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Sogenannte „Fakten“ zu TTIP

Nach Kritik von Foodwatch mussten BDI und INSM ihre Zahlen zu den positiven Effekten von TTIP korrigieren, andere Institutionen zieren sich noch. Die fehlerhafte Darstellung von Ergebnissen aus Studien ist eine Sache, die Orientierung am optimistischen oberen Rand der Schätzungen dieser Studien ist eine andere. Je nach zitierter Studie und nach zitiertem Szenario innerhalb einer Studie schwanken die Schätzungen bezüglich der Wirkungen auf BIP-Wachstum und geschaffenen Arbeitsplätzen enorm. Arbeitsplatzeffekte werden für Europa mit 12.000 bis zu 1,3 Millionen angegeben – wobei letzteres das über Hundertfache (!) der konservativen Schätzung ist. Kann man da überhaupt noch von einer „Schätzung“ sprechen? Selbst der Kalenderweisheit, dass die Wahrheit „irgendwo in der Mitte“ liegen wird, ist wohl kaum zu trauen.

Dasselbe gilt für „Schätzungen“ der Wachstumseffekte: 100 Milliarden in einem Zeitraum von 10 (!) Jahren. Abgesehen davon, dass auf das Jahr gerechnet der Effekt sich prozentual erst in der Nachkommastelle der Wachstumsrate bemerkbar machen würde, darf man fragen, was von derartig langfristigen Prognosen zu halten ist, wenn man die Fehlerquoten des Sachverständigenrates und anderer Institutionen betrachtet, die bei einem Prognosezeitraum von nur einem einzigen Jahr auftreten. Daran gemessen läge der angebliche TTIP-Effekt noch im Bereich der Standardabweichung normaler Wachstumsprognosen. Prognosen für einen so großen Wirtschaftsraum über einen so langen Zeitraum mit so vielen aus den Rechnungen eliminierten Variablen und Unwägbarkeiten – das ist kaum mehr als der Blick in eine Glaskugel, nur dass diese sich heutzutage zum Beispiel „DSGE-Model“ oder „Hochrechnung“ nennt. Dabei ist TTIP noch nicht einmal beschlossen und die Details des Vertrages, so er denn geschlossen würde, sind noch nicht klar. Den Erstellern der zitierten Studien kann man das kaum vorhalten, denn diese kennen die im Kleingedruckten dokumentierten Grenzen und Voraussetzungsabhängigkeit ihrer Rechnungen in aller Regel.

Wenn TTIP-Befürworter in ihren Broschüren stets die euphorischsten Schätzungen als „Fakten zu TTIP“ präsentieren, dann kann man das wohlwollend noch als Lobbyarbeit verstehen, die ganz auf die Naivität eines Lesers setzt, der den Unterschied zwischen „vager Schätzung“ und „Fakt“ nicht kennt (geschweige denn den Unterschied zwischen einem Erwartungswert und dem oberen Rand eines Konfidenzintervalls) und auf dessen Ehrfurcht vor „Wirtschaftsexperten“ man noch setzen kann. Sie können sich auch damit herausreden, dass sie jede Zahl mit dem Zusatz „bis zu“ versehen (beim Leser werden trotzdem „100 Milliarden Euro“ im Gedächtnis bleiben und nicht der Gedanke, dass es auch „Null“ sein könnten). So formuliert, muss man dann dem TTIP-Gegner nicht einfach konzedieren, Chancen und Risiken anders einzuschätzen als man selbst, sondern kann ihm vorhalten „die Fakten zu ignorieren“, während man selbst zur „Versachlichung“ der Diskussion beitrage. Das mag perfide sein, beleidigt aber zumindest nicht die Intelligenz der Broschüren-Schreiber und PR-Strategen. Unterstellt man weniger wohlwollend, dass die Autoren selbst an die Faktizität glauben, so muss man wohl an deren Fachexpertise zweifeln.

Nun kann man auch TTIP-Gegnern nicht unbedingt attestieren, dass sie stets die Sachwalter kühler Vernunft und sachlich-differenzierter Darstellung sind. Im medialen Kampf um Meinungshoheit ist das vermutlich nicht gerade eine Schlüsselkompetenz. Daher sollte man immer genauer hinschauen, wenn sich jemand zum Anwalt von Vernunft und Sachlichkeit aufschwingt, indem er am häufigsten das Worten „Fakten“ im Mund führt.

Die Mietpreisbremse, das Bestellprinzip und die Makler

Über den Sinn und die nicht ganz unstrittigen Anreizwirkungen der Mietpreisbremse ist viel diskutiert worden, dies soll hier nicht wiederholt werden. Ein Baustein dieser rechtlichen Änderung der Spielregeln ist, dass derjenige, der den Makler bestellt, diesen auch bezahlt (Bestellprinzip). In den allermeisten Fällen dürfte dies der Vermieter sein. Die Makler laufen nun dagegen Sturm, wollen gerichtlich dagegen vorgehen, da sie dies als einen Eingriff in die Berufsfreiheit sehen, und sie befürchten – vermutlich zu Recht – einen deutlichen Rückgang der Inanspruchnahme ihrer Dienstleistung. Das aber ist nun für den Ökonomen sehr interessant.

Zuweilen kann es sehr kompiziert sein, wenn mehrere Anbieter eines heterogenen Gutes (wie z.B. Mietwohnungen) passende Nachfrager, und mehrere Nachfrager passende Anbieter finden wollen. Die Suche nach einem geeigneten „Tauschpartner“ benötigt Zeit und andere Ressourcen und unterliegt oft dem Problem asymmetrisch verteilter Informationen. Hier kann es sein, dass es nicht zu wechselseitig vorteilhaften Tauschhandlungen kommt, obwohl sie möglich wären, oder diese unverhältnismäßig hohe sog. Transaktionskosten hervorrufen, so dass sie nicht zustande kommen. Das ist ineffizient. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, dass ein Intermediär die Bühne betritt, hier also: der Makler. Er ist spezialisiert, verfügt über Informationsvorteile und kann ein passendes matching zu sehr viel geringeren Transaktionskosten herbeiführen. Einen Teil des dadurch zustande gekommennen Effizienz- bzw. Wohlfahrtszuwachses kann er als Gewinn für sich behalten, also einen Teil des größer gewordenen Kuchens. Alles wie im Lehrbuch, alles soweit prima.

Man darf sich allerdings die Frage stellen, ob die Annahme derartig hoher Informationsasymmetrien und Transaktionskosten heute noch erfüllt sind: Wohnungsportale im Internet, standardisierte Bonitätsprüfungen und Mietverträge etc. lassen daran zweifeln. Viele Mieter sind empört darüber, welche Summen Makler verlangen für eine minimale „Dienstleistung“. Der Umstand allein, dass Geld von A nach B fließt und nun Einkommen von B darstellt, wird zwar in der Statistik als Wertschöpfung ausgewiesen und erhöht das Bruttoinlandsprodukt. Dies würde aber eine buchungstechnisch erfasste Schutzgelderpressung auch, kurz: dies ist kein Beleg für einen ökonomischen Wohlfahrtsgewinn. Zudem ist auch noch zu bedenken, dass die wertvolle Arbeitskraft dieser Makler anderen produktiven Verwendungsmöglichkeiten entzogen wird: sie könnten ja auch in der Altenpflege oder auf dem Bau arbeiten.

Kommen wir zurück zu der Befürchtung, dass das Bestellprinzip die Nachfrage nach Maklerdienstleistungen deutlich verringern könnte, weil nun der Vermieter zahlen muss. Die Kosten, die eine Marktseite zu tragen bereit ist, darf – bei rationalem Handeln – deren Zusatznutzen aus einem zustande gekommenen Vertrag nicht übersteigen. Würde ohne Makler tatsächlich kein matching zustandekommen, dann dürften die Maklerkosten nicht höher sein als die Summe der (als Zahlungsbereitschaft ausgedrückten) Nutzenzuwächse beider Marktseiten zusammen, damit noch ein Effizienzgewinn vorliegt. Nun ist aber die Rede davon, dass die Vermieter künftig lieber selbst gewisse Transaktionskosten zu tragen bereit sind als die hohen Maklerkosten zu tragen. Was schließen wir daraus? Ihre individuellen Transaktionskosten sind also gar nicht soooo groß, dass die Nutzung eines Intermediärs aus Effizienzgesichtspunkten überhaupt nötig gewesen wäre. Da sich die Vermieter aber chronisch auf der „kurzen“ Marktseite befinden, konnten sie bislang sogar ihre geringfügigen Transaktionskosten einsparen, indem sie Makler beuftragten, deren Kosten sie auf den Mieter, die „lange“ Marktseite, abwälzen konnten. Da es nun aber offenkundig wird, dass ein matching auch ohne Makler möglich ist, wenngleich auch die Aufteilung des Wohlstandsgewinns anders ausfällt (etwas weniger für den Vermieter, mehr für den Mieter, nichts für den Makler), zeigt, dass die bisherige Maklertätigkeit keineswegs immer eine Transaktionskosten senkende und die Effizienz erhöhende Aktivität war, sondern eine reine Rentenextraktion zu Lasten der Mieter. Der Übergang, unter welchen Bedingungen einer Intermediärstätigkeit tatsächlich Effizienz und Wohlfahrt erhöht, und wann sie lediglich Vorteile umverteilt bzw. mehr Renten extrahiert als sie an Überschüssen erzeugt, sind oft unklar. In der Statistik erscheint immer alles als geschaffenes Einkommen, was zum BIP beiträgt. Die Wohlndsverluste durch vergeudete Ressourcen sieht man dagegen nicht. Insofern ist die Mietpreisbremse ein interessantes ökonomisches Feldexperiment: durch eine kleine Änderung im institutionellen Design werden nicht einfach die Vorteile und Kosten einer Aktivität neu verteilt, die Aktivität wird nun plötzlich gar nicht mehr nachgefragt und das wechselseitig vorteilhafte matching kommt trotzdem zustande. Wenn das mal nicht zu einer Art Lackmustest zum Aufdecken von Rentenextraktion und Ineffizienzen wird.

Nun hören Makler dies natürlich nicht gerne. Durch juristische Schritte wollen sie erreichen, dass alles so bleibt wie bisher. Vielleicht haben sie sogar damit Erfolg, denn die Rechtsprechung folgt nur der juristischen Logik und ist durch ökonomische Effizienz- und Wohlfahrtsüberlegungen nicht so leicht zu beeindrucken. Aber die Maklerverbände möchten sogar noch weiter gehen. Schon seit längerem ist es ihnen ein Dorn im Auge, dass sich Hinz und Kunz einfach als Makler niederlassen darf und so den Wettbewerbsdruck erhöht und die Margen schmälert. Sie hätten gerne künstliche Markteintrittsbarrieren in Gestalt von zu erwerbenden „Qualifikationen“ und Zertifikaten, welche die „Qualität“ ihrer „Dienstleistung“ für alle sichtbar gewährleisten sollen – ein wunderbares Lehrbuchbeispiel für rent-seeking. Alle beteuern, wie wichtig Markt und freier Wettbewerb seien, man selbst findet ihn aber lästig und unbequem und möchte seine Gewinnchancen davon nicht kaputtmachen lassen. Folglich nimmt man politischen Einfluss auf die Spielregeln, also das institutionelle Design der Märkte, die zu Markteintrittsbarrieren für potenzielle Wettbewerber oder zu deren preislichen Wettbewerbsnachteilen führen. Natürlich wird jede Änderung der Spielregeln (oder auch deren Beibehaltung wie im Fall des Kampfes gegen das Bestellprinzip) stets mit Allgemeinwohl oder anderen höheren Rechtsgütern, jedoch niemals mit blankem Eigeninteresse begründet, ist ja klar.

Nebenbei: Es gibt natürlich auch Gebiete, in denen ein wechselseitig vorteilhaftes matching von Angebot und Nachfrage tatsächlich sehr schwierig ist, etwa wenn man Investoren für die Entwicklung größerer Bauprojekte oder (Ver-) Käufer für Industriebrachflächen etc. finden will. Keine Frage, dass in solchen Fällen die Tätigkeit von Maklern volkswirtschaftlich sehr nützlich sein kann. Aber bei Mietwohnungen?

Freihandelsabkommen TTIP: Kopfschütteln aus dem Hörsaal

Im ersten Semester eines Wirtschaftsstudiums lernt man etwas über Präferenzen von Menschen und die Knappheit der Güter, und dass eine Gesellschaft Mechanismen entwickelt, wie knappe Mittel auf konkurrierende Verwendungsmöglichkeiten möglichst effizient aufgeteilt werden können (Allokation). Man lernt, welche Vorzüge der Mechanismus „wettbewerblicher Markt“ dabei in einer arbeitteiligen Gesellschaft hat, aber auch, dass alle denkbaren Allokationsmechanismen ihre Vor- und Nachteile haben, und Gesellschaften daher stets durch eine Mischung verschiedener Mechanismen charakterisiert sind. Im Fall des Marktes etwa lernt man, dass die Bildung von Marktmacht, externe Effekte sowie Informationsasymmetrien die Funktionsfähigkeit von Märkten beeinträchtigen. Staatliches Handeln kann sich folglich nicht nur auf das Schaffen der institutionellen Voraussetzungen freier Märkte beschränken, sondern sollte auch durch Regulierung und Kontrolle die Funktionsfähigkeit von Märkten verbessern. Dabei beruht der Bewertungsmaßstab – die Effizienz – letzten Endes auf den Präferenzen der Menschen, welche diese Gesellschaft und ihre Allokationsmechanismen organisieren. So weit, so gut.

Nun sind die Präferenzen der Menschen vielschichtig. Ihnen geht es nicht nur um ihr möglichst billiges Schnitzel. Sie interessieren sich auch für Inhaltsstoffe und technische Standards, sie interessieren sich für Fragen der Verteilung und sozialen Gerechtigkeit, sie interessieren sich Fragen der ökologischen und Arbeitsstandards bei der Produktion. In einer zunehmend arbeitsteiligen Wirtschaft mit fein zerlegten und über den Globus verteilten Produktionsstufen wird es daher ständig schwieriger, die Folgen der eigenen Entscheidungen abschätzen zu können. Präferenzen beziehen sich nun mal aber auf eine indivieuelle Bewertung der Entscheidungsfolgen, das ist der Kern des ökonomischen Verständnisses von Rationalität. Man kann es auch so ausdrücken: in einer arbeitsteiligen globalisierten Produktionsweise wird es immer schwieriger, rationale, d.h. präferenzgerechte Entscheidungen zu treffen, die Informationsasymmetrie nimmt strukturell zu. Man trägt mit seinen Entscheidungen zu Konsequenzen bei, die man eigentlich ablehnt, es herrscht eine „organisierte Unverantwortlichkeit“ (Ulrich Beck).

Nun haben wir Informationsasymmetrien aber als eine der Funktionsdefinizite wettbewerblicher Märkte herausgestellt. Seit den 1970er Jahren ist dieses fundamentale Problem ein Standard in der ökonomischen Analyse. Der Abschied vom „allwissenden“ Akteur hat zu zahlreichen interessanten ökonomischen Einsichten geführt. Letztlich kann man praktisch alle regulatorischen Maßnahmen, welche Funktionsdefizite vor allem aufgrund dieser Informationsprobleme mildern sollen – von der TÜV-Plakette zur Inhaltsstoffangabe bei Lebensmitteln, von Finanzmarktregulationen bis zum Verbot von krebserregenden Farben bei Kinderspielzeug, von Tierschutzvorschriften bis zum EU-Ökolabel – als Maßnahmen zur Effizienzverbesserung von Märkten verstehen.

Der gesellschaftliche Konsens kann sich auch mit der Zeit verändern und somit auch der Bedarf an Art und Umfang regulatorischer Eingriffe. Es ist aber eine hanebüchene Fehlinterpretation von Ökonomik, solche Dinge wie Verbraucherschutz, Arbeits-, Tier- oder Umweltschutz als „wirtschaftsfremde Themen“ abzukanzeln, welche die Debatte um eine Liberalisierung des Handels „nicht zu früh überlagern“ solle, wie es eine Stellungnahme der IHK Bayern zum Freihandelsabkommen mit den USA formuliert. Wie bitte? Das ist Wirtschaft. Solche Regularien zeigen an, wie die Menschen in einer Gesellschaft leben wollen, welche Ansprüche ihre souveränen Individuen nicht nur an die Güter, sondern auch an ihre Produktionsweise haben. Dies drückt ihre Präferenzen aus!

Insofern spiegelt die vielfach geäußerte Kritik an den (voraussichtlichen, teilweise vielleicht aber auch vermeintlichen) Konsequenzen des Handelsabkommens keinen Zielkonflikt zwischen wirtschaftlichen und „sonstigen“ Zielen wider. Es ist ein Konflikt ökonomischer Interessen. Wenn ein amerikanischer Vertreter (Stuart Eizenstat, Transatlantic Business Council) etwa meint, die Europäer würden es mit dem Verbraucherschutz bei Lebensmitteln übertreiben, denn „was gut für eine amerikanische Familie ist, ist auch gut für eine europäische“, dann spricht hier kein Fachmann für Marktwirtschaft, sondern jemand, der das Konzept der Konsumentensouveränität und der Handlungsrationalität, mithin also die Grundlagen der Funktionsfähigkeit wettbewerblicher Märkte nicht richtig verstanden hat. Es ist jemand, der paternalistisch in die Präferenzen souveräner Individuen einzugreifen gedenkt, dies jedoch im Namen von Freiheit und Wettbewerb. Vermutlich hängt auch er dem laienhaften Aberglauben vieler Lobbyisten an, dass das, weas Umsatz und Gewinn sprudeln lässt, auch volkswirtschaftlich effizient sei. Nun ja, ökonomische Interessen zu vertreten setzt ja nicht zwingend ökonomischen Sachverstand voraus.

Europäische Regierungen werden nicht müde zu beteuern, dass es bei europäischen Standards keine Abstriche geben wird und keine Einigung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner angestrebt sei. Das mag glauben wer will. Die Neigung zu Naivität ist bei Politikern nicht anders verteilt als auch sonst in der Bevölkerung. Da der Hauptgegenstand der Verhandlungen aber der Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse ist – und damit ist nicht nur der Abbau von etwas Bürokratie bei Export- und Importgenehmigungen gemeint – ist es aber doch wohl mehr als naheliegend, dass es sehr wohl um eine Angleichung von Standards geht. Schlüsselbegriffe wie „Harminisierung“ und „Konvergenz“ in den offiziellen Dokumenten unterstreichen das. Jedoch: unsere Spielregeln drücken unsere Präferenzen aus, eure Spielregeln drücken eure Präferenzen aus. Ist jemand ökonomisch beim jeweiligen Partner aktiv, hält er sich an dessen Spielregeln. Klar ist dies ein wenig lästig für den, der mit möglichst wenig Transaktionskosten viel Geld verdienen will. Aber jeder hat für seine Regeln Gründe. Und diese Gründe sind nicht „wirtschaftsfremd“, sie sind begründet in den Funktionsdefiziten von Märkten aufgrund von Informationsasymmetrien. Letztlich helfen sie dem Markt das zu tun, was er tun soll: eine Allokation herbeizuführen, wie sie den Präferenzen ihrer Bürger entspricht.

Die TTIP-Verhandlungen bieten noch mehr Anlässe für Kopfschütteln ob des laienhaften Verständnisses von Marktwirtschaft – Stoff für weitere Blogs.

Enteignung der Sparer durch die Niedrigzinspolitik der EZB?

Die sehr niedrigen Zinsen auf Spareinlagen ergeben zusammen mit einer niedrigen Inflationsrate einen negativen Realzins. Dies wird in der politischen Debatte oft als „Enteignung der Sparer“ äußerst kritisch gesehen. Schuld daran wird der EZB-Politik gegeben, welche den Leitzins auf ein historisch niedriges Niveau festgelegt und angekündigt hat, dass die Zinsen für „sehr lange Zeit“ so niedrig bleiben werden. Auch der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof argumentiert in einem Handelsblatt-Interview in diese Richtung. Er sieht das „Grundrecht auf ertragfsfähiges Eigentum“ verletzt. Das Verfassungsrecht verspreche jedem Bürger, dass ihm sein Finanzkapital einen jährlichen Ertrag bringt. Mit der Nichterfüllung dieses Versprechens sei die Kernidee des Privat­eigentums abgeschafft. Dies ist die bislang am harschesten formulierte Kritik an der Niedrig­zinspolitik.

Ohne Zweifel erleiden Kleinsparer reale Verluste, Sparen in Form von Geldhaltung wird unattraktiv. Das ist kein dauerhaft wünschenswerter Zustand. Die Attitüde, mit der die Politik des von vielen Deutschen ungeliebten EZB-Chefs Draghi gegeißelt, und jedes Ungemach als Rechts­verstoß oder Verfassungsbruch interpretiert wird, ist jedoch ärgerlich, lächerlich, auf Dauer ermüdend, typisch deutsch. Einige Gedanken zu dem Enteignungsvorwurf:

  • Ziel der Geldpolitik ist nicht das Garantieren von Gewinnen bei Geldhaltung, sondern Preisniveaustabilität. Dieses Ziel wird erreicht. Argumentiert man mit der Taylorregel, so ist das Zinsniveau für den gesamten Euroraum nicht zu niedrig. Das Problem besteht darin, dass eine einheitliche Zinspolitik für einen Währungsraum aus heterogenen Ländern durch­geführt werden muss. Für Deutschland wäre der Taylorzins sicher deutlich höher, andere Länder benötigen einen noch niedrigeren. Dafür kann die EZB nichts, sie versucht den bestmöglichen Kompromiss für einen nicht-optimalen Währungsraum zu finden.

  • Die Zinsen auf Spareinlagen werden ebensowenig von der EZB festgelegt wie die Kredit­zinsen. Ihre operative Größe ist der Geldmarktzins. Zwischen diesen ist der Transmissions­zusammenhang nicht so eng wie viele glauben. Änderungen des Refinanzierungszinssatzes werden nicht 1:1 an die Kunden weitergereicht. Der Nobelpreisträger Eugene Fama fand kürzlich sogar empirische Evidenz dafür, dass selbst der Geldmarktzins nicht durch die Zentralbank „gesteuert“ wird, sondern die Daten auch den Schluss zulassen, dass Zentralbanken die Entwicklung am Geldmarkt eher akkomodieren als steuern. Mithin werde der Einfluss von Zentralbanken auf das Zinsniveau häufig überschätzt, so Fama.

  • Ersparnisbildung ist makroökonomisch eine elemantar wichtige Tätigkeit. Konsumverzicht und somit Vermögensakkumulation bedeuten nicht zwingend, dass man sein Vermögen in Form von Geld halten muss. Ist der Realzins auf Spareinlagen negativ, so muss man nicht gleich an die Flucht in Sachwerte denken wie bei einer galoppierenden Inflation, es gibt auch Aktien, private und staatliche Schuldverschreibungen, Fonds, Zertifikate und dergleichen mit positiven realen Erträgen. Nur muss man dann eine geringere Liquidität und erhöhtes Risiko in Kauf nehmen. Das ist in einer Marktwirtschaft zumutbar, auch für Kleinsparer.

  • Der Anspruch, dass für die Vermögensform „Geld“, die das gerngste Risiko und die höchste Liquidität von allen denkbaren Alnageformen hat, eine Garantie auf einen positiven realen Ertrag bestehen soll, ist in einer Marktwirtschaft, in der jedes reale Mehrprodukt von investierenden Unternehmen nur unter hohen Risiken und Liquiditätsverzicht erwirschaftet werden kann, eine unglaubliche Anmaßung! Obwohl Kritik an der EZB-Politik häufig aus einer durchaus sympathischen ordnungsökonomischen Perspektive geübt wird, so ist doch der oben formulierte Anspruch eine ordnungsökonomische Verirrung. Der Staat hat das Funktionieren der Institution „Geld“ zu garantieren, indem er niedrige Inflationsraten zu erreichen versucht (was nicht immer in seiner Hand liegt). Dieser Verpflchtung kommt die EZB nach. Ferner muss der Staat die Institution „Eigentum“ schützen. Dies tut er. Aber er kann nicht garantieren, dass in einer Marktwirtschaft jede Aktivität erfolgreich ist, jede Anlage ertragreich ist, und es generell nur Gewinner gibt.

  • Die starken Nettoexporte Deutschlands zeigen auch eine Standortschwäche, da hiermit auch Nettokapitalexporte einhergehen. Die Rendite realer Investitionsprojekte, die das Mehr­produkt hervorbringen müssen, auf die der Halter zinstragenden Finanzvermögens dann einen Anspruch erhebt, ist offenbar gering. Der Ertrag des Kapitals im Ausland ist höher. Soll der Sparer doch unter diesen Umständen sein Vermögen in ausländische Assets mit positiven realen Erträgen investieren. Und was passiert, wenn der sich für alle Industrie­nationen seit Jahrzehnten abzeichnende Trend einer säkularen Verlangsamung des Wachstums weiter fortsetzt? Was passiert, wenn langfristig das reale Wachstum im Durchschnitt nur noch z.B. 0,5% beträgt, also phasenweise auch bei Null oder darunter liegt? Dann können schlicht und einfach die Versprechen auf ein reales Mehrprodukt nicht erfüllt werden – und zwar völlig unabhängig von der dann herrschenden Zinspolitik. Befindet sich dann eine solche Wirtschaft in einem permanenten Verfassungs­bruch?

  • Eine Minderung des „ertragsfähigen Vermögens“ findet z.B. auch bei einer Vermögens­besteurtung sehr viel unmittelbarer statt als bei einer negativen Realverzinsung. Ist, der Logik Paul Kirchhofs folgend, eine Vermögenssteuer damit grundsätzlich verfassungs­widrig? Oder nehmen wir eine Hochzinsphase, in der viele Hausbesitzer bei auslaufender Zinsbindung ihrer Kreditverträge ihre Raten nicht mehr zahlen können, und dann einen Vermögensverlust durch eine Notveräußerung des Hauses erleiden. Oder aber, wenn es aufgrund der hohen Zinsen tatsächlich zu Zahlungsausfällen bei griechischen Staats­schuld­verschreibungen kommt und die Halter dieser Papiere Verluste erleiden. Ist das dann auch eine „Enteignung“ aufgrund einer Zinspolitik? Mit anderen Worten: Schreibt die Verfassung indirekt ein Zinsintervall vor, innerhalb dessen sich die Zentralbank zu bewegen habe?

  • Wenn Kirchhof Recht hätte, dann darf sich „ertragsfähiges Vermögen“ nicht nur auf Geldhaltung beziehen. Wenn also Gold- und Häuserpreise fallen und wenn physische Investitionsgüter verschleißen, hat der Vermögenshalter dann einen verfassungsmäßigen Anspruch an den Staat auf Kompensation, weil er sonst faktisch eine „Enteignung“ zulassen würde? Wohl kaum. Aus der Ertragsfähigkeit folgt ja nicht zwingend, dass es auch zu realen Erträgen kommt. Das gilt dann aber wohl auch für die Geldhaltung.

 Man muss einige der Vorwürfe und Argumente nur konsequent weiter denken, und man gerät auf eine schiefe Ebene, die ins völlig Absurde abgleitet. Alles in allem würde ich empfehlen, argumentativ auf dem Teppich zu bleiben und von ordnungs­ökonomisch widersinnigen Anmaßungen bezüglich eines „Verfassungsanspruchs“ auf einen positiven Realzins auf Geldvermögen Abstand zu nehmen.