Ordnungsökonomische Prinzipien wie etwa die von Eucken beschreiben die für eine funktionierende Marktwirtschaft als konstitutiv angesehenen Merkmale. Man kann argumentieren, dass ökologische Nachhaltigkeit in diesen Kanon hineingehört. Zum einen hat es keinen Sinn von einer “funktionierenden” Marktwirtschaft zu sprechen, wenn diese systematisch zu einer Übernutzung von Ressourcen, Zerstörung ökologischer Lebensgrundlagen und zu einem lebensbedrohlichen Klimawandel führt. Damit würde sich die Marktwirtschaft ihrer eigenen langfristigen Grundlagen berauben. Insofern man diese negativen ökologischen Konsequenzen als Externalitäten auffasst, so ist deren Internalisierung also nicht nur ein regulatorischer Eingriff zur Verbesserung der Effizienz des Marktsystems, sondern konstitutiv für den langfristigen Bestand der Wirtschaftsordnung. Zum anderen unterminiert eine nicht nachhaltige Entwicklung letztlich die Freiheitsrechte künftiger Generationen. Sieht man die institutionelle Garantie von Freiheitsrechten als konstitutiv an (wie etwa bei Eucken), so sind die Rechte künftiger Generationen nicht als inferior zu vernachlässigen. Eine Vernachlässigung ökologischer Nachhaltigkeit ist deshalb in Bezug auf spätere Genarationen ähnlich zu werten wie der Entzug wirtschaftlicher Freiheiten heute lebender Individuen zugunsten anderer heute lebender Individuen. Während wirtschaftlicher Wettbewerb die Machtpositionen der einen, welche die Freiheit der anderen beschränken, auflösen soll und kann, so ist dies im Fall des intergereativen Freiheitsentzugs nicht möglich. Daher ist instiotutionell durch eine Nachhaltigkeitspolitik dafür zu sorgen, dass künftige Generationen genügend Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit bleibt.
Während nach dem Zweiten Weltkrieg der Ordoliberalismus die Notwendigkeit des sozialen Ausgleichs erkannt und zu einem integralen Bestandteil der Wirtschaftsordnung gemacht hat (“Soziale Marktwirtschaft”), so sollte nach 50 Jahren Diskussion über die ökologischen Grenzen des Wachstums und nachhaltiger Wirtschaftsweise die Erkenntnis stehen, dass auch ökologische Nachhaltigkeit konstitutives Merkmal der Wirtschaftsordnung ist, und demzufolge eine “Ökologisch-soziale Marktwirtschaft” als Leitkonzept akzeptiert werden sollte. Diese normative Festlegung würde den Staat zu einer entsprechenden Nachhaltigkeitspolitik verpflichten. Angesichts der enormen Herausforderungen des Klimawandels (neben vielen anderen Problemfeldern) erfordert dies drastische Schritte, auch wenn diese im Detail nicht direkt aus dem ordnungspolitischen Konzept abgeleitet werden können. Trotz dieser Herausforderungen an eine aktive staatliche Politik ist aber auch klar, dass wettbewerbliche Märkte aufgrund ihrer Fähigkeit zur Anpassung, zur Innovation und zur Bewältigung von Strukturwandel notwendig sind – sie also vom Problem zum Teil der Lösung werden.
Sowohl die langfristigen Konsequenzen von Handlungen für zukünftige Generationen, als auch die entfernt liegenden Handlungskonsequenzen entlang globaler Wertschöpfungsketten sind für Individuen kaum abschätzbar oder sichtbar. Versucht der Staat Externalitäten zu internalisieren, so spiegeln sich zumindest teilweise die Handlungskonsequenzen in den Preisen wider. Aber erstens gelingt dies nur sehr unvollkommen (wer kennt schon das sozial optimale Niveau?), zweitens hat der Staat nur Internalisierungsmöglichkeiten innerhalb nationaler oder durch Handelsabkommen determinierter Grenzen, also nicht entlang der gesamten Produktionskette. Und drittens hat die Internalisierungslogik Grenzen, die in der Natur sozialer Präferenzen liegt: Wenn ein Konsument Präferenzen (etwa ethische Überzeugungen) hat, die von vornherein den Kauf von Gütern ausschließt, die mit Kinder- oder Sklavenarbeit hergestellt wurden, so nützt es nichts, wenn Kinderarbeit als „negative Externalität“ internalisiert wurde um sie auf ein “sozial optimales Niveau” zu reduzieren. Die Tatsache als solche, ob Kinderarbeit enthalten ist oder nicht, ist dem Preissystem nicht zu entnehmen. Hinzu kommt, dass das Individuum nie wissen kann, ob alle Staaten entlang der Produktionskette eine adäquate Internalisierungspolitik betreiben. Damit erzeugt die Zergliederung des Produktionsprozesses infolge zunehmender globaler Arbeitsteilung asymmetrische Informationen.
Kurzum: Im Fall sozialer Präferenzen, wo aufgeklärte Individuen die Konsequenzen ihrer Handlungen verantworten wollen – und nach Auffassung des Liberalismus auch sollen – bietet das Markt- bzw. Preissystem nicht immer adäquaten Möglichkeiten dies zu tun. Dies ist faktisch eine Reduktion von Freiheitsrechten, wenn einem die Möglichkeit genommen wird, Verantwortung für die eigenen Handlungskonsequenzen zu übernehmen. Nebenbei bemerkt kann die Allokation dann nicht mehr pareto-effizient sein, weil der ultimative Maßstab für Effizienz die (ggf. sozialen) Präferenzen der Individuen sind. Demzufolge muss eine liberale marktwirtschaftliche Politik in Zeiten globalisierter Produktionsketten und langfristiger intergenerativer Handlungsfolgen die Mischung marktlicher und regulatorischer Allokationsmechanismen neu denken. Ein Liberalismus, der in der Vorstellung “mehr Markt = mehr individuelle Freiheit, mehr Staat = mehr Bevormundung” verhaftet ist, hat diese Zusammenhänge nicht wirklich verstanden.
