könne, dass deutsche Unternehmen für die Versäumnisse der Politik in fremden Ländern in Haftung genommen werden. Ich gehe der Frage nach, ob „wir“, d.h. unsere Unternehmen dafür verantwortlich sein können, wie in anderen Ländern mit Umwelt, Arbeit und Menschenrechten umgegangen wird. Ist das überhaupt ein wirtschaftliches Thema, oder muss das nicht politisch in den entsprechenden Ländern gelöst werden?

Ich nehme die Pointe gleich vorweg: Ja, natürlich tragen „wir“ und somit auch deutsche Unternehmen Verantwortung, und ja, es ist ein wirtschaftliches Thema. Und das lässt sich ganz altmodisch ordnungsökonomisch begründen. Den Salbader um angebliche linksgrüne Weltrettungs-Ideologien werde ich höflich ignorieren.

Unsere Gesellschaft hat klare Vorstellungen und Präferenzen bezüglich Menschenrechte und Mindeststandards für angemessene Arbeitsbedingungen, und wir haben dementsprechende Regeln für die Produktion hierzulande. Nun erfolgt die Produktion aber heute in globalen Wertschöpfungsketten, die sich oft über viele Länder erstrecken, und die für die letzte Produktionsstufe oft gar nicht mehr nachvollziehbar sind. Daraus resultiert eine mangelnde Sichtbarkeit der Konsequenzen von Produktions- und Konsumentscheidungen, die an ganz entfernten Stellen ausgelöst werden, was zu einer Art „Verantwortungsdiffusion“ führt. Dies untergräbt die Souveränität, für die eigenen Handlungskonsequenzen Verantwortung tragen zu können. Zumindest die Kenntnisnahme der Konsequenzen einer Handlung durch Transparenz der Lieferkette ist ein Schritt in Richtung der Wiederherstellung dieser Souveränität.

Selbstverständlich gehört es zum Kernverständnis von Freiheit, auch die Verantwortung für die Konsequenzen der eigenen Entscheidung zu übernehmen, auch wenn diese andere Menschen in anderen Ländern betreffen.

Die durch hochgradige globale Arbeitsteilung geschaffene Informationsasymmetrie bezüglich der Handlungskonsequenzen ist bereits ein Problem für die Allokationseffizienz von Märkten, die ich an anderer Stelle diskutiert habe. Die damit einhergehende Verantwortungsdiffusion, die dadurch gerechtfertigt wird, dass ja andere Länder bzw. deren Regierungen dafür zuständig seien, ist in gewissem Sinn eine Zersetzung der Grundlagen des Liberalismus, weil Entscheidungsfreiheit und Verantwortung entkoppelt werden, indem man mit dem Finger auf andere zeigt.

Hinzu kommt, dass Preise nicht allein Knappheiten widerspiegeln, sondern auch asymmetrische Machtverhältnisse: Monopole extrahieren Konsumentenrente, Monopsone extrahieren Produzentenrente. Je unelastischer die Nachfrage- bzw. Angebotsseite, desto größer ist die Rentenextraktion. Im Fall des unelastischen Arbeitsangebots im globalen Süden – aufgrund der Armut muss jeder Job angenommen werden – beträgt die Rentenextraktion bis zu 100%, es bleibt also ein reiner Reservationslohn. Dazu braucht man keine „linken“ Theorien, das ist simpelste neoklassische Mikroökonomik aus Econ101-Kursen.

Komparative Vorteile, die zu Spezialisierung und globalen Wertschöpfungsketten führen, können deshalb auch dadurch entstehen, dass Anbieter in einem Land sehr geringe Marktmacht haben und deshalb jeden Preis akzeptieren müssen, der die Grenzkosten gerade deckt. So können Lieferketten zu „Rentenextraktionsketten“ werden, die den geschaffenen Mehrwert einseitig verteilen, und einige Glieder der Kette keinen substanziellen Mehrertrag gegenüber der Subsistenzwirtschaft haben. Möchten sich deutsche Unternehmen gerne daran beteiligen? Möchten sie es zumindest gerne wissen? Nein? Aber ich, der Nachfrager, möchte es gerne wissen.

Macht steht Wettbewerb entgegen. Wenn – durchaus richtig – von den Segnungen des Wettbewerbs auf globalen Märkten geredet wird, so wird leicht vergessen, dass in weiten Teilen dieser Wettbewerb nur eingeschränkt existiert. Größere Konzerne auf Rohstoffmärkten oder lokalen Arbeitsmärkten verhalten sich logischerweise anders als kleinere Unternehmen im harten Wettbewerb im Endproduktbereich. Hier wäre eine globale Wettbewerbspolitik vonnöten, die es mangels globaler rechts(durch)setzender Institutionen aber nicht gibt. Daher kann man als second-best zumindest Unternehmen im eigenen Land dazu anhalten, diese Problematik zu erkennen und entsprechende Verantwortung zu übernehmen, wie sie den hier allgemein akzeptierten Wertegrundlagen entspricht.

Wir könnten einer globalen freiheitlichen Ordnung einen Schritt näher sein und einen Schritt weiter weg von einer „organisierten Unverantwortlichkeit“ (Ulrich Beck).

Über die handwerklichen Unzulänglichkeiten des Gesetzes und den Grenzen der Kontrollierbarkeit von Vor-Vor-Vorprodukten, über die das deutsche Unternehmen zu vertretbaren Kosten kaum etwas wissen kann, sowie auch die Grenzen von Verantwortbarkeit, wenn viele eine Teil-Verantwortung tragen, wird an anderer Stelle noch zu diskutieren sein.

Begrenzte Patentfreigabe bei Impfstoffen?

Um eine schnellere Ausweitung der Produktion von Corona-Impfstoffen, und damit auch eine schnellere Impfung der Bevölkerung in ärmeren Ländern zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, gemäß einer WTO-Ausnahmeregel den Patentschutz für eine begrenzte Zeit auszusetzen. Dadurch würde anderen Herstellern, u.a. auch in Entwicklungs- und Schwellenländern theoretisch ermöglicht, in die Produktion einzusteigen ohne sich um Lizenzen kümmern zu müssen. Überraschend hat kürzlich sogar die US-amerikanische Regierung diesen Vorschlag unterstützt. Neben der Begründung einer schnelleren Produktionsausweitung wird zudem ins Feld geführt, dass eine Pandemie erst dann unter Kontrolle ist, wenn alle, nicht nur die Menschen in den reichen Ländern geimpft sind, so dass auch ein Eigeninteresse der reichen Länder an dieser Lösung besteht. Hinzugefügt wird oft, dass die Impfstoffentwicklung häufig zu großen Teilen ohnehin vom Staat gefördert wurde, und es deshalb auch nicht einzusehen sei, dass die Hersteller aus dem Patent große Profite zögen.

Auf der Gegenseite stehen die Argumente, dass der Patentschutz für die dynamische Anreizwirkung auf Innovationstätigkeit unerlässlich sei, beispielsweise auch bei der Anpassung der Impfstoffe an Mutanten. Auch wenn die Aussetzung des Patentrechts nur temporär und ein Ausnahmefall sei, so erzeugt es doch Unsicherheit ob nicht auch in Zukunft „nach gusto“ in geistige Eigentumsrechte eingegriffen werde, so dass man sich der Verdienstmöglichkeiten im Erfolgsfall nicht sicher sein kann und der Forschungsanreiz erlahmt. Hinzu kommt, dass die meisten Hersteller durchaus ein Interesse an einer massiven Ausdehnung der weltweiten Produktion haben, die Schwierigkeiten jedoch mehr im Bereich der Rohstoffe, Vorprodukte, Lieferketten und dem Know-How vor Ort lägen, da insbesondere mRNA-Impfstoffe recht komplexes Wissen voraussetzen. Deshalb stünden die Risiken, die von einem solchen massiven Eingriff in das Eigentumsrecht ausgingen, in keinem Verhältnis zu den vermutlich sehr bescheidenen Effekten auf die Produktionsausdehnung. Wichtige Elemente des erforderlichen Wissens um den Impfstoff herzustellen, sind oft gar nicht Gegenstand der Patentschrift, sondern unterliegen schlicht der Geheimhaltung oder sind Teil des firmenspezifischen Humankapitals. Daher bedeutet eine Freigabe des Patents keineswegs, dass nun die Schleusen geöffnet werden für eine massenhafte weltweite Produktion von Impfstoff.

Im Grunde sind alle Argumente beider Seiten bereits häufig publiziert und diskutiert worden, so dass sie hier nicht wiederholt werden müssen. Daher möchte ich ein paar weiter gehende Aspekte ansprechen.

Zunächst ein kurzes Wort an diejenigen, die die Idee des „geistigen Eigentums“ als solche bereits ablehnen: Der Schutz des geistigen Eigentums ist Teil der Menschenrechte. Wie jedes andere Eigentumsrecht auch ist dieses nicht schrankenlos, sondern es gibt legitime Gründe, in dieses Recht einzugreifen. Die Bekämpfung einer außergewöhnlichen Pandemie kann als ein solcher Grund angesehen werden. Außerdem sind solche Rechte auch zeitlich beschränkt. Man kann die Ausgestaltung des Patentrechts kritisch hinterfragen (Patentdauer, Erfindungshöhe etc.), aber die Idee des geistigen Eigentums betrachte ich hier als nicht weiter verhandelbar.

Und ein weiteres Wort zu dem Argument, dass private Innovationstätigkeit häufig in großem Umfang auf staatlich geförderter Grundlagenforschung aufbaue bzw. Forscher:innen an staatlichen Universitäten ausgebildet worden seien. Das ist zwar richtig, aber daraus folgt nicht, dass es illegitim wäre, die Ergebnisse privater Innovationstätigkeit zu patentieren. Das ist u.a. der Sinn staatlich geförderter Grundlagenforschung und Ausbildung, eine breite Basis für weitergehende (angewandte) Forschung zu schaffen. Zudem setzt jede Erweiterung des Wissens bereits den bisherigen Wissensbestand voraus, d.h. jeder Innovator „steht auf den Schultern früherer Innovatoren“, was bedeutet, dass es stets eine unvermeidliche positive Externalität der Forschung gibt, die sich nicht vollständig durch Schutzrechte internalisieren lässt. Solange diejenigen, die diese positive Externalität erzeugen, sich davon nicht abhalten lassen (etwa weil sie Forschung aus intrinsischem Interesse betreiben, oder weil sie eben vom Staat finanziert werden) ist es völlig effizient und auch legitim, wenn andere darauf aufbauen.

Die ökonomische Begründung für Patentschutz liegt darin, dass Erfindungen ansonsten den Charakter eines öffentlichen Gutes hätten: niemand kann von der Nutzung von Wissen ausgeschlossen werden, und die Nutzung von Wissen rivalisiert nicht. Dadurch kommt es zu Fehlanreizen („Trittbrettfahrerverhalten“) und zu einer systematischen Unterversorgung mit solchen Gütern. Ein Mechanismus zur Lösung dieses Problems liegt in der Schaffung geistiger Eigentumsrechte, die zumindest die rechtliche Ausschließbarkeit der Nutzung ermöglicht. Damit wird der Anreiz wieder hergestellt, Ressourcen für Forschung und Entwicklung zu investieren, die zu einem höchst unsicheren Ergebnis führen. Wenn es aber zu einem positiven Ergebnis führt, kann man sich zumindest sicher sein, nicht um die Früchte der FuE-Anstrengungen gebracht zu werden. Das bedeutet nicht, dass es nicht auch Erfindungen und Entwicklungen ohne Inanspruchnahme solcher Schutzrechte geben kann (Stichwort: Penicillin, Fotografie, World Wide Web etc.), wenn es andere Motivationen gibt, aber in der Tendenz sinkt der Innovationsanreiz ohne Schutzrechte deutlich. So weit, so bekannt.

Man muss aber auch klar sehen, dass der Preis, zu dem man das Problem des öffentlichen Gutes, also einem Marktversagenstatbestand, löst, die Entstehung von Monopolrechten und damit Monopolmacht ist, was seinerseits ein Marktversagenstatbestand ist, weil es dem Wettbewerb entgegensteht. Niemand wird etwas dagegen haben, wenn Erfinder:innen und Entwickler:innen von wichtigen Technologien, Medikamenten oder eben Impfstoffen einen Gewinn machen. Problematisch ist die systematische Ausnutzung der Monopolmacht um „Renten“ zu erzeugen, was statische Effizienzverluste impliziert. Diese Renten können z.B. durch einen entsprechenden hohen Monopolpreis für Produkte entstehen, welche auf dem Patent beruhen, aber auch in der Nutzung des Patents als Waffe, um den Markteintritt potenzieller Konkurrenten in dem gesamten Technologiefeld zu verhindern, oder systematische Marktmacht auch in anderen Marktsegmenten aufzubauen. Besonders perfide ist dabei das „strategische Patentieren“ von Dingen mit eher geringer Erfindungshöhe, manchmal noch verbunden mit jahrelanger Duldung von Patentverletzungen solange, bis andere Firmen von der Nutzung der oft recht trivialen Technologien so abhängig sind, dass das Erpressungspotenzial bei einer Patentklage entsprechend hoch ist. Das alles liegt aber in dem vorliegenden Fall der Impfpatente nicht vor. Nichtsdestotrotz sollte man sich der Problematik der Monopolmacht bewusst sein: man nimmt einen leichter regulierbaren Marktversagenstatbestand in Kauf, um einen gravierenderen Marktversagenstatbestand zu heilen. Die Ausgestaltung des Patentrechts ist daher immer ein Kompromiss, bei dem man eine Balance zwischen erwünschter Wirkung und unerwünschter Nebenwirkung finden muss. Man sollte auch bei vielgepriesenen Innovatoren nie vergessen, dass Marktmacht ein Problem darstellt.

Zurück zu dem Argument, dass doch der Staat oft mit großen Summen die Impfstoffentwicklung gefördert habe. Zwar wird dann oft entgegnet, dass aber auch die privaten Kapitalgeber ein Risiko bei der Finanzierung von Innovationen tragen, aber so ganz leicht lässt sich das Argument nicht vom Tisch wischen: Wenn beispielsweise 80% der Entwicklungskosten durch staatliche Subventionen getragen wurden, bedeutet das, dass die durch Patente und somit Monopolstellung erzielten Gewinne, die ja den Kapitaleignern zufließen, einen hohen Leverage bewirken. Nicht nur die FuE-Kosten, auch das damit verbundene Risiko konnte teilweise auf die Steuerzahler abgewälzt werden, die jedoch im Erfolgsfall nichts davon haben. Um dies gleich dem moralischen Empörungsreflex zu entreißen: das ist nicht die Schuld der privaten Firmen oder deren Investoren, sondern Unvermögen des Staates, finanzielle Zuwendungen rigoros und anreizkompatibel an Bedingungen zu knüpfen. Seien es Verträge wie seinerzeit bei der Maut, bei der Veräußerung von Infrastruktur an private Investoren, oder bei Public-Private-Partnership Projekten, aber auch bei der Bankenrettung nach der Finanzkrise, stets haben staatliche Akteure ein sagenhaftes Ungeschick bei dem Versuch gezeigt, anreizkompatible Verträge zu schließen, bei denen keine Unwucht zugunsten der Privaten und Verlagerung von Risiken auf Steuerzahler entstehen. Das kann man polit-ökonomisch leicht erklären durch das Eigeninteresse der politischen Akteure, die ja persönlich keine Konsequenzen des Misserfolgs zu tragen haben solange sie das Geld Dritter ausgeben (Moral Hazard). Heutzutage sind enorme Verluste aufgrund grotesker Verträge offenbar noch nicht einmal ein Rücktrittgrund. Man sollte also zugestehen: Ja, das ist leider so, dass private Investoren und Hersteller vom Steuergeld vieler profitieren, aber der moralisierende Gestus („Profitgier“, „Raubtier-Kapitalismus“ usw. blabla) hat keine analytisch-aufklärerische Kraft, die politische Ökonomik hingegen schon: der Staat ist derzeit häufig, sagen wir mal: „strukturell zu inkompetent“ um anreizkompatible Verträge zu schließen, die staatlichen Akteure benötigen dafür Regeln. Oder wenigstens: ökonomische Grundkenntnisse. Denn die Tatsache als solche, dass FuE-Förderung betrieben und im vorliegenden Fall Firmen wie BioNTech oder Astra Zeneca gefördert wurden, steht hier ja nicht in der Kritik.

Aber eben dies könnte eine Lehre für die Zukunft sein: Warum sollte staatliche FuE-Förderung nicht strikter im Sinne der Effizienz an Bedingungen geknüpft werden? Ideen: Deckelung künftiger Lizenzgebühren bzw. Verpflichtung überhaupt Lizenzen zu vergeben; Vereinbarung günstiger Vorzugspreise mit geringer Marge, wenn der Staat als Kunde das Produkt abkauft; Teilrückzahlung der FuE-Förderung im Erfolgsfall; Beteiligung an Open-Source- und Open-Data-Projekten, so dass eine schnellere Diffusion des Wissens ermöglicht wird; Verpflichtung, etwaige Patente schon nach kürzerer Nutzungsdauer in einen offenen Patentpool zu stellen usw. usw. Vieles ist vorstellbar, was den Anreiz zur Forschung aufrecht erhält, aber eine schnellere Diffusion und Anwendung des Wissens fördert. Jetzt im Nachhinein ist das natürlich nicht möglich.

Google, Facebook und die Medien

Mit neuen Mediengesetzen versucht Australien digitale Plattformen wie Google oder Facebook für die Nutzung von Medieninhalten zur Kasse zu bitten, indem diese verpflichtet werden, generierte Werbeeinnahmen mit den Verlagen zu teilen, deren Inhalte sie indirekt nutzen. Kanada folgt dem Beispiel, und auch die EU folgt mit dem Leistungsschutzrecht im Digitalbereich derselben Philosophie.

Eine Argumentationsfigur ist, dass digitale Plattformen an dem Medien-Content der Verlage bislang (indirekt) verdienen, ohne einen Teil dieser Einnahmen an diese abzugeben. Ohne Einnahmen auch aus der digitalen Verwertung des Contents hätten Journalisten und andere Medienschaffende wirtschaftliche Probleme, und die Medienvielfalt sei bedroht. Wahlweise wird die Forderung nach einem Transfer eines Teils der Werbeeinnahmen begründet mit Fairness-Argumenten (digitale Plattformen erzielen Gewinn aufgrund der unentgeltlich genutzten Leistungen Dritter), Argumenten gesellschaftlicher Verantwortung aufgrund der schieren Größe (digitale Plattformen tragen Mitverantwortung für Meinungs- und Pressefreiheit einschließlich deren wirtschaftlichen Grundlagen), oder auch dem ökonomischen Argument, dass es sich bei der Nutzung von Medieninhalten um die Nutzung eines öffentlichen Gutes handele, wo ja gerade das Problem darin besteht, dass keine Kompensation über das Preissystem erfolgt. Und dieses Problem kann man mit einer Verpflichtung zu einer Kompensation lösen. Einem Teil des Publikums dürfte eine sorgfältige Analyse der Stichhaltigkeit solcher Argumentationen egal sein, weil alles, was irgendwie gegen diese Großunternehmen gerichtet ist, automatisch auf der „moralisch guten“ Seite ist. Für alle anderen hier eine lose Sammlung von Fragen und Anmerkungen, ohne dazu eine abschließende Meinung zu haben:

Wie stellt man fest, welcher Teil der generierten Werbeeinnahmen zurückzuführen ist auf den Tatbestand, dass die Anbieter von Content im Google-Suchindex enthalten sind bzw. ungefragt diesen Content bei Facebook posten (lassen)? Interessant wäre hier die kontrafaktische Überlegung, um wieviel denn die Einnahmen zurückgehen würden, wenn solcher Content geblockt würde? In dem ersten australischen Gesetzentwurf war m.W. die Rede davon, dass im Fall einer Nicht-Einigung über Transferzahlungen eine unabhängige Jury darüber entscheiden solle (und „unabhängig“ meint wohl auch unabhängig von betriebswirtschaftlichen Kenntnissen von Googles internen Controllingdaten).

Werden nicht durch das Listen im Google-Suchindex und das Posten auf Facebook nicht auch Klicks auf den Webseiten der Medienschaffenden generiert? Oder zumindest die öffentliche Aufmerksamkeit für dieses Medium gesteigert? Haben diese nicht ein ureigenes Interesse daran, auf den digitalen Plattformen vertreten zu sein? Falls ja, ist ihnen denn dieser Service, der ja ein rein privater Service (ohne Kontrahierungszwang!) ist, nicht etwas wert? Mit anderen Worten: kann es nicht sein, dass hier eine Win-Win-Situation vorliegt? Kann es sein, dass Gesetzgeber vielleicht kein ausreichendes Verständnis der Charakteristika digitaler Güter und digitaler Geschäftsmodelle haben?

Wenn diese Plattformen eine so essentielle Bedeutung für Meinungs- und Pressefreiheit erlangt haben, meint man damit, dass ohne diese wenigen amerikanischen privaten Unternehmen die freiheitlich-demokratische Grundordnung anderer Staaten keine eigene tragende Substanz mehr hat? Oder verkürzt gesagt: Gab es vor Google und Facebook keine ausreichende Meinungs- und Pressefreiheit? Gibt es Evidenz dafür, dass durch die Erlangung von Quasi-Monopolmacht weniger digitaler Plattformen Medienvielfalt und Pressefreiheit zurückgegangen sind? Und falls ja: Koinzidenz oder Kausalität? Man könnte auch die Frage stellen, welche Rolle lasch gehandhabtes Kartellrecht und kapitalmarkt-getriebene Medienkonzerne für die Medienvielfalt spielen – ganz unabhängig von digitalen Plattformen.

Und was die „gesellschaftliche Verantwortung“ angeht: Auch professionelle Medieninhalte verbreiten sich dank digitaler Plattformen viel schneller und weitreichender, wovon offene Gesellschaften profitieren. Wie sähe es mit dem „Arabischen Frühling“ oder „Fridays for Future“ aus, wenn es solche riesigen digitalen Plattformen nicht gäbe? Wenn der öffentliche Diskurs bisher an Dynamik gewonnen hat (nicht immer an Qualität, siehe Desinformation und Hasskommentare), und viele politisch Interessierte und Engagierte die heute bestehende Praxis der Verbreitung von Medieninhalten schätzen, kann man dann nicht davon ausgehen, dass es insgesamt eine Zahlungsbereitschaft für diesen Zustand gibt und mithin die bestehende Praxis nicht schon Ausdruck von gesellschaftlicher Verantwortung ist?

Wenn es lediglich darum geht, große und margenstarke Unternehmen irgendwie an gesellschaftlichen Aufgaben stärker zu beteiligen (habe nichts dagegen!), dann wäre eine Reform der Besteuerung multinationaler und digitaler Unternehmen wohl der plausibelste Weg statt speziellen Unternehmen, die leicht an den Pranger zu stellen sind, für spezielle gesellschaftliche Aufgaben in die Pflicht zu nehmen. Die Gründe, für die solche Plattformen durchaus an einen Pranger stellen kann – nämlich aggressive Steuervermeidung und Ausnutzung ihrer marktbeherrschenden Stellung in manchen Bereichen – sollten mit den Mitteln des Steuerrechts und des (durchaus reformbedürftigen) Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen angegangen werden.

Warum bieten die Verlage ihre Medieninhalte in einer Form an, die eine Nutzung durch digitale Plattformen überhaupt erst möglich macht? Sie könnten theoretisch sämtlichen Content hinter eine Paywall stellen. Google würde dann z.B. vielleicht nur die Zeitungsüberschriften finden, aber nicht mehr die Teaser. Wer diesen (bzw. den Artikel) lesen will, muss zur Webseite des Zeitung-Anbieters und etwas bezahlen. Erst der Umstand, dass als bewusste Entscheidung der Verlage Teaser und zum Teil Artikel frei zugänglich sind, macht diese erst zu einem öffentlichen Gut. Das wäre aber nicht zwingend. Daher kann man das Öffentliche-Gut-Argument schwerlich nutzen. In der „Natur“ des Gutes liegt nur die Nichtrivalität, nicht die Nicht-Ausschließbarkeit. Zudem besagt die ökonomische Literatur auch nur, dass im Fall eines öffentliches Gutes ein Mechanismus geschaffen werden sollte, der zu einem „sozial optimalen Angebot“ führt. Das muss nicht zwingend bedeuten, dass Nutzer einen administrierten Preis zahlen, der im Zweifel auch nichts mit der Zahlungsbereitschaften der Nutzer zu tun hat und somit nicht zum sozialen Optimum führt.

Es schließt sich die nächste Frage an, ob es neben den digitalen Plattformen nicht auch unzählige andere Verwerter dieses frei zugänglichen Contents gibt, die ebenfalls einen ökonomischen Vorteil daraus ziehen. Beispielsweise nutze ich Zeitungsartikel nicht nur als Konsumgut, sondern entnehme ihnen auch beruflich relevante Informationen, die einen (wenn auch nicht-pekuniären) Nutzen generieren, ohne dass ich dafür etwas zahlen muss. Sowohl mit dem Fairness-, als auch dem Öffentlichen-Gut-Argument könnte man argumentieren, dass alle, welche Medieninhalte vor der Paywall nutzen, zahlungspflichtig sind. Also auch ich.

Google hat Australien gedroht, die Suchfunktion für dieses Land zu sperren. Cleverer wäre es vielleicht gewesen, lediglich die australischen Verlagsangebote aus dem Suchindex oder zumindest aus „Google News“ zu nehmen, ähnlich wie Facebook gezielt solche Inhalte geblockt hat. Dies wurde als unbotmäßiger Erpressungsversuch eines Digital-Monopolisten gegen ein freies demokratisches Land aufgefasst. Wie oben bereits gesagt, besteht kein Kontrahierungszwang, auch nicht für einen Monopolisten. Ist es nicht interessant, dass man sich eben dadurch erpresst fühlt, dass Google diese Inhalte nicht ungefragt nutzt? War die ungefragte Nutzung denn nicht gerade Stein des Anstoßes? Wenn der australische Premierminister selbstbewusst sagt, dass auch globale Konzerne sich an die Spielregeln halten müssen, die demokratisch im Parlament beschlossen werden, so hätte Google eigentlich nur sagen brauchen: Aber klar doch, selbstverständlich. Eben deshalb stellen wir die Suchfunktion ja aus betriebswirtschaftlichen Gründen ab.

Nun hat Microsoft mit schmeichelnden Worten in bigotter Weise der australischen Regierung angedient, doch sehr gerne die Einnahmen mit den Verlagen teilen zu wollen, da ihnen die freie Gesellschaft doch so am Herzen liege. Daher könne man doch statt Google künftig Microsofts Suchmaschine Bing nehmen, die derzeit einen verschwindend kleinen Marktanteil hat. Rührend. Aber ein cleverer Schachzug im Sinne von „raising rival’s cost“.

Google hat sich – vielleicht teils wegen möglichen langfristigen Imageverlustes, teils wegen Microsofts Drohung – bemüßigt gefühlt, nun doch Lizenzverträge mit einigen Verlagshäusern abzuschließen, um diese wie gewünscht an den Einnahmen zu beteiligen. Mit wem war das gleich nochmal? Ach ja, Rupert Murdoch (News Corp), dessen Zeitungsimperium geradezu ein überaus sympathisches Symbol für fairen Wettbewerb, Meinungs- und Medienvielfalt ist…. Es liegt auf der Hand, dass Google aus betriebswirtschaftlichen Gründen Verträge mit den ganz wenigen Großen abschließen wird, die 80-90% des Marktes ausmachen, alle anderen fallen hinten runter, entweder indem sie ausgelistet werden oder ihren Content per Gratislizenz anbieten müssen, denn sie haben keine Verhandlungsposition. Und stützt das nun die Medienvielfalt? Wohl kaum, man kann sogar im Gegenteil erwarten, dass die großen Medien-Player dank der Kooperation mit den Digitalplattformen ihren Wettbewerbsvorteil weiter ausbauen. Das hätte man sich schon vorher durch Blick auf die ökonomischen Anreizstrukturen denken können.

Wäre es nicht an der Zeit darüber nachzudenken, dass der vielleicht viel bedenklichere Punkt der ist, dass nicht nur die Erzeugung und Bereitstellung frei zugänglichen digitalen Contents, sondern auch der enorm umfangreichen und enorm nützlichen digitalen Services von Google (bei „sozialen“ Plattformen wie Facebook pflege ich lieber meine grundsätzlichen Aversionen) letztlich von einer Manipulationsindustrie finanziert werden, welche für Nutzerdaten Geld bezahlen zwecks manipulativer Zwecke – von simpler personalisierter Werbung bis zum politischen Micro-Targeting? Soll das ernsthaft die wirtschaftliche Grundlage digitaler Geschäftsmodelle sein, insbesondere im seriösen Journalismus? Vor längerer Zeit habe ich mich über einen SPIEGEL-Artikel lustig gemacht, der eben dies scharf kritisiert, bei dessen Lesen man aber gleich Dutzenden von Trackern und Analysetools ausgeliefert ist. Blockiert man diese, gibt es keinen Zugang zum Artikel. Lustig.

Klar würden Zeitungsverlage es vermutlich lieber sehen, wenn alle Leute fleißig Digital-Abos kaufen, mit denen der Content finanziert wird. Das ist fair, transparent, und auch sonst in der Marktwirtschaft üblich, dass man für Produkte und Services zahlt. Ich persönlich zahle auch für solche Digital-Abos. Aber im digitalen Wettbewerb scheinen nun mal Zeitungen einen Vorteil zu haben, wenn sie kleine Teil vor die Paywall stellen, dann aber ziehen andere nach usw. Je mehr sie dies tun, desto abhängiger werden sie von indirekten Zahlungen durch Dritte (Werbeanbieter, Analysten, die Nutzerdaten abkaufen, oder eben die geplanten Zahlungen von Google) statt von der Zahlungsbereitschaft der Kunden. Ob das nicht ebenfalls zu Dysfunktionalitäten im Preissystem führt? Gewiss doch: das Angebot entkoppelt sich von Zahlungsbereitschaft, marktwirtschaftliche Ressourcenlenkung wird ineffizient. Aber Google oder Facebook sind nun nicht für die Schwächen dieses digitalen Wettbewerbsmodells der Verlage untereinander verantwortlich (wenngleich sie auch Werkzeuge dafür liefern, die den Effekt verstärken).

Ach ja, und noch etwas ist an den Einlassungen Microsofts bezüglich der Nutzung von Bing als Alternative zu Google interessant: Monopole scheinen „bestreitbar“ zu sein, wie Ökonom*innen sagen. Das könnte der disziplinierende Faktor für Googles Verhalten sein. Rupert Murdoch gefällt das.

Gemeinwohlökonomie

Vielerorts wird gefordert, dass bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten gemeinwohl-orientiert sein sollen, oder dass sogar das ganze Wirtschaftssystem oder “Wirtschaftsmodell” gemeinwohl-orientiert sein solle. In aller Regel wird dies als ein Gegensatz zu “privaten Gewinninteressen” gesehen. Dort, wo Akteure ihren (meist als “kurzfristig” apostrophierten) Gewinninteressen nachgehen, käme angeblich das Gemeinwohl zu kurz. Gemeinwohl-Orientierung wird daher als Abwehr und Alternative gegenüber dem gesehen, was viele als “kapitalistische Marktwirtschaft” bezeichnen. Damit löst in gewissem Sinn der Gemeinwohlbegriff als Antipode zum Kapitalismus den althergebrachten Sozialismusbegriff teilweise ab, er kommt ohne dessen ideologischen Schrecken daher (denn wer könnte schon gegen Gemeinwohl sein), und baut somit Brücken in das bürgerliche Milieu. Dort, wo Gemeinwohl-Orientierung gefordert wird, geht es dann auch – in der sanften Variante – mit Marktregulierungen einher, kann aber auch in Richtung Verstaatlichung bzw. staatlichen Angebot öffentlicher Leistungen verstanden werden, etwa im Bereich Krankenhäuser.

Dementsprechend sollte man mehreren Fragen nachgehen: Sind Gemeinwohl und Eigennutz bzw. Gewinninteresse per se ein Gegensatz? Falls es Fälle gibt, wo man einen solchen Gegensatz erkennt, welche Rolle spielen dann die bereits bekannten Funktionsdefizite von Märkten, denen man mit den normalen Bordmitteln der Sozialen (und Ökologischen) Marktwirtschaft begegnen kann ohne gleich die Systemfrage stellen zu müssen? Und schließlich: Was ist überhaupt Gemeinwohl und wer legt oder stellt das fest?

Güter und Dienstleistungen werden produziert und angeboten, weil sie jemandem Nutzen stuiften, der deshalb eine Tauschbereitschaft dafür hat. Wird dieses “Nutzen stiften” plötzlich zum Gemeinwohl, wenn es sehr viele gibt, denen dieses Gut Nutzen stiftet? Tragen Bäckereien zum Gemeinwohl bei? (Falls ja, auch rednite-orientierte Bäckerei-Ketten?) Wieso gehört z.B. die medizinische Versorgung im Krankenhaus zum Gemeinwohl, der Kauf eines Fahrrades oder der Haarschnitt nicht? Wenn der Landwirtschaftsbetrieb konventionell Kartoffeln anbaut und verkauft, ist das dann eigennutz-orierntiert, während eine ökologische Produktionsweise gemeinwohl-orientiert ist? Und was ist, wenn man als Öko-Bauer sogar noch mehr Geld verdient, eine höhere Rendite hat? Wenn der Schlachtbetrieb hohe Renditen abwirft, weil Billigstlöhne gezahlt werden, wird man wohl kaum ein Gemeinwohl-Label bekommen, denn dafür müssten ja hohe (“faire”) Löhne selbstverständlich sein ebenso wie betriebliche Mitbestimmung. Sind dann also beispielsweise Volkswagen oder BMW gemeinwohl-orientiert, denn dort werden hohe Löhne gezahlt und die Sozial- und Mitbestimmungsstandards suchen ihresgleichen in der Industriegeschichte?

Kommen wir exemplarisch auf die Behandlung in einem staatlichen Krankenhaus zurück: Ist diese gemeinwohl-orientiert, weil das Krankenhaus keine Gewinne abwirft und durch Steuergelder gestützt werden muss? Dieselbe Behandlung bei einem privaten Träger ist es dann aber nicht, weil dieser eine Rendite erzielt? Oft wird hier hinzugefügt: Das Geld der Beitragszahler müsse “im System” bleiben statt in die Renditen der privaten Krankenhausbetreiber zu fließen. Zunächst mal aber bleibt das Geld niemals “im System”, sondern wird ausgegeben für Personal, Medikamente, medizinisches Gerät usw., d.h. es entsteht irgendwo ein rein privates Einkommen bei denen, die letztlich die Dienstleistung hergestellt haben, einschließlich der Pharmakonzerne und Bettenhersteller. Oder gehören die nun doch zum “System”? Beim privaten Krankenhausbetreiber kommt dann zusätzlich noch das Einkommen derjenigen hinzu, die das Risikokapital dafür aufgebracht haben. Aber eben das zieht offenbar alles ins Unmoralische und führt zum sofortigen Entzug des gedanklichen Gemeinwohl-Labels.

Eine Variante ist, dass Gemeinwohl mit dem Begriff der öffentlichen Gütern verbunden wird, während private Güter etwas mit privatem Gewinnstreben zu tun haben. Dagegen müssen öffentliche Güter angeblich dem Gewinnstreben entzogen werden. Nun ist das ein prä-wissenschaftlicher (und falscher) Gebrauch des Begriff des öffentlichen Gutes. Wie alle anderen Güter auch stiftet dieses einen Nutzen, jedoch kann niemand von der Nutzung ausgeschlossen werden, und die Nutzung rivalisiert nicht. Deshalb besteht ein Anreizproblem, weil sie meist gar nicht gewinnbringend an privaten Märkten produziert und angeboten werden können. Die Forderung, diese dürfen nicht dem Gewinnstreben unterliegen, ist insofern lächerlich, denn nur weil eben kein Gewinn erzielt werden kann, kommt es zur systematischen Unterversorgung und der Staat muss letztlich einspringen (jedoch nicht zwingend selbst produzieren). Es liegt also ein Marktversagenstatbestand vor; der Staat ist hier ohnehin gefordert. Das ist eine olle Kamelle in der VWL. Nehmen wir mal ein klassisches Lehrbuchbeispiel für ein öffentliches Gut: Landesverteidigung (produziert etwa durch Militär). Militär ist also ein Beispiel für Gemeinwohl? Gut, dass wir drüber geredet haben.

Eine der Leistungen Adam Smiths war die Erkenntnis, dass auch und gerade dann, wenn eigennutz-orientiertes Handeln auf Märkten koordiniert und durch Wettbewerb sowie durch moralische Normen diszipliniert wird, auch zu kollektiv wünschenswerten Zuständen führt, für die man heute vielleicht das Wort Gemeinwohl verwenden mag. Es liegt also gar kein systematischer Gegensatz von Eigennutz und Gemeinwohl vor. Die Stigmatisierung des “privaten Gewinninteresses” ist gewissermaßen vor-bürgerlich, vor-aufklärerisch.

Nun gibt es durchaus offensichtliche Fälle, wo das Verfolgen privater Gewinninteressen systematisch den Interessen der Allgemeinheit zuwider laufen kann. Jede/r kennt dafür praktische Beispiele, seien es illegale Abholzung von Regenwäldern, ausbeuterische Arbeitsverhältnisse, Sich-Bereichern auf Kosten des Steuerzahlers usw. In aller Regel sind das Beispiele, wo die Bildung von Macht eine Rolle spielt, oder wo Kosten auf die Allgemeinheit abgewälzt werden können (Externe Kosten). Beides sind bekanntermaßen Funktionsschwächen von Märkten, wie Ökonomen aller Coleur (Neoklassiker, Ordoliberale etc.) bestätigen werden. Hier lassen sich selbstverständlich Effizienzgewinne und ein Zugewinn an Gemeinwohl erzielen, wenn entsprechend adäquat reguliert wird. Das gehört zur DNA der Sozialen Marktwirtschaft. Man braucht dafür weder neue Begriffe, noch die Systemfrage. Eigentlich auch keinen neuartigen gedanklichen Überbau, der sich z.B. “Gemeinwohl-Ökonomie” nennt und der sich als Alternative zur Marktwirtschaft geriert. Denn all das, was man wissen muss, um negative externe soziale und ökologische Effekte zu internalisieren, Informationsasymmetrien und Machtpositionen abzubauen, kennen wir bereits, zumindest im Prinzip. Es ist eher eine polit-ökonomische Frage, weshalb vieles von dem, was man als Bordmittel der Sozialen Marktwirtschaft einsetzen könnte, noch nicht stärker eingesetzt wird.

Ebenfalls irritierend, zumindest in einer liberalen Demokratie, ist die Frage, wer auf welcher Grundlage überhaupt befinden kann, dass etwas gemeinwohl-orientiert ist und anderes nicht. Selbstverständlich kann man sich Kriterien dafür ausdenken, Kataloge erstellen, und auf deren Grundlage Labels verteilen oder entziehen. Hier werden aber möglicherweise die Präferenzen von Millionen einzelner Individuen beiseite geschoben zugunsten zentraler Instanzen, die auf ideologischer Basis entscheiden, was “Gemeinwohl” ist. Die VertreterInnen des Gemeinwohlgedankens gehen offenbar davon aus, dass die Bedeutung doch intuitiv klar sei – vertrauen dabei aber nur auf die Intuition derjenigen aus demselben ideologischen Lager. Ich sage nicht, dass das Erstellen von Kriterien nicht möglich ist, aber das ist ein offener und keineswegs trivialer Prozess voller Zielkonflikte, zu denen man sich unterschiedlich positionieren kann.

Daneben sollte man sich auch vor Augen halten, dass überall dort, wo Institutionen und kollektive Mechanismen über die Vergabe oder den Entzug von Gemeinwohl-Labels entscheiden, auch die Tür zum rent-seeking weit offen steht. Der naive Glaube, das man allein durch das Studium entsprechender populärwissenschaftlicher Gemeinwohlökonomie-Literatur doch einen klaren Maßstab habe, was gemeinwohl-orientiert sei und was nicht, wird schnell der Erkenntnis weichen, dass der Prozess der Feststellung und auch die daran beteiligten Personen Ziel von Interessengruppen sein werden. Es hilft hier auch nicht weiter, wenn man dann ideologisch zwischen “legitimen” Interessen (also solchen, die doch “offenbar” für das “Gemeinwohl” kämpfen, also Umweltverbände, alternative Forschungsinstitute, Campaigning-Plattformen oder andere “zivilgesellschaftliche Gruppen”, von denen man die richtige Gesinnung erwarten kann) und bloßen “Wirtschaftsinteressen” zu unterscheiden. All das setzt immer schon eine überlegene ideologische Position voraus, aus der heraus man das entscheiden kann. Nur: In einer offenen pluralistischen Gesellschaft gibt es eine solche überlegene Position grundsätzlich nicht.

Die Hoffnung, dass sich eine Gemeinwohl-Ökonomie irgendwann “den Kapitalismus” ablöst, kann man angesichts der vorgetragenen Bedenken gegen Inhalt und Logik des Konzepts mehr als Befürchtung denn als Hoffnung beschreiben. Da der Begriff per se positiv besetzt ist (“Kapitalismus” bei vielen aber negativ) wird das auf Unverständnis stoßen. Ich selber kann jedoch auch mit “Kapitalismus” wenig anfangen (außer vielleicht der Überzeugung, dass Privateigentum, freie Entscheidungen über Produktion und Konsum, Eigenverantwortlichkeit eine wichtige Rolle spielen) und würde das, ergänzt um Machtkontrolle, Sozialer Ausgleich, ökologische Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeit, eher als sozial-ökologische Marktwirtschaft beschreiben, deren Reformfähigkeit ich am ehesten in der Lage sehe, auch für Gemeinwohl zu sorgen.

Hier sehe ich die zu Beginn genannte “sanfte Variante” der Gemeinwohlökonomie als ganz normalen Bestandteil einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Wenn z.B. in der sog. “Gemeinwohl-Matrix” Kriterien bezüglich ökologischer Nachhaltigkeit, Mitbestimmung/Partizipation von MitarbeiterInnen, faire Entlohnung usw. definiert werden, und das über die gesamte Lieferkette, so ist das lediglich die konsequente Anwendung der regulatorischen Bordmittel der sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Keine freiheitliche Wirtschaftsordnung kommt ohne Spielregeln aus, die die Funktionsvorausetzungen und Funktionsbedingungen von Märkten bestimmen. Es soll nicht nur das an (öffentlichen und privaten) Gütern produziert werden, was die Menschen gerne wollen (was freie Entscheidung voraussetzt), sondern auch auf eine Art und Weise, wie wir es uns wünschen, also ökologisch nachhaltig, ohne Ausbeutung, mit für KonsumentInnen nachvollziehbaren Auswirkungen auch auf den globalen Süden usw. usw. (was freie Entscheidung über die Spielregeln voraussetzt). Das alles sind Selbstverständlichkeiten, die im politischen Wettbewerb ausgehandelt werden müssen . Ich kann nicht erkennen, weshalb hier von einem anderen “Wirtschaftsmodell” die Rede ist, einem “Modell”, das als Alternative zum gegenwärtigen angepriesen wird.

Ist ein solcher Rahmen festgelegt, für den ich lieber den Begriff der sozialen und ökologischen Standards verwenden würde als den Gemeinwohl-Begriff zu bemühen, werden die sich dann ergebenden wirtschaftlichen Tätigkeiten nach wie vor auch danach ausrichten, womit man Gewinne erzielen kann. Na und? Ich würde mir aber wünschen, dass die Kriterien z.B. einer solchen “Gemeinwohl-Matrix” im gesellschaftlichen Diskurs verhandelt und nicht durch Gemeinwohlökonomie-ExpertInnen bestimmt werden. Und damit meine ich auch, dass es keinen Alleinvertretungsanspruch bei der Definition solcher Begriffe geben darf, der dann die Fähigkeit verleiht, politische Gegner zu de-legitimieren (“das ist gegen das Gemeinwohl gerichtet”). Es würde schon viel helfen, solche Begriffe einfach mal wegzulassen und nicht alles zu einer Frage des Wirtschafts”modells” oder Wirtschafts”systems” zu stilisieren.

Effizienz und Fairness

Ein zentrales normatives Kriterium ökonomischen Denkens ist die Effizienz, meist verstanden als Pareto-Effizienz. Nach diesem Kriterium ist ein Zustand effizient, wenn durch Änderung des Zustandes niemand besser gestellt werden kann, ohne dass jemand anderes schlechter gestellt werden muss. Alle wechselseitig vorteihaften Tauschmöglichkeiten, die z.B. durch Spezialisierung und Handel möglich sind, sind dann bereits realisiert worden. Insofern ist das Kriterium eine direkte Implikation des ökonomischen Prinzips, wonach mit gegebenen knappen Mitteln der höchstmögliche Zielerreichungsgrad realisiert wird.

Das Pareto-Effizienzkriterium ist streng individualistisch, da es sich bei dem “besser gestellt” und “schlechter gestellt” auf die individuellen Präferenzen der beteiligten Akteure bezieht. Nur der Einzelne kann seine Präferenzen wirklich kennen, weshalb das Konzept auch ein Schutz vor paternalisierenden Eingriffen ist. Nun stellt man sich in der (neoklassischen) Volkswirtschaftslehre sehr häufig Individuen vor, deren Präferenzen äußerst schlicht sind, nämlich rein eigennutz-orientiert und materiell nicht gesättigt (d.h. mehr von einem Gut steigert stets den Nutzen). Es ist zu betonen, dass diese speziellen Annahmen bezüglich der Präferenzen vor allem “Bequemlichkeitsannahmen” sind, sie berühren nicht den Kern der Nutzentheoie bzw. der Vorstellungen von Rationalität. Unter dieser Bequemlichkeitsannahme kann man dann z.B. ableiten, dass jede Aufteilung eines Kuchens auf X Personen effizient ist, denn jemand kann genau dann ein größeres Kuchenstück bekommen, wenn jemand anderes ein kleineres bekommt – bei gegebener Kuchengröße. So wird z.B. argumentiert, weshalb sich Effizienz- und Gerechtigkeitskriterien logisch voneinander trennen lassen. Letztere müssen irgendwie begründet werden (folgen aber nicht aus dem ökonomischen Prinzip), während Effizienz unabhängig davon stets gewährleistet sein sollte.

Hier kommt nun der springende Punkt: spätestens aus der Verhaltnsökonomik wissen wir, dass Menschen durchaus soziale, gruppen-bezogene Präferenzen haben. Sie haben eine Aversion gegen zu viel Ungleichheit, eine Vorliebe für Fairness, haben verinnerlichte Muster von Reziprozität, die sie teilweise zu freiwilliger Kooperation veranlassen, aber auch zu Sanktionen aus Neid oder bei Regelverletzungen anderer. Menschen sind zutiefst gruppen-bezogen und keine isolierten Akteure. Das mag z.B. evolutionäre Gründe haben, weil sich durch solche Präferenzen sehr viel leichter Kooperationsvorteile realisieren lassen, sich soziale Normen etablieren und stabilisieren können, welche Verhaltens-Kohärenz und Reduktion von Unsicherheit gewährleisten. Sofern sich solche Präferenzen konsistent darstellen lassen, spricht nichts dagegen, die Erwartungsnutzentheorie und damit das ökonomische Verständnis rationaler Entscheidungen nach wie vor zu verwenden, denn diese abstrakten Konzepte setzen nichts über den konkreten Inhalt der individuellen Präferenzen voraus.

Nun kommen wir zurück auf Pareto-Effizienz: Was geschieht, wenn Menschen eben solche soziale Präferenzen haben? Wann kann dann ein Zustand als effizient gelten? Zunächst ist klar, wenn man das Konzept formal-analytisch ernst nimmt, dass sich Effizienz- und z.B. Gerechtigkeits- oder Verteilungsvorstellungen nicht mehr analytisch voneinander trennen lassen, denn die Individuen bewerten ja den Gesamtzustand, nicht nur isoliert das “Kuchenstück”, welches für sie dabei abfällt. Wenn es also Ziel des Wirtschaftens, der Allokation knapper Güter, ist einen effizienten Zustand zu erreichen, was können dann Märkte dabei leisten? In der Neoklassik geht man davon aus, dass unter idealen Bedingungen, die wir hier für einen Moment mal akzeptieren wollen, die beteiligten Akteure selbst herausfinden können, wo es wechselseitig vorteilhafte Tauschmöglichkeiten gibt, und sie diese dann realisieren können, angetrieben durch ihre eigenen, wie gesagt sehr schlichten Präferenzen. Was aber passiert, wenn letztere nun nicht mehr rein selbst-bezogen sind, sondern sich auf das Allokationsergebnis insgesamt beziehen? Welche Regulierungen bzw. ergänzenden Allokationsmechanismen sind ggf. notwendig, um Effizienz herbeizuführen? Ich spreche ich hier nach wie vor von dem althergebrachten Begriff der Pareto-Effizienz, der etablierten Nutzentheorie, dem üblichen Rationalitätsverständnis der VWL. Es geht hier gerade eben nicht um radikale Alternativen zur Neoklassik, sondern um das radikale Ernstnehmen deren Kernkonzepten (aber jenseits der Bequemlichkeitsannahmen). Die Konsequenzen sind einigermaßen dramatisch: Begründungen von Marktregulierungen, alternativer Governance-Mechanismen, Gemeinwohl- und Gerechtigkeitsaspekte etc. rücken in den Fokus. Und zwar durch kluges, nein: klügeres Verwenden der Bordmittel der VWL statt durch tumbes Einprügeln auf den angeblich ignoranten “Mainstream”.

Die Rede von der “guten Balance zwischen Ökonomie und Ökologie”

Diese Sentenz findet sich häufig in der politischen Debatte. Sie soll Ausgewogenheit, Realismus und Kompromissbereitschaft signalisieren. Man nimmt ökologische Ziele durchaus sehr ernst, sieht aber auch ökonomische Realitäten und versucht eine vernünftige Abwägung, da man ja auch an Dinge wie Wettbewerbsfähigkeit, Jobs, soziale Ausgewogenheit und dergleichen denken müsse. Schließlich müsse ja alles, was man “für die Umwelt” tue, ja auch “finanziert” werden.

Mich wundert, dass solche Sichtweisen als Ausweis wirtschaftlicher Vernunft gelten, denn sie beruht auf einer Konfusion von Ziel und Mittel (Restriktionen) und infolgedessen einem Fehlverständnis von Güterabwägung und Effizienz. Die Umwelt ist nicht Ziel, sondern Mittel. Wirtschaftliche Prozesse welcher Art auch immer können auf Dauer nur stattfinden, wenn sie ökologische Restriktionen respektieren. Eine zeitlang kann man diese Restriktionen überschreiten, also mehr Ressourcen extrahieren oder die Umwelt als Senke für Emissionen aller Art verwenden als nachhaltig ist, aber eben nicht auf Dauer. Hinsichtlich des Klimas wird überdeutlich, dass das Ende der tolerierbaren Überschreitung ökologischer Restriktionen gekommen ist. Klima- und Umweltschutz sollten deshalb gerade nicht als Ziel unter mehreren anderen Zielen angesehen werden, sondern als Bestrebung, wirtschaftliche (und andere) Ziele innerhalb und nicht außerhalb der ökologischen Restriktionen zu erreichen. Letztere können wir uns nicht aussuchen. Wenn beim Einkaufen im Supermarkt an der Kasse das Geld nicht ganz reicht, wird man sich auch nicht damit rausreden können, der/die Kassierer/in müsse doch einsehen, dass man eine “ausgewogene Balance” zwischen seinen Konsumwünschen und dem (nicht) vorhandenen Geld im Portemonnaie anstrebe.

Es ist deshalb logisch-konzeptionell schwer nachvollziehbar, was denn ein “Kompromiss” zwischen ökonomischen und ökologischen Zielen, oder ein “Ausgleich von Ökonomie und Ökologie” sein soll. Es ist eine wohlklingende Phrase, von der ich mir wünsche, dass sie ihr Ziel, ökonomische Kompetenz zu signalisieren, verfehlt.

Solange die Menschen wirtschaftliche Ziele schon seit vielen Jahrzehnten auf eine Art und Weise erreichen, die ökologisch nicht nachhaltig ist, sie also quasi ökologisch “auf Kredit” wirtschaften, ist das Jammern über die hohen “Kosten des Umwelt- und Klimaschutzes” unverständlich. Die enormen akkumulierten externen Kosten der Vergangenheit plus die abdiskontierten zukünftigen externen Kosten – also die Kosten des unterlassenen Umwelt- und Klimaschutzes – stellen alles in den Schatten, was auch die ambitioniertesten Klimaschutzprogramme an Ausgaben erfordern. Da sich diese gewaltigen externen Kosten aber bislang fast nicht in den Preisen widergespiegelt haben, hat sich eine Illusion von Wohlstand aufgebaut. Jetzt geht es bildlich gesprochen an die Rückzahlung des ökologischen Kredites und das Geschrei ist groß. Natürlich ist es völlig richtig, dass man zur Einhaltung der Klimaschutzziele ökonomisch “effizient” vorgehen sollte, aber das fällt der Menschheit nun reichlich spät ein. Für eine intertemporal effiziente Strategie hätte man spätestens vor 50 Jahren anfangen sollen.

Entkopplung wirtschaftlicher Aktivität vom Umweltverbrauch, massiver technologischer und struktureller Wandel, Veränderung von Konsummustern usw., möglicherweise auch der eine oder andere Verzicht, falls das mit dem technischen Fortschritt und der Entkopplung nicht so schnell klappt wie es nötig wäre, all das kann man ja auch als “sportliche Herausforderung” sehen denn als ökonomische Bedrohung, um den ökologischen Überziehungskredit (ökolog. Fußabdruck größer als biologische Kapazität) abzubezahlen – kurz bevor der Insolvenzverwalter klopft.

Nachhaltigkeit als Prinzip einer wettbewerblichen Marktwirtschaft

Ordnungsökonomische Prinzipien wie etwa die von Eucken beschreiben die für eine funktionierende Marktwirtschaft als konstitutiv angesehenen Merkmale. Man kann argumentieren, dass ökologische Nachhaltigkeit in diesen Kanon hineingehört. Zum einen hat es keinen Sinn von einer “funktionierenden” Marktwirtschaft zu sprechen, wenn diese systematisch zu einer Übernutzung von Ressourcen, Zerstörung ökologischer Lebensgrundlagen und zu einem lebensbedrohlichen Klimawandel führt. Damit würde sich die Marktwirtschaft ihrer eigenen langfristigen Grundlagen berauben. Insofern man diese negativen ökologischen Konsequenzen als Externalitäten auffasst, so ist deren Internalisierung also nicht nur ein regulatorischer Eingriff zur Verbesserung der Effizienz des Marktsystems, sondern konstitutiv für den langfristigen Bestand der Wirtschaftsordnung. Zum anderen unterminiert eine nicht nachhaltige Entwicklung letztlich die Freiheitsrechte künftiger Generationen. Sieht man die institutionelle Garantie von Freiheitsrechten als konstitutiv an (wie etwa bei Eucken), so sind die Rechte künftiger Generationen nicht als inferior zu vernachlässigen. Eine Vernachlässigung ökologischer Nachhaltigkeit ist deshalb in Bezug auf spätere Genarationen ähnlich zu werten wie der Entzug wirtschaftlicher Freiheiten heute lebender Individuen zugunsten anderer heute lebender Individuen. Während wirtschaftlicher Wettbewerb die Machtpositionen der einen, welche die Freiheit der anderen beschränken, auflösen soll und kann, so ist dies im Fall des intergereativen Freiheitsentzugs nicht möglich. Daher ist instiotutionell durch eine Nachhaltigkeitspolitik dafür zu sorgen, dass künftige Generationen genügend Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit bleibt.

Während nach dem Zweiten Weltkrieg der Ordoliberalismus die Notwendigkeit des sozialen Ausgleichs erkannt und zu einem integralen Bestandteil der Wirtschaftsordnung gemacht hat (“Soziale Marktwirtschaft”), so sollte nach 50 Jahren Diskussion über die ökologischen Grenzen des Wachstums und nachhaltiger Wirtschaftsweise die Erkenntnis stehen, dass auch ökologische Nachhaltigkeit konstitutives Merkmal der Wirtschaftsordnung ist, und demzufolge eine “Ökologisch-soziale Marktwirtschaft” als Leitkonzept akzeptiert werden sollte. Diese normative Festlegung würde den Staat zu einer entsprechenden Nachhaltigkeitspolitik verpflichten. Angesichts der enormen Herausforderungen des Klimawandels (neben vielen anderen Problemfeldern) erfordert dies drastische Schritte, auch wenn diese im Detail nicht direkt aus dem ordnungspolitischen Konzept abgeleitet werden können. Trotz dieser Herausforderungen an eine aktive staatliche Politik ist aber auch klar, dass wettbewerbliche Märkte aufgrund ihrer Fähigkeit zur Anpassung, zur Innovation und zur Bewältigung von Strukturwandel notwendig sind – sie also vom Problem zum Teil der Lösung werden.

Sowohl die langfristigen Konsequenzen von Handlungen für zukünftige Generationen, als auch die entfernt liegenden Handlungskonsequenzen entlang globaler Wertschöpfungsketten sind für Individuen kaum abschätzbar oder sichtbar. Versucht der Staat Externalitäten zu internalisieren, so spiegeln sich zumindest teilweise die Handlungskonsequenzen in den Preisen wider. Aber erstens gelingt dies nur sehr unvollkommen (wer kennt schon das sozial optimale Niveau?), zweitens hat der Staat nur Internalisierungsmöglichkeiten innerhalb nationaler oder durch Handelsabkommen determinierter Grenzen, also nicht entlang der gesamten Produktionskette. Und drittens hat die Internalisierungslogik Grenzen, die in der Natur sozialer Präferenzen liegt: Wenn ein Konsument Präferenzen (etwa ethische Überzeugungen) hat, die von vornherein den Kauf von Gütern ausschließt, die mit Kinder- oder Sklavenarbeit hergestellt wurden, so nützt es nichts, wenn Kinderarbeit als „negative Externalität“ internalisiert wurde um sie auf ein “sozial optimales Niveau” zu reduzieren. Die Tatsache als solche, ob Kinderarbeit enthalten ist oder nicht, ist dem Preissystem nicht zu entnehmen. Hinzu kommt, dass das Individuum nie wissen kann, ob alle Staaten entlang der Produktionskette eine adäquate Internalisierungspolitik betreiben. Damit erzeugt die Zergliederung des Produktionsprozesses infolge zunehmender globaler Arbeitsteilung asymmetrische Informationen.

Kurzum: Im Fall sozialer Präferenzen, wo aufgeklärte Individuen die Konsequenzen ihrer Handlungen verantworten wollen – und nach Auffassung des Liberalismus auch sollen – bietet das Markt- bzw. Preissystem nicht immer adäquaten Möglichkeiten dies zu tun. Dies ist faktisch eine Reduktion von Freiheitsrechten, wenn einem die Möglichkeit genommen wird, Verantwortung für die eigenen Handlungskonsequenzen zu übernehmen. Nebenbei bemerkt kann die Allokation dann nicht mehr pareto-effizient sein, weil der ultimative Maßstab für Effizienz die (ggf. sozialen) Präferenzen der Individuen sind. Demzufolge muss eine liberale marktwirtschaftliche Politik in Zeiten globalisierter Produktionsketten und langfristiger intergenerativer Handlungsfolgen die Mischung marktlicher und regulatorischer Allokationsmechanismen neu denken. Ein Liberalismus, der in der Vorstellung “mehr Markt = mehr individuelle Freiheit, mehr Staat = mehr Bevormundung” verhaftet ist, hat diese Zusammenhänge nicht wirklich verstanden.

Das Bestellerprinzip bei Immobilienerwerb

Bei Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip seit 2015. Seitdem ist der Maklermarkt bei Vermietungen drastisch zurückgegangen. Nun wird diskutiert, das Bestellerprinzip auch beim Immobilienkauf anzuwenden. Da es hier um große Summen geht, erhofft man sich u.a., dass der Immobilienerwerb billiger wird. Wie schon beim Vermietungsmarkt laufen Maklerverbände natürlich Sturm gegen das Bestellerprinzip. Schon beim Vermietungsmarkt wurde an der Rechtmäßigkeit gezweifelt (Verstoß gegen Gewerbe- und Vertragsfreiheit) und katastrophale Folgen prognostiziert. Inzwischen hat man die Regel dort akzeptiert, kommt aber mit ähnlichen oder noch drastischeren Argumenten, um das Bestellerpinzip bei Immobilienkauf zu verhindern.

Eines der Argumente, das in einer vom Ring Deutscher Makler in Auftrag gegebenen “Studie” in den Medien verbreitet wurde, ist die Aussage, dass ohne Makler der Verkäufer die ansonsten anfallende Maklergebühr auf den Kaufpreis aufschlagen würden. Der Käufer würde deshalb nicht nur nicht profitieren, er stünde sogar schlechter da, weil entsprechend auch die Grunderwerbssteuer ansteigen würde, da diese vom Kaufpreis abhängt. In der FAZ vom 7.11.2018 wird diese schlichte Behauptung in der Überschrift so dargestellt, als wäre es bereits ein Fakt, dass das Bestellerprintzip den Immobilienerwerb teurer statt billiger mache.

Zudem finden sich auf der Verbands-Webseite ivd.net weitere Argumente, die nach Ansicht der Makler gegen das Bestellerprinzip sprechen. Ich gehe diese im Folgenden durch:

1. Die Erwerbskosten würden steigen statt sinken, weil Verkäufer die eingesparten Maklerkosten einfach auf den Preis aufschlagen würden. Damit steige auch die Grunderwerbssteuer und der Staat würde so profitieren. Falls es wirklich eine “Studie” dazu gibt, würde mich brennend die Datengrundlage und Schätzmethodik interessieren, die empirisch eine 100%-ige Überwälzung der Maklerkosten auf den Preis belegen. Das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln, welches in dieser Sache sicherlich als deutlich weniger interessegeleitet angesehen werden kann, kommt in einer Kurzstudie (IW-Kurzberichte 6. 2017) zu anderen Schlüssen:

• Eine vollständige Überwälzbarkeit ist empirisch wenig wahrscheinlich.

• Der Teil, welcher überwälzt wird, erhöht zwar (mäßig) die Grunderwerbssteuer, kann allerdings auch fremdfinanziert werden. Eine Finanzierung der Maklerkosten hingegen kann nicht über eine Bank erfolgen. Diesen Vorteil sollte man berücksichtigen.

• Da die Dienst von Maklern nun nicht mehr obligatorisch in Anspruch genommen wird, entsteht mehr Wettbewerb – nicht nur über die Maklerleistung, sondern auch über deren Preis. Für Makler ist das natürlich unangenehm und sie werden diese einfache ökonomische Intuition nicht gerne hören. Aber der Preis, der dann noch teilweise überwälzt werden kann, wird geringer werden.

2. Es wird argumentiert, dass in vielen Bundesländern die Maklerkosten ohnehin “fair” geteilt würden zwischen Käufern und Verkäufern, sie den Erwerb mithin gar nicht so sehr verteuern würden, und eine faire Teilung besser sei als eine 100%-ige Überwälzung. Dieses Argument steht in logischem Widerspruch zu dem oben genannten: Wenn die Maklerverbände davon ausgehen, dass es Verkäufern stets gelingt sich durch Überwälzung schadlos zu halten, dann sollte es ihnen erst recht gelingen auch ihren “fairen Anteil” auf den Käufer zu überwälzen. Dieser zahlt also seinen Makleranteil plus den zweiten Anteil per Preisaufschlag. Wer also von völliger Überwälzung ausgeht, sollte dieses zweite Argument lieber nicht benutzen, da das Wort “fair” in offensichtlich sehr scheinheiliger Weise verwendet wird.

3. Eine Deckelung der Maklergebühren auf x% würde zu Unwirtschaftlichkeit führen. Nun ist die Deckelung der Maklergebühren, wie es sie in anderen Ländern (z.B. Österreich) gibt, kein integraler Bestandteil des Bestellerprinzips, es gehört also thematisch nicht zu der vom Immobilienverband angezeigten Überschrift der Webseite. Zu einer möglichen Deckelung will ich hier nicht diskutieren.

4. Immobilienkäufer seien nicht besonders schutzbedürftig, im Gegensatz etwa zu Mietern, weshalb dieser Eingriff hier ungerechtfertigt sei. Mir ist nicht bekannt, dass es besonderer Schutzbedürftigkeit bedarf, um das Bestellerprinzip zu begründen. Dass es bisher quasi aus Gewohnheitsrecht gegen jede Marktlogik so verlief, dass man eine Leistung kauft, aber jemand anderes automatisch verpflichtet ist diese (mit) zu bezahlen, ist viel eher ein Zustand, der einer sehr besonderen Rechtfertigung bedarf. Das Prinzip “Wer die Leistung bestellt, bezahlt sie auch – und kann die Kosten je nach Inzidenz teilweise über den Preis überwälzen” ist dagegen in 99,99% aller Markttransaktionen realisiert und bedarf keiner besonderen Rechtfertigung.

5. Die Leistung des Maklers sei doch so wichtig, vor allem die Beratung potenzieller Käufer. Deshalb sei es ja auch gerechtfertigt, dass sich diese an den Kosten beteiligen. Dem liegt ein altruistisches Bild des Maklers zugrunde, bei dem sich selbst progressive Verhaltensökonomen das Lachen kaum verkneifen können. Der Makler, der vom Verkäufer beauftragt wird, hat zunächst entsprechend seines Kontraktes die Interessen des Verkäufers wahrzunehmen, nicht die des potenziellen Käufers. Da die Courtage in aller Regel prozentual vom Kauffpreis abhängt, ist der Kontrakt anreizkompatibel, weil der Makler (Agent) ein Eigeninteresse an einem möglichst zügigen Abschluss zu einem möglichst hohen Preis hat, was genau den Interessen des Verkäufers (Printzipal) entspricht. Da noch hinzukommt, dass Makler einen besseren Marktüberblick haben als die meisten Verkäufer, dürften ihre Möglichkeiten, an das oberste Ende des Preissetzungsspielraums zu gehen, noch höher sein als die Möglichkeiten eines weniger informierten Verkäufers. Das macht es für den Verkäufer so attraktiv einen Makler einzuschalten, zumal dessen Kosten sowieso jemand anderes tragen muss. Wenn so sehr auf das Beratungsbedürfnis des potenziellen Käufers abgestellt wird, von dem man eben noch behauptete, dass er kein besonderes Schutzbedürfnis habe, dann können die Käufer ja individuell Beratungsleistungen nachfragen. Von einer “wertvollen Beratung” vom Interessenvertreter der Gegenseite zu sprechen, da muss man sich schon fragen für wie naiv man da gehalten wird.

6. Es wird argumentiert, dass aus “rechtlichen Gründen” potenzielle Käufer gar keinen Makler beauftragen dürften, weshalb das Bestellerprinzip fast schon einem Berufsverbot gleichkommt. Ich bin kein Jurist und kenne deshalb nicht die gesetzlichen Regelungen, auf die sich die Maklerverbände hier beziehen (sie werden auf der Webseite auch nicht benannt). Weshalb um Himmels willen es jemanden – entgegen aller Vertragsfreiheit – verwehrt sein soll, einen Makler mit der Suche nach einem zu erwerbenden Haus zu beauftragen, erscheint mir schleierhaft. Möglicherweise ist diese Behauptung also schlicht falsch. Im Übrigen lassen sich Gesetze ändern. Interessant ist dem Zusammenhang, dass der Verband nun doch wieder mit der Schutzbedürftigkeit des Käufers argumentiert: “Das Bestellerprinzip widerspricht der staatlichen Aufgabe, Verbraucher zu schützen und nicht schutzlos zu stellen. Der Käufer wäre im Ankaufsprozess völlig auf sich alleine gestellt.” Zuvor wurde noch im Gegenteil argumentiert, dass dies wohl kaum ein Problem sei im Gegensatz zur Situation eines potenziellen Mieters.

Falls es tatsächlich zur Durchsetzung des Bestellerprinzips kommen sollte und die Maklerleistungen in der Folge drastisch zurückgehen werden, wie bereits im Fall der Mietwohnungen, so sollte man sich als Ökonom immer vor Augen halten, dass (1) aller Voraussicht nach nahezu alle wechselseitig vorteilhaften Tauschmöglichkeiten am Immobilienmarkt trotzdem realisiert werden, also nicht mit einem abrupten Anstieg von Leerständen zu rechnen ist, (b) die wertvolle Arbeitskraft der ehemals als Makler tätigen Wirtschaftssubjekte nun anderen, produktiveren Verwendungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Kurz: volkswirtschaftlicher Effizienzgewinn. Zwischen dem Preis, den der Käufer (Incl. Courtage) zu zahlen bereit ist, und dem Preis, den der Käufer tatsächlich erhält, liegen alle Preise, bei denen beide Seiten einen zusätzlichen Vorteil (Wohlfahrtsgewinn) hätten. Dass sich eine dritte Partei diese Wohlfahrt aneignen kann und dafür knappe Ressourcen aufgewendet werden, kann nur dadurch gerechtfertigt werden, dass der wechselseitig vorteilhafte Tausch ansonsten nicht zustande gekommen wäre, oder die Transaktionskosten des direkten Tauschs noch höher sind als die Maklercourtage. Das dürfte in den allerwenigsten Fällen zutreffen.

Ob sich die Immobilienerwerbskosten durch das Bestellerprinzip nun tatsächlich verringern (wofür einiges spricht) oder nicht (was der Maklerverband behauptet), sei völlig dahingestellt. Dem Argument, dass man dem angestrebten Ziel viele besser gerecht werde, wenn man z.B. die Grunderwerbssteuer senken würde, will ich gar nicht widersprechen. Aber wenn das eine hilft, muss man ja das andere nicht lassen.

Für Spezialimmobilien wie Industriebauten oder große Mehrfamilienhäuser oder Immobilien, die erst in ihrer Funktion entwickelt werden müssen, werden auch weiterhin Makler als Intermediäre tätig sein, und dort ist es auch sinnvoll. Oder auch dann, wenn Verkäufer oder Käufer z.B. nicht vor Ort sind oder absolut keine Zeit haben und deshalb diese Dienstleistung in Anspruch nehmen. Aber eben nicht obligatorisch.

Für die Gesamtheit der Argumenttation, deren Spitze die FAZ sich bemüßigt fühlte wie eine Tatsache erscheinen zu lassen, gibt es in der Ökonomik einen sehr treffenden Begriff: rent-seeking. Es geht schlicht darum, auf die Spielregeln Einfluss zu nehmen dergestalt, dass man ohne allzu große Mühen und allzu scharfen Wettbewerb Vorteile (zulasten Dritter) erzielt. Zumal bei gleich bleibendem physischen Aufwand, jedoch stark gestiegenen Immobilienpreisen Makler in der Vergangenheit ohnehin profitiert haben dürften.

Hayek und der freie Markt

F.A. von Hayek gilt als der im besonders hohem Maß dem Liberalismus verpflichteten Vertreter der sog. Österreichischen Schule, manche würden ihn wohl als ultraliberal bezeichnen. In seinem umfangreichen Werk begründet er die entscheidende Rolle des Marktes in einer liberalen Gesellschaft vor allem mit dem Wissensproblem: niemand könne aus prinzipiellen Gründen besser über die eigenen Bedürfnisse und die lokalen Knappheitsbedingungen sowie Möglichkeiten der kreativen Veränderung besser Bescheid wissen als die Millionen Individuen selbst. Stattet man sie mit entsprechenden Freiheitsrechten aus und setzt diese auch durch, so sorgen Millionen dezentraler Interaktionen freier Individuen für eine spontane selbstorganisierte Ordnung, welche am ehesten die beste Allokation knapper Ressourcen, oder allgemeiner: die Lebensumstände hervorbringt, unter denen die Individuen zu leben wünschen. Dabei wird diese Selbstorganisation als fortwährender Prozess gesehen, der nicht in einem finalen Gleichgewichtszustand endet wie z.B. in der Neoklassik (häufiges Missverständnis: „neoliberal“ = „neoklassisch“ = „Mainstream VWL“). Ob der Markt wirklich das „beste“ Ergebnis hervorbringt, lässt logischerweise nicht sagen, denn dafür bräuchte man einen Vergleichsmaßstab und somit das Wissen, das man als einzelner Beobachter oder Institution eben nicht hat. Man kann es aber glauben. Ups…. Der Staat hat vornehmlich die Aufgabe, die Regeln zu definieren und für deren Einhaltung zu sorgen, die die freie Entfaltung des Individuums gewährleisten. Neben z.B. Vertrags- und Eigentumsrechten zielen die Regeln auch darauf ab, die Entstehung von Macht zu verhindern, denn dauerhafte Marktmacht schränkt letztlich die Freiheit der anderen Marktteilnehmer ein. Letztlich führt jeglicher Staatseingriff darüber hinaus, also z.B. Umverteilung von Einkommen oder sonstige regulatorische Eingriffe, auf eine schiefe Ebene, die – so Hayek – geradewegs in den Sozialismus führt. Mit den systematischen Funktionsdefiziten planwirtschaftlicher sozialistischer Systeme hat sich Hayek ausgiebig beschäftigt, und der Zusammenbruch der Sowjetunion und der DDR, den er noch miterlebt hat, dürften wohl eine Genugtuung für ihn gewesen sein. Auch bezüglich möglicher Krisen setzt Hayek ganz auf die Selbstreinigungskräfte des Marktes. Staatsinterventionen führen in die Irre. Begründet wird dies dadurch, dass die durch freiheitliche Interaktionen auf Märkten entstandene soziale Ordnung komplex ist, und Interventionen in komplexe Systeme durch prinzipiell mit Informationen unterversorgten staatlichen Stellen gefährden die Ordnung. Radikal zu Ende gedacht impliziert diese staatliche Zurückhaltung auch den Rückzug des Staates aus Bereichen wie Bildung, Kultur, Infrastruktur, Gesundheitswesen, Landesverteidigung oder sogar aus dem Geldwesen. Hayek schlug ein „Free Banking“ vor, da er dem staatlichen Notenbankmonopol misstraute, und der Markt viel besser in der Lage sei herauszufinden, welcher Art von privat emittierter Währung am ehesten zu trauen sei.

Ich lasse es mal bei dieser arg verkürzten Charakterisierung des Liberalismus á la Hayek bewenden. Auch wenn die meisten liberalen Ökonomen eher dem Ordoliberalismus zuneigen, der dem Staat – im Vergleich zu Hayek – zu sehr viel weitgehenderen Maßnahmen legitimiert sieht wie z.B. Umverteilungsmaßnahmen oder sozialen Sicherungssystemen, so leben Hayeks Ideen nach wie vor z.B. in Gestalt der Hayek-Gesellschaft und anderen Kreisen fort.

Hayek, 1992 im sehr hohen Alter von 93 Jahren verstorben und 1974 mit dem Wirtschafts-Nobelpreis (jaja, schon klar, es ist der Nobel-Gedächtnispreis) ausgezeichnet, mag vielleicht die Entwicklungen in der VWL seit den 1970er Jahren nicht mehr allzu intensiv rezipiert haben. Seine aktuellen Verehrer hingegen schon. Ich möchte hier auf drei Dinge hinweisen, die m.E. keine Marginalien sind, sondern den Kern des Hayekschen Vertrauens in den Markt logisch-konzeptionell infrage stellen.

1. Ein Kernargument Hayeks ist, dass das Wissen dezentral verstreut ist, und keine Institutionen sich „anmaßen“ könne (so seine Formulierung) besser Bescheid zu wissen als die Individuen selbst. Das ist richtig, und dem widerspreche ich auch nicht. Nur: die Tatsache, dass bei der Interaktion freier Individuen diese eben auch nicht alles wissen, die Informationen also asymmetrisch verteilt sind, d.h. private Informationsunterschiede vorliegen, führt unter recht allgemeinen Bedingungen zu ineffizienter marktlicher Interaktionen. D.h. der Markt führt eben nicht automatisch zu einer beiderseitig wünschenswerten Zustand. Diese in den 1970er und 1980er Jahren entwickelten Überlegungen zur Theorie asymmetrischer Informationen (etwa Akerlofs „Market for Lemons“) sind inzwischen nobelpreisgekrönt und absoluter Mainstream, auch in einführenden Lehrbüchern der VWL. Dieses Phänomen ist nicht randständig, es ist ubiquitär. Es findet sich in allen Lebens- bzw. Wirtschaftsbereichen. Die Umstände des Auftretens und die Konsequenzen sind analysierbar, und man muss nicht der allwissende Gott sein um halbwegs sinnvolle regulatorische Eingriffe gestalten zu können, um dem Markt auf die Sprünge zu helfen.

Wie ich an anderer Stelle argumentiert habe, führt dies zu einem Paradox: Je mehr sich die Menschen für die Konsequenzen ihrer Entscheidungen interessieren – und ein Liberaler dürfte wohl ein großes Interesse daran haben, dass man für frei getroffene Entscheidungen auch bereit ist, die Konsequenzen zu verantworten! – desto weniger informiert sind die Individuen, je mehr Interaktionen über Märkte stattfinden. Denn: Das Preissystem mag über Ressourcenknappheiten informieren, aber z.B. über die sozialen oder ökologischen Bedingungen der global verstreuten Produktionsketten informiert es nicht oder unzureichend. Man kann lediglich erahnen, dass das T-Shirt für 3 Euro wohl eher nicht bei einem deutschen Schneiderbetrieb, sondern unter unsäglichen Bedingungen in Kambodscha hergestellt wurde. Falls der Konsument aber Verantwortung für die sozialen und ökologischen Bedingungen der Herstellung des Produktes, welches er zu kaufen gedenkt, übernehmen möchte, so hat er – wegen asymmetrischer Informationsverteilung – nicht ohne weiteres die Möglichkeit, dies in seiner Zahlungsbereitschaft am Markt auszudrücken. Das Preissystem ist somit chronisch unvollständig und führt zu Fehlkallokationen. Die selbstorganisiert erzeugte Lebenswirklichkeit ist am Ende dann nicht so, wie man sie sich vorgestellt hat, gleichwohl hat man als freier Mensch kaum Einfluss darauf, wenn man sich auf den Markt verlässt. Das Paradox besteht darin, dass dieser Effekt gerade dann nicht eintritt, wenn einem die Handlungskonsequenzen völlig egal sind, Freiheit und Verantwortung also entkoppelt sind. Das kann kein Liberaler wirklich wollen, es widerspricht der Idee der Freiheit.

2. Im Anschluss an das vorige Argument hat die Verhaltensökonomik gezeigt, dass Menschen durchaus soziale Präferenzen haben: sie schauen nicht nur auf die Handlungskonsequenzen für sich selbst, sondern auch für andere. Nicht allein die Konsummenge oder der Gewinn sind entscheidend, sondern wie sich das im Vergleich zu den Nachbarn darstellt. Mitgefühl, Neid, Fairness: all diese Dinge spielen eine Rolle, wenn es um die subjektive Bewertung von Handlungsfolgen (Ökonomen sagen: Nutzen oder Präferenz) geht. Das ist experimentell bzw. empirisch erwiesen und dürfte wohl auch der Alltagsintuition entsprechen. Und nicht nur die Konsequenzen für sich selbst im Vergleich zu anderen spielt bei der Bewertung eine Rolle, sondern auch, unter welchen Umständen dieses Ergebnis zustande gekommen ist, z.B. ob man gute oder schlechte Intentionen der anderen Menschen vermutet. Auch die Frage, unter welchen Spielregeln sich diese Konsequenzen eingestellt haben (z.B. ob ich reziproke Antwortmöglichkeit hatte in Bezug auf das Verhalten der anderen) beeinflusst die Bewertung des Ergebnisses. Kurz gesagt: Menschen haben soziale Präferenzen, die sich u.a. in Fairness-Präferenzen, beispielsweise in Aversion gegenüber Ungleichheit ausdrücken. Das ist jedoch ein eklatanter Widerspruch zu der Behauptung Hayeks, dass es allein auf die freiheitssichernden Spielregeln ankomme, und jegliche „Umverteilung“ der Marktergebnisse quasi „vom Teufel“ seien, m.a.W. der „Weg in den Sozialismus“. Denn nur die Regeln selbst könnten „gerecht“ sein, aber auf die Beurteilung des Ergebnisses der selbstorganisierten Ordnung könne man Gerechtigkeitskriterien nicht anwenden. So lehnt er schon den Begriff der „sozialen Gerechtigkeit“ (im Hinblick auf Verteilung) kategorisch ab. Wenn Menschen aber soziale Präferenzen haben, und dafür spricht alles, was wir von der Verhaltensökonomik wissen, dann lassen sich allokative Effizienz und Fragen gerechter Verteilung schon rein konzeptionell nicht trennen: das Pareto-Kriterium für Effizienz, ein ultra-individualistisches und somit auch ultra-liberales Kriterium, welches die subjektive Bewertung eines Zustandes eines jeden einzelnen Individuums zum Maßstab macht, schließt die Bewertung von Ungleichverteilung oder auch sonstigen Fairnessbedingungen logisch zwingend mit ein. Fragen von Effizienz und Gerechtigkeit sind konzeptionell nicht trennbar.

3. Oben wurde das Phänomen der „Verantwortungsdiffusion“ durch Vorliegen von Informationsasymmetrie begründet. Es gibt aber noch ein zweites, anders gelagertes Argument aus der jüngeren verhaltensökonomischen Forschung, welches zu einem ähnlichen Ergebnis führt. Wie im vorigen Punkt ausgeführt, haben die meisten Menschen soziale Präferenzen, so dass das Ziel einer freiheitlichen Ordnung, sagen wir: die Herstellung von Lebensumständen wie sie von den Individuen gewünscht werden, keine logische Trennung von Allokations- und Gerechtigkeitszielen erlaubt. Soziale Präferenzen können auch ethische Überzeugungen und Normen mit einschließen, Das ist ein wichtiger Punkt, auf den schon Adam Smith hingewiesen hat („Theory of Moral Sentiments“). Nun zeigt sich aber, dass die Bereitschaft, sich an seine eigenen moralischen Überzeugungen zu halten, gerade dann stark erodieren, wenn es zu marktlichen Transaktionen kommt. Haben Menschen für (gemäß ihrer eigenen individuellen Überzeugung) moralisch richtige Wahlentscheidungen eine klare Präferenz und somit Zahlungsbereitschaft, so schwindet diese zusehends, wenn sie unter wettbewerblichen bzw. marktlichen Bedingungen miteinander interagieren. Der Markt als sozialer Mechanismus ist somit nicht neutral. Die dadurch wahrgenommene und letztlich auch faktische Verantwortungsdiffusion verleitet dazu, sich eben nicht entsprechend seiner eigenen Präferenzen zu verhalten – selbst dann, wenn keinerlei Informationsasymmetrie vorliegt.

Allein nur diese drei Überlegungen aus der Informationsökonomik und der Verhaltensökonomik, die mittlerweile Mainstream-Wissen sind, lassen den Glauben an die prinzipielle Überlegenheit rein marktlich, vom Staat möglichst unbeeinflusster Interaktion als geradezu groteske Fehlinterpretation des Marktes erscheinen. Es mag ja richtig sein, dass es keinen besseren Prozess gibt, schon gar nicht die Planwirtschaft, aber immerhin weiß man genug um Bedingungen und Muster von Funktionsproblemen zu erkennen, die durch regulatorische Eingriffe zumindest gelindert werden können. Wer sich mit jeglicher formal-theoretischer Modellierung sowie empirischer Überprüfung der eigenen Thesen, etwa der philosophischen Begründung der Überlegenheit des selbstorganisierenden Marktes, so schwer tut wie die Österreichische Schule, der lebt gefährlich nahe an der Immunisierung der eigenen Überzeugungen gegenüber jeder empirischen Kritik, und muss folglich damit leben unter Ideologieverdacht zu stehen.

Die Mietpreisbremse, das Bestellprinzip und die Makler

Über den Sinn und die nicht ganz unstrittigen Anreizwirkungen der Mietpreisbremse ist viel diskutiert worden, dies soll hier nicht wiederholt werden. Ein Baustein dieser rechtlichen Änderung der Spielregeln ist, dass derjenige, der den Makler bestellt, diesen auch bezahlt (Bestellprinzip). In den allermeisten Fällen dürfte dies der Vermieter sein. Die Makler laufen nun dagegen Sturm, wollen gerichtlich dagegen vorgehen, da sie dies als einen Eingriff in die Berufsfreiheit sehen, und sie befürchten – vermutlich zu Recht – einen deutlichen Rückgang der Inanspruchnahme ihrer Dienstleistung. Das aber ist nun für den Ökonomen sehr interessant.

Zuweilen kann es sehr kompiziert sein, wenn mehrere Anbieter eines heterogenen Gutes (wie z.B. Mietwohnungen) passende Nachfrager, und mehrere Nachfrager passende Anbieter finden wollen. Die Suche nach einem geeigneten „Tauschpartner“ benötigt Zeit und andere Ressourcen und unterliegt oft dem Problem asymmetrisch verteilter Informationen. Hier kann es sein, dass es nicht zu wechselseitig vorteilhaften Tauschhandlungen kommt, obwohl sie möglich wären, oder diese unverhältnismäßig hohe sog. Transaktionskosten hervorrufen, so dass sie nicht zustande kommen. Das ist ineffizient. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, dass ein Intermediär die Bühne betritt, hier also: der Makler. Er ist spezialisiert, verfügt über Informationsvorteile und kann ein passendes matching zu sehr viel geringeren Transaktionskosten herbeiführen. Einen Teil des dadurch zustande gekommennen Effizienz- bzw. Wohlfahrtszuwachses kann er als Gewinn für sich behalten, also einen Teil des größer gewordenen Kuchens. Alles wie im Lehrbuch, alles soweit prima.

Man darf sich allerdings die Frage stellen, ob die Annahme derartig hoher Informationsasymmetrien und Transaktionskosten heute noch erfüllt sind: Wohnungsportale im Internet, standardisierte Bonitätsprüfungen und Mietverträge etc. lassen daran zweifeln. Viele Mieter sind empört darüber, welche Summen Makler verlangen für eine minimale „Dienstleistung“. Der Umstand allein, dass Geld von A nach B fließt und nun Einkommen von B darstellt, wird zwar in der Statistik als Wertschöpfung ausgewiesen und erhöht das Bruttoinlandsprodukt. Dies würde aber eine buchungstechnisch erfasste Schutzgelderpressung auch, kurz: dies ist kein Beleg für einen ökonomischen Wohlfahrtsgewinn. Zudem ist auch noch zu bedenken, dass die wertvolle Arbeitskraft dieser Makler anderen produktiven Verwendungsmöglichkeiten entzogen wird: sie könnten ja auch in der Altenpflege oder auf dem Bau arbeiten.

Kommen wir zurück zu der Befürchtung, dass das Bestellprinzip die Nachfrage nach Maklerdienstleistungen deutlich verringern könnte, weil nun der Vermieter zahlen muss. Die Kosten, die eine Marktseite zu tragen bereit ist, darf – bei rationalem Handeln – deren Zusatznutzen aus einem zustande gekommenen Vertrag nicht übersteigen. Würde ohne Makler tatsächlich kein matching zustandekommen, dann dürften die Maklerkosten nicht höher sein als die Summe der (als Zahlungsbereitschaft ausgedrückten) Nutzenzuwächse beider Marktseiten zusammen, damit noch ein Effizienzgewinn vorliegt. Nun ist aber die Rede davon, dass die Vermieter künftig lieber selbst gewisse Transaktionskosten zu tragen bereit sind als die hohen Maklerkosten zu tragen. Was schließen wir daraus? Ihre individuellen Transaktionskosten sind also gar nicht soooo groß, dass die Nutzung eines Intermediärs aus Effizienzgesichtspunkten überhaupt nötig gewesen wäre. Da sich die Vermieter aber chronisch auf der „kurzen“ Marktseite befinden, konnten sie bislang sogar ihre geringfügigen Transaktionskosten einsparen, indem sie Makler beuftragten, deren Kosten sie auf den Mieter, die „lange“ Marktseite, abwälzen konnten. Da es nun aber offenkundig wird, dass ein matching auch ohne Makler möglich ist, wenngleich auch die Aufteilung des Wohlstandsgewinns anders ausfällt (etwas weniger für den Vermieter, mehr für den Mieter, nichts für den Makler), zeigt, dass die bisherige Maklertätigkeit keineswegs immer eine Transaktionskosten senkende und die Effizienz erhöhende Aktivität war, sondern eine reine Rentenextraktion zu Lasten der Mieter. Der Übergang, unter welchen Bedingungen einer Intermediärstätigkeit tatsächlich Effizienz und Wohlfahrt erhöht, und wann sie lediglich Vorteile umverteilt bzw. mehr Renten extrahiert als sie an Überschüssen erzeugt, sind oft unklar. In der Statistik erscheint immer alles als geschaffenes Einkommen, was zum BIP beiträgt. Die Wohlndsverluste durch vergeudete Ressourcen sieht man dagegen nicht. Insofern ist die Mietpreisbremse ein interessantes ökonomisches Feldexperiment: durch eine kleine Änderung im institutionellen Design werden nicht einfach die Vorteile und Kosten einer Aktivität neu verteilt, die Aktivität wird nun plötzlich gar nicht mehr nachgefragt und das wechselseitig vorteilhafte matching kommt trotzdem zustande. Wenn das mal nicht zu einer Art Lackmustest zum Aufdecken von Rentenextraktion und Ineffizienzen wird.

Nun hören Makler dies natürlich nicht gerne. Durch juristische Schritte wollen sie erreichen, dass alles so bleibt wie bisher. Vielleicht haben sie sogar damit Erfolg, denn die Rechtsprechung folgt nur der juristischen Logik und ist durch ökonomische Effizienz- und Wohlfahrtsüberlegungen nicht so leicht zu beeindrucken. Aber die Maklerverbände möchten sogar noch weiter gehen. Schon seit längerem ist es ihnen ein Dorn im Auge, dass sich Hinz und Kunz einfach als Makler niederlassen darf und so den Wettbewerbsdruck erhöht und die Margen schmälert. Sie hätten gerne künstliche Markteintrittsbarrieren in Gestalt von zu erwerbenden „Qualifikationen“ und Zertifikaten, welche die „Qualität“ ihrer „Dienstleistung“ für alle sichtbar gewährleisten sollen – ein wunderbares Lehrbuchbeispiel für rent-seeking. Alle beteuern, wie wichtig Markt und freier Wettbewerb seien, man selbst findet ihn aber lästig und unbequem und möchte seine Gewinnchancen davon nicht kaputtmachen lassen. Folglich nimmt man politischen Einfluss auf die Spielregeln, also das institutionelle Design der Märkte, die zu Markteintrittsbarrieren für potenzielle Wettbewerber oder zu deren preislichen Wettbewerbsnachteilen führen. Natürlich wird jede Änderung der Spielregeln (oder auch deren Beibehaltung wie im Fall des Kampfes gegen das Bestellprinzip) stets mit Allgemeinwohl oder anderen höheren Rechtsgütern, jedoch niemals mit blankem Eigeninteresse begründet, ist ja klar.

Nebenbei: Es gibt natürlich auch Gebiete, in denen ein wechselseitig vorteilhaftes matching von Angebot und Nachfrage tatsächlich sehr schwierig ist, etwa wenn man Investoren für die Entwicklung größerer Bauprojekte oder (Ver-) Käufer für Industriebrachflächen etc. finden will. Keine Frage, dass in solchen Fällen die Tätigkeit von Maklern volkswirtschaftlich sehr nützlich sein kann. Aber bei Mietwohnungen?