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„Läuft nicht!“ – Eindrücke von der Demo am 3.10.15 in Jena

Wieder einmal haben rechtsextreme Gruppen einen Aufmarsch in Jena angemeldet, und wieder einmal hat ein Aktionsbündnis eine Gegendemonstration organisiert, die die Marschroute der Rechtsextremen blockieren sollte. Eine sehr gute Sache, für eine offene, demokratische, tolerante Gesellschaft einzutreten, die sich auch Flüchtlingen gegenüber offen und freundlich zeigt. Stadtrat und Universitätsleitung unterstützten die Gegendemonstrationen.

Und so stand ich einer Gruppe, die mit Transparent und VW-Bus den Zugang von der Grietgasse zum Holzmarkt blockierten. Begrenzt wurde die Blockade von einer engen Reihe Polizisten, die ein Vordringen auf die Grietgasse – einem Teil der Marschroute der Rechtsextremen – verhinderten. Der Paradiesbahnhof, auf dem ein Großteil der Nazis und Sympathisanten ankommen sollten, war ebenfalls mit Gegendemonstranten besetzt, wir hatten sie von unserer Position aus im Blick. Wie es der Zufall wollte, stand ich plötzlich ganz vorne und hielt das breite Transparent, das für eine offene Gesellschaft und gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus warb und mit Art. 1 GG in bunten Lettern versehen war. Etwas seltsam die Stimmung, Auge in Auge mit der Kette hochgerüsteter Polizisten zu stehen, die hier ihre Aufgabe der Durchsetzung des Rechts und der öffentlichen Sicherheit wahrnehmen, und also ein notwendiger Bestandteil eben jener Gesellschaftsordnung sind, für die ich mit meinem Demonstrationsanliegen eintrete. Gleichwohl ist die Stimmung und Meinung einiger Gegendemonstranten, dass die Polizei hier vorrangig die Nazis schütze und ihnen den Weg frei machen wollen, mithin also Ausdruck eines „repressiven Systems“ seien. Ich hingegen sehe Polizisten als „natürlichen Verbündeten“ im Kampf für den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und möchte sie ohne Provokationen ihren Job machen lassen. Unter der Schutzweste und dem Helm mit Visier könnte mein Nachbar stehen, der politisch ähnlich denkt wie ich.

So unangenehm die Wahrheit auch sein mag: auch Nazis haben Demonstrationsrecht. Sie haben die Demo angemeldet und so entsteht eine Rivalität nicht nur in der geäußerten Meinung, sondern auch physisch um den Platz auf der Straße. Das Demonstrationsrecht kann in einem liberalen Rechtsstaat nicht nach Gesinnung in Anspruch genommen oder verwehrt werden. Staatliche Organe, von der Genehmigungsbehörde bis zur Polizei, sollen nach dem Gesetz und nicht nach Gutdünken, politischer Korrektheit oder Gesinnung entscheiden. Das wäre ansonsten ein erheblicher Schritt in Richtung eines illiberalen und nach Willkür handelnden Staates, den ich gerade nicht will. Wenn man in diesen extremen Gruppierungen eine Gefahr für den Staat sieht, muss man eben ein kompliziertes, jedoch nach rechtsstaatlichen Prinzipien organisiertes transparentes Verbotsverfahren anstrengen, was aber nur die ultima ratio sein sollte. Ansonsten muss ein Rechtsstaat darauf setzen, dass seine Bürger für den Erhalt ihrer Werte und Rechte gegen extreme Kräfte auf die Straße gehen.

Natürlich geschehen Fehler, wo auch immer Menschen am Werk sind, vor allem wenn großer Stress vorhanden ist. So kann man sicherlich den Einsatz von Hunden, Reizgas und Wasserwerfern bei der Räumung der Blockaden am Paradiesbahnhof als unverhältnismäßig kritisieren. Aber es ändert nichts an dem Prinzip, dass staatliche Gewalt nach Regeln ausgeübt wird und eben nicht willkürlich. Daher sehen hier viele Flüchtlinge in Deutschland geradezu paradiesische Zustände, da Polizisten im Alltag nicht einfach willkürlich Leute zusammenschlagen, um ihre Macht zu demonstrieren, willkürlich inhaftieren, oder gegen Bezahlung wegzuschauen.

Die Musik aus den Lautsprechern des VW-Busses wechselt und wirkt auf mich ziemlich aggressiv und aufpeitschend. Ich frage mich, ob das wirklich nötig und zielführend ist, wenn man Polizisten und später dann auch Nazis gegenübersteht. Wollen wir denn nicht gerade ein friedliches, freundliches, weltoffenes Deutschland verteidigen? Ich stelle mir vor – was natürlich utopisch ist – den dumpfen menschenfeindlichen Parolen grölenden Nazis über Lautsprecher Bachs Matthäus-Passion gegenüber zu stellen. Oder den Schlusssatz von Beethoven 9. Sinfonie, in der der Chor „Alle Menschen werden Brüder…“ singt – irgendetwas, das Positives, Menschliches ausdrückt. Stattdessen legen die Organisatoren nun „Macht kaputt was euch kaputt macht“ von Ton Steine Scherben auf und andere aggressive, angeblich system- und kapitalismuskritische Songs, in denen durchaus auch mal das Wort „Bullenschweine“ vorkommt. Ich halte das Plakat mit Art. 1 GG fest und schaue bedauernd in die Gesichter der Polizisten. Das hier ist nicht meine Musik und nicht meine Botschaft, die davon ausgeht, denke ich. Es ist mir irgendwie peinlich.

Neben mir ein nettes Mädchen, das ein Plakat hoch hält, auf dem etwas von „Nazischweinen“ steht. Ich schaue auf die Banderole, die ich mit festhalte, auf der Art. 1 GG abgedruckt ist: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Das schließt auch die Würde derjenigen an, die rechtsextrem denken, bei Pegida mitmarschieren und unerträgliche Parolen grölen. Das alles ist abstoßend und verwerflich, aber ich kann und darf ihnen nicht die Würde absprechen. Die widerliche Gesinnung berechtigt mich nicht zu Beleidigungen. Der Nazi ist von Art. 1 GG nicht ausgenommen und vor dem Gesetz mir völlig gleichgestellt, mit Anspruch auf Anhörung und Verteidigung. Auch das unterscheidet uns vom Totalitarismus. Haben nicht vor allem die Nationalsozialisten die Methode „kultiviert“, Juden, Homosexuelle, Andersdenkende zu ent-individualisieren, sie nur noch als Masse zu betrachten und dann schließlich mit Ungeziefer, Parasiten, Ratten zu vergleichen, also auf eine niedrigere Stufe als den Menschen zu stellen? Und dann soll es eine gute Idee sein, Rechtsextreme und Pegida-Anhänger als „Nazischweine“ zu bezeichnen (bei so manchem in einem Atemzug mit „Bullenschweinen“)? Vor einigen Monaten, als es schon einmal einen Naziaufmarsch und entsprechende Gegendemonstrationen gab, wurde für letztere mit dem Slogan „Nazis jagen!“ geworben. Sicherlich eine Rhetorik aus dem Schwarzen Block der Linksautonomen. Wieso, um alles in der Welt, glaubt man, die Werte von Frieden, Freiheit, Demokratie und Toleranz mit Begrifflichkeiten und einem Aggressionspotenzial verteidigen zu können, welches dem Repertoire eben jener Nazis entlehnt ist, die man damit bekämpfen will? Als die Rechtsextremen dann die Grietgasse entlangziehen, wird natürlich „Nazischweine“ gebrüllt und der Mittelfinger hochgehalten (womit man – vielleicht erwünschter Nebeneffekt? – gleichzeitig auch den zwischen uns stehenden Polizisten den Stinkefinger zeigt). Das ist also der angemessene Gestus, mit dem wir ihnen unsere Werte entgegenstellen?

Schließlich wurden an dem Tag noch ein Polizeiauto demoliert und ein au der Verankerung gerissenes Straßenverkehrsschild auf eine Gruppe Polizisten geschleudert (es kommt selten vor, dass ich so etwas mit eigenen Augen sehe und nicht nur im Fernsehen). Zum Glück rufen besonnene Demonstranten „Keine Gewalt!“ und man distanziert sich von den vermummten „Autonomen“. Man kann sich allerdings fragen, weshalb solche „Autonome“, die nun nicht gerade im Sinn haben, den real existierenden demokratischen Rechtsstaat und Toleranz zu verteidigen, sich bemüßigt fühlt, an einer Anti-Nazi-Demo teilzunehmen, bei der unsere Werte denen der rechtsextremen Ideologie entgegengehalten werden. Ob da nicht auch die Rhetorik und Unreflektiertheit so mancher „Läuft Nicht!“-DemonstrantInnen dazu beiträgt? Am Ende des Tages hatte ich nicht das ungetrübte Gefühl, für meine Werte und meine Vorstellung von Gesellschaft gegen rechtsextreme Ideologie eingetreten zu sein, es war mir auch ein wenig peinlich.

Einen erfreulichen Akzent gab es dann doch noch: Das Theaterhaus spielte in einer Schleife den Soundtrack aus Charlie Chaplins „Der große Diktator“, wo Führer Hinkel seine große Rede hält – ein glänzender ironischer Einfall! Schade nur, dass das nicht aus Lautsprechern direkt am Versammlungsort der Nazis deren Reden übertönte.

Plagiate und ihre Konsequenzen – Augenmaß ist gefragt

Zum Beitrag von Theodor Ebert in der F.A.Z. vom 19.04.2015, einer recht positiven Besprechung der Publikation „False Feathers“ von D. Weber-Wulff (2014), welche für ein hartes Vorgehen von Universitäten, einschließlich ihrer Bibliotheken, gegen Plagiate plädiert.

In der öffentlichen Debatte wird Plagiat meist mit „Abschreiben“ oder „Abkupfern“ identifiziert, bei dem ein Autor das „geistige Eigentum“ eines anderen „stiehlt“ und somit die wissenschaftliche Öffentlichkeit und Prüfungsgremien betrügt. Es ist ohne Frage verwerflich, wenn jemand geistige Leistungen eines anderen als seine eigenen ausgibt und sich dadurch Vorteile verschafft, und dies muss auch ernste Konsequenzen für den Betreffenden haben. Ein „Copy and Paste“ von Textstellen, die mit ein paar ein- und überleitenden Sätzen versehen, zu einem „eigenen“ Text zusammengesetzt werden, und den Leser über die entnommenen Gedanken und Formulierungen im Unklaren zu lassen, ist ein Vergehen. Da besteht breiter Konsens, dem auch ich zustimme. Die Praxis der Plagiatsjägerei ist aber viel komplizierter. Das plakative Sprechen von „Betrug“ und „Diebstahl geistigen Eigentums“ übersieht dabei Probleme, dass die Berücksichtigung von Fachkontext und Rezeptionspraxis sich nicht so einfach auf mehr oder wenige algorithmische Regeln semantischer Textanalyse herunterbrechen lassen.

Es wird komplizierter, wenn man in die Details geht: simples Abschreiben oder auch Formulierungen sehr nahe am Originaltext, jedoch ohne Quellenangabe, kommt zwar vor, aber eher selten. Das wäre ein klares Plagiat. Schwieriger wird es, wenn ähnliche Formulierungen verwendet werden, der Originaltext durchaus z.B. mit „(vgl. Ginkelhuber (2001), S.145)“ zitiert wird, jedoch nicht bei jedem Satz oder Absatz. In prominenten Plagiatsfälle wie z.B. bei Annette Schavan, wurden Plagiats-Beispiele in der Öffentlichkeit vorgeführt, bei denen mir im Prinzip klar war, dass Frau Schavan hier die Position eines bestimmten Autors oder dessen Rezeption in der Literatur referiert, die relevanten Quellen auch nennt, aber eben nicht bei jeder einzelnen Formulierung oder kurzem Absatz erneut auf die Quellen verweist, an deren Formulierungen sie (allzu) nahe dran liegt. Das ist handwerklich nicht sauber, aber man kommt als Leser kaum auf die Idee, dass Frau Schavan hier betrügerisch fremde Ideen als ihre eigenen verkaufen will – zumindest dann nicht, wenn man den Text als fachlich vorgebildeter Rezipient liest (und das ist bei mir noch nicht einmal der Fall, ich habe lediglich Erfahrung in der Rezeption sozialwissenschaftlicher Texte, bin aber kein Experte in Sozialphilosophie).

Und damit komme ich zu dem Punkt, dass die Plagiatsjägerei oft nichts mit dem Rezeptionskontext des Werkes zu tun hat, der jedoch bei der Beurteilung, ob es sich um eigenständige Erkenntnisbeiträge im Diskurs handelt, sehr wichtig ist. Was ist mit Erkenntnissen, die „Allgemeingut“ geworden sind? Muss man bei der Anwendung des Satzes von Pythagoras die altgriechische Originalquelle (möglicherweise hat Pythagoras diese Erkenntnis selbst aus babylonischen Quellen plagiiert, für seinen Beweis gibt es keine Quelle von ihm selbst) oder zumindest eine zugängliche Sekundärquelle auftun („Pythagoras, zit. nach Ginkelhuber (2001), S.145“)? Das Beispiel mag lächerlich sein, aber in vielen Fachdisziplinen wird Standardwissen sehr oft selbstverständlich benutzt, und es wird z.B. in der VWL als legitim erachtet, das IS-LM-Modell zu verwenden, ohne stets auf die Arbeiten von Hicks ud Hansen aus den 1950er Jahren zu veweisen, sobald die einschlägige Grafik erscheint, oder die Effizienzmarkt-Hypothese, ohne zum x-ten Mal Fama, Black und Scholes zu zitieren. Auch bei Formulierungen wie „In der Neoklassik ging man von individueller Nutzenmaximierung aus.“ ohne jede Textreferenz wird etwas behauptet, was zwar nicht im Einzelnen belegt wird (da es als Standard-Fachwissen vorausgesetzt wird), aber es beansprucht aus Sicht des halbwegs fachkundigen Lesers auch keine geistige Urheberschaft. Jeder weiß das, aber dummerweise wurde es bereits von Ginkelhuber (1951) schon einmal genau so formuliert, und somit ist es ein Plagiat. Hier wird es schwierig, wenn Plagiatsjäger ohne fachliche Expertise Textanalyse betreiben – und davon gibt es viele. Der fachkundige Leser wird häufig keine unangemessene Übernahme fremder Ideen oder ein Vortäuschen geistiger Eigenleistungen bemerken, weil ihm aus dem Kontext völlig klar ist, welche Textteile sich auf Bekanntes beziehen, und worin die Neuerung liegt, welchen Beitrag der Autor eigentlich zum Diskurs liefern will. Der rein formal-textanalytisch arbeitende Plagiatsjäger (bzw. Plagiats-Software) wird dagegen schon Alarm schlagen.

Noch schwieriger wird die Frage bei den Konsequenzen von Plagiaten, sprich bei der Aberkennung von Examensleistungen und Doktortiteln. Bei Examensleistungen sehen die meisten, wenn nicht alle Prüfungsordnungen Sanktionen vor, bei nicht entdeckten Plagiaten gibt es eine Verjährungsfrist. Bei Dissertationen und wissenschaftlichen Publikationen wird dies von vielen Plagiatsjägern anders beurteilt: Da Dissertationen und andere Publikationen einen Beitrag zum wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt leisten (sollen), und die Ergebnisse von anderen zitiert werden, sollten Plagiate nicht nur ggf. den Entzug des Titels nach sich ziehen, sondern auch die Dissertationen aus Bibliotheken usw. entfernt werden, so Frau Weber-Wulff (zit. nach Ebert, FAZ vom 19.4.15). Nun ist Letzteres bei plagiierenden Publikationen in Fachzeitschriften nicht ohne weiteres möglich. Man müsste Plagiate auf eine Art Index setzen und bevor ein Wissenschaftler irgendeine Quelle liest, geschweige denn diese zitiert, müsste ein Abgleich mit diesem Index erfolgen. Genau genommen müsste er auch überprüfen, ob die Aussage, die er zitieren möchte, überhaupt je Gegenstand des Plagiatsverfahrens war. Der dramatische Anstieg von Transaktionskosten würde Forschung drastisch behindern.

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Wenn z.B. eine Dissertation erhebliche Plagiatsbefunde aufweist, bedeutet das noch lange nicht, dass nicht trotzdem auch ein erheblicher eigenständiger Erkenntnisfortschritt an anderer Stelle des Werkes geleistet wurde. Wer z.B. den Literaturstand schlampig referiert hat, d.h. textlich zu nah am Original war und oft schlecht zitiert hat, die Plagiatserkennungssoftware also völlig zu Recht Alarm schlägt, dann aber auf zwei Seiten ein bahnbrechendes Theorem aufgestellt und bewiesen hat, dessen Arbeit gilt dann als „zu 90% plagiiert“. Den eigenständigen wissenschaftlichen Erkenntniswert zu erkennen dürfte rein text-analytisch arbeitenden Plagiatsjägern schwer fallen. Dazu fehlt ihnen die Expertise und die fachliche Rezeptionspraxis: bei welchen Gedanken darf man beim Fachpublikum als allgemein bekannt voraussetzen, dass dies nicht originelle Eigenleistung des Verfassers, sondern allgemeiner Kenntnisstand der Disziplin ist? Was ist wirklich neuartig und ein Erkenntnisfortschritt? Es würde Plagiatsjäger auch zu unangenehmen Güterabwägungen zwingen – eine normativ sehr viel heiklere Angelegenheit als das Aufdecken von Copy-and-Paste-Fällen. Generell kommen Güterabwägungen in einer Debatte sehr kurz, welche durch scheinbar glasklare Gegensatzpaare geprägt ist: richtig – falsch, ehrlich – betrügerisch, eigenständig – gestohlen, verdienter Doktortitel – Rübe ab!

Ich will gar nicht für oder gegen etwas plädieren, was in solchen Fällen angemessen sei. Ich will nur zu bedenken geben, dass eine Gleichstellung des eben beschriebenen Falls etwa mit reinen Copy-and-Paste-Arbeiten – und die Medienöffentlichkeit wird mit ihren „Schande!“-Rufen keinerlei Differenzierung vornehmen, und in den sog. „sozialen“ Medien wird die berufliche und persönliche totale Demontage oft schon abgeschlossen sein, bevor der/die Betreffende davon erfährt, dass gegen seine/ihre Arbeit ermittelt wird – nicht nur unfair ist, sondern vor allem auch nicht den Zweck erfüllt, zwischen wissenschaftlichen Fortschritt und blankem „Abkupfern“ zu differenzieren, denn: so einfach ist es eben nicht. Die manchmal kritisierte Behäbigkeit, mit der Universitäten bei Plagiatsfällen vorgehen, kann man so gesehen auch als vorsichtiges und umsichtiges Agieren verstehen.

Natürlich soll jeder Wissenschaftler den wissenschaftlichen Ethos, vor allem den Respekt gegenüber geistigen Leistungen anderer ebenso verinnerlichen wie die Praxis des korrekten Zitierens. Aber für einen produktiven wissenschaftlichen Diskurs halte ich Beiträge mit originellen Ideen, selbst wenn Formulierung und Zitation kritisch sind, für viel wichtiger als plagiatsfreie Texte mit lupenreiner Zitation, die zum Literatur-Tsunami wissenschaftlicher Bedeutungsarmut beitragen, der durch die Fehlanreize des Wissenschaftsbetriebs ausgelöst wurde. Mit einem „Wer betrügt, der fliegt“ ist jedenfalls ein vernünftig begründbares Wissenschaftsethos nicht hinreichend beschrieben, um es mal milde auszudrücken. Unter einem wissenschaftlichen Diskurs stelle ich mir kein ewiges Gerichtsverfahren vor, in welchem man einen Gedanken am besten von seinem Rechtsanwalt vortragen lässt. Ich möchte schon gerne Betrüger, Poser, akademische Titelgrapscher loswerden, aber nicht originelle, kreative, exzellente Personen, die sich in ihrer Puzzlearbeit leider weniger um Zitationsregeln scheren.