{"id":508,"date":"2019-10-10T14:08:46","date_gmt":"2019-10-10T12:08:46","guid":{"rendered":"http:\/\/jenecon.alkaid.uberspace.de\/wordpress\/?p=508"},"modified":"2020-01-14T10:07:17","modified_gmt":"2020-01-14T09:07:17","slug":"co2-bepreisung-kurz-und-buendig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jenecon.uber.space\/wordpress\/?p=508","title":{"rendered":"CO2-Bepreisung \u2013 kurz und b\u00fcndig"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\nMeine pers\u00f6nliche (derzeitige) Pr\u00e4ferenz bez\u00fcglich einer\nBepreisung von CO2:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Wegen der \u00f6kologischen Zielgenauigkeit wird das ETS-Modell im Grundsatz favorisiert (handelbare Emissionsrechte). Ein CO2-Reduktionspfad <em>im Rahmen des noch verbliebenen CO2-Budgets<\/em> erfordert eine solche Zielgenauigkeit bez\u00fcglich der Emissionsmenge. Da aber dessen Ausdehnung auf alle Sektoren sowie die europarechtliche Abstimmung relativ viel Zeit beansprucht, sollte \u00fcbergangsweise eine CO2-Steuer eingef\u00fchrt werden und zwar so zeitnah wie m\u00f6glich. <br><\/li><li>\u00d6l, Kohle, fossiles Erdgas werden an der Quelle, d.h. bei der erstmaligen inl\u00e4ndischen Transaktion besteuert, \u00e4hnlich wie das derzeit bei der Mineral\u00f6lsteuer schon geschieht. Industrie, Stromerzeugung, Wohnen\/Heizen und Verkehr werden dadurch automatisch erfasst, da alle fossilen Energietr\u00e4ger durch Steuer\u00fcberw\u00e4lzung teurer werden. Der Steuersatz sollte bei mindestens 100 Euro\/Tonne liegen, und dann sukzessive j\u00e4hrlich gesteigert werden. Damit liegt man in etwa auf dem Niveau der Schweiz oder Schwedens, die l\u00e4ngst eine solche Steuer haben, und auch in der N\u00e4he der Vorstellungen der Industrie (z.B. VDMA), die sich auf eine deutliche CO2-Bepreisung eingestellt hat. <br><\/li><li>Im Gegenzug wird die Stromsteuer abgeschafft. Eine allgemeine Besteuerung von Strom unabh\u00e4ngig von der Art der Energiequelle ist nicht zielf\u00fchrend, zumal Strom eine wichtige Rolle bei der Energiewende spielt. Aufgrund der zu erwartenden massiven Relativpreis\u00e4nderung zuungunsten fossil erzeugten Stroms und entsprechender Nachfragelenkung auf Strom aus erneuerbaren Energien, wird deren Quersubventionierung durch EEG-Umlage nicht mehr n\u00f6tig sein. Solange noch keine 100%-Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vorhanden ist, wird die \u00dcberschussnachfrage nach gr\u00fcnem Strom zu ausreichend hohen Preisen f\u00fchren, die zur z\u00fcgigen Amortisation n\u00f6tig sind. <br><\/li><li>Die Steuereinnahmen flie\u00dfen in einen <em>Fonds<\/em>, aus dem die B\u00fcrger den gr\u00f6\u00dften Teil als Steuerr\u00fcckerstattung pro Kopf oder pro Haushalt erhalten. Dies sollte positive Verteilungswirkungen haben, da Geringverdiener in der Regel einen geringeren CO2-Fu\u00dfabdruck haben. Jeder B\u00fcrger hat eine Steuernummer, welche technisch zur R\u00fcckerstattung verwendet werden k\u00f6nnte. Der Fonds sollte <em>unabh\u00e4ngig von tagespolitischer Einflussnahme<\/em> sein, um den B\u00fcrgern das Vertrauen zu geben, dass es sich eben <em>nicht<\/em> um eine Steuererh\u00f6hung handelt, sondern sich <em>in der Summe das verf\u00fcgbare Einkommen aller Haushalte nicht wesentlich \u00e4ndert<\/em> (\u00e4rmere Haushalte sogar profitieren). Diese nicht unberechtigte Sorge der B\u00fcrger, dass Steuereinnahmen letztlich nur fiskalische Begehrlichkeiten wecken und befriedigen, d\u00fcrfte die wesentliche Erkl\u00e4rung f\u00fcr das schizophrene Umfrageergebnis sein, dass die gro\u00dfe Mehrheit der B\u00fcrgerInnen sich eine erheblich sch\u00e4rfere Klimapolitik w\u00fcnschen, gleichzeitig aber eine CO2-Bepreisung ablehnen. Diese Inkonsistenz gilt es deutlich zu machen und zu \u00fcberwinden. Eine R\u00fcckf\u00fchrung der Einnahmen auch als \u201c<em>Steuerr\u00fcckerstattung<\/em>\u201d zu benennen statt \u201cKlimadividende\u201d oder \u201cEnergiegeld\u201d, was eher an Transferleistungen eines g\u00fctigen Staates erinnert, w\u00e4re vielleicht hilfreich. Es signalisiert \u201cDas steht mir zu!\u201d statt \u201cMir wird eine milde Gabe zuteil.\u201d <br><\/li><li>Synthetisches Erdgas (Power2Gas), welches durch Extraktion von CO2 aus der Atmosph\u00e4re gewonnen wurde und deshalb klimaneutral ist, wird logischerweise nicht besteuert. Da derzeit technisch bedingt synthetisches Methan teurer ist als fossiles, sollte dadurch die preisliche Wettbewerbsf\u00e4higkeit von Power2Gas deutlich schneller erreicht werden, m\u00f6glicherweise sofort. Das bietet attraktive Investitionsm\u00f6glichkeiten in einen Bereich, der f\u00fcr die Energiewende dringend erforderlich ist. Da es sich bei Power2Gas letztlich um eine Form der Speicherung (nicht: Verbrauch) von Strom handelt, vorzugsweise von Strom aus einem tempor\u00e4ren \u00dcberschussangebot, sollten hier nur der Stromb\u00f6rsenpreis anfallen. <br><\/li><li>Die Besteuerung von Biokraftstoffen, die zwar ebenfalls klimaneutral sind, aber anderweitige \u00f6kologische Nachteile haben (etwa den enormen Fl\u00e4chenverbrauch zulasten der Nahrungsmittel\u00adproduktion), ist noch zu kl\u00e4ren. Biokraftstoffe werden derzeit noch von der EU gef\u00f6rdert. Diese Subvention geh\u00f6rt, wie etliche andere fragw\u00fcrdige Subventionen auch, \u00fcberpr\u00fcft bzw. abgeschafft. <br><\/li><li>Andere klimasch\u00e4dliche Emissionen wie z.B. Methan oder Lachgas werden in CO2-\u00c4quivalente umgerechnet und ebenfalls besteuert (bzw. sp\u00e4ter in das ETS einbezogen). Das betrifft beispielsweise die Landwirtschaft oder durch Fracking gef\u00f6rdertes fossiles Erdgas (welches dann entsprechend teurer w\u00fcrde als konventionell gef\u00f6rdertes). <br><\/li><li>In der Phase der CO2-Steuer werden wertvolle Informationen \u00fcber Mengenreaktionen gesammelt, die in das ad\u00e4quate Design eines allgemeinen ETS f\u00fcr alle Sektoren einflie\u00dfen. Dieses ETS sieht vor, dass mit dem Erwerb von \u00d6l, Kohle, fossilem Gas (also der Bemessungsgrundlage der Steuer) entsprechende Zertifikate zu erwerben sind. In der Zwischenphase k\u00f6nnen diejenigen Branchen, die schon jetzt Zertifikate erwerben m\u00fcssen, sich den Erwerbspreis auf die Steuer anrechnen lassen, um eine verzerrende Doppel-Bepreisung zu vermeiden, so dass ein einheitlicher CO2-Preis entsteht, was f\u00fcr eine effiziente Klimapolitik wichtig ist. <br><\/li><li>In einem sp\u00e4teren ETS soll es kein Grandfathering geben (keine anf\u00e4ngliche kostenlose Zertifikatsvergabe). Die Zertifikate sollen entweder versteigert werden, oder aber ein fester, jedoch im Zeitablauf steigender Ausgabepreis vorgegeben werden. Dies w\u00fcrde einen m\u00f6glichst nahtlosen Umstieg vom Steuer- auf das ETS-System erm\u00f6glichen, indem der zuletzt g\u00fcltige Steuersatz als Ausgabepreis oder als Mindestpreis der Auktion verwendet wird. Der anschlie\u00dfende Handel auf dem Sekund\u00e4rmarkt erfolgt dann zum aktuellen Marktpreis. Dieser liefert wichtige Informationen zur Gestaltung des k\u00fcnftigen Ausgabepreises und der k\u00fcnftigen Mengenk\u00fcrzungen (\u201ccaps\u201d). Um sicherzustellen, dass bei der anf\u00e4nglichen Zertifikatsversteigerung bzw. dem Verkauf nur Emittenten und nicht etwa finanzstarke spekulative Investoren zum Zuge kommen, k\u00f6nnten Zugangsregeln f\u00fcr den Prim\u00e4rmarkt erlassen werden.  <br> <\/li><li>Ein Mindest- und H\u00f6chstpreis (Korridor) bei einem Zertifikatssystem ist nicht sinnvoll. Es gehen nicht nur wertvolle Informationen verloren, es entstehen auch adverse Anreizwirkungen. F\u00e4llt der Preis sehr stark, so ist das ein Indiz daf\u00fcr, dass eine Substitution durch klimafreundliche Technologien erheblich einfacher und attraktiver geworden ist, so dass die Nachfrage nach Zertifikaten stark zur\u00fcckgegangen ist. Das ist gut! Zwar stimmt das Argument, dass dann \u00e4ltere \u201cdreckige\u201d Anlagen wieder wirtschaftlicher werden. Allerdings nur vor\u00fcbergehend, weil der Preisverfall im Folgejahr zu einem entsprechend strikterem Cap, also einer st\u00e4rkeren Verknappung f\u00fchren wird. Au\u00dferdem bleibt ja stets garantiert, dass die Emission die vorgegebene Gesamtmenge nicht \u00fcberschreitet, selbst wenn \u00e4ltere Anlagen vor\u00fcbergehend mehr produzieren. W\u00fcrde man einen Mindestpreis bei <em>unver\u00e4ndeter Zertifikatsmenge<\/em> setzen, so w\u00fcrden diejenigen Anbieter, die CO2 eingespart haben und bereits gekaufte Zertifikate nicht mehr brauchen, dadurch bestraft, dass sie f\u00fcr diesen Mindestpreis wahrscheinlich keinen K\u00e4ufer finden werden (k\u00fcnstliches \u00dcberschussangebot, d.h. Rationierung von Anbietern). Das wiederum kann Spekulanten auf den Plan rufen, die die \u00fcbersch\u00fcssigen Zertifikate zum Mindestpreis aufkaufen, um sie ggf. sp\u00e4ter zu h\u00f6heren Preisen verkaufen zu k\u00f6nnen. Gelingt diese Spekulation, so werden Renten aus dem Markt extrahiert, was nicht effizient ist. Alternativ k\u00f6nnte der Staat allerdings Zertifikate vom Markt wegkaufen, bis der minimale Zielpreis erreicht ist. Bei einem H\u00f6chstpreis gibt es ebenfalls adverse Reaktionen: Diejenigen Firmen, die dringend Zertifikate brauchen und einen h\u00f6heren Preis zu zahlen bereit w\u00e4ren, erhalten keines (\u00dcberschussnachfrage). Sie werden rationiert und k\u00f6nnen somit nicht produzieren. Es l\u00e4uft letztlich auf ein Produktionsverbot hinaus, welches zuf\u00e4llig jene Unternehmen trifft, die nicht schnell genug waren, sich rechtzeitig mit Zertifikaten einzudecken. Das wirkt \u00e4hnlich wie eine Enteignung. Dies lie\u00dfe sich nur vermeiden, wenn zum H\u00f6chstpreis die entsprechend nachgefragte Zertifikatsmenge ausgegeben w\u00fcrde, was der CO2-Steuerl\u00f6sung entspr\u00e4che. Dann aber entf\u00e4llt der zentrale Sinn der Zertifikatsl\u00f6sung, n\u00e4mlich die Mengenentwicklung entsprechend des verbleibenden CO2-Budgets steuern zu k\u00f6nnen. <br><br>Die Absicht hinter Mindest- und H\u00f6chstpreisen ist, eine relativ <em>stabile Preisentwicklung<\/em> zu erhalten, die die Unsicherheit der Investoren reduzieren soll, die langfristig planen. Dazu ist zu sagen, dass auch bisher schon Unternehmen mit der Volatilit\u00e4t von Rohstoffpreisen umzugehen hatten. Das ist in einer Marktwirtschaft nichts Ungew\u00f6hnliches. Es ist r\u00fchrend, wenn dem Staat jetzt einf\u00e4llt, dass man Investoren Planungssicherheit verschaffen m\u00f6chte, die es sonst auf Rohstoffm\u00e4rkten nicht gibt. Au\u00dferdem wird \u00fcbersehen, dass es Hedging-Instrumente wie options und futures auf Zertifikate gibt, die ein Risikomanagement erm\u00f6glichen. Die Reduktion von Unsicherheit betrifft im \u00dcbrigen auch Investitionen in fossile Technologien. Worauf sich allerdings alle Marktteilnehmer 100%ig verlassen k\u00f6nnen ist, dass das Angebot an Zertifikaten systematisch knapper wird, mit dauerhaft sinkenden Preisen also nicht zu rechnen ist. Das sollte eigentlich gen\u00fcgen, um einen Bias in Richtung Investition in klimaneutrale Technologien zu bewirken. <br><\/li><li>Die Einnahmen aus der Zertifikatsvergabe flie\u00dfen dann in denselben Fonds wie zuvor die CO2-Steuer, und sie werden ebenso den B\u00fcrgern pauschal wieder zur\u00fcckgegeben. Es muss deutlich werden, dass es sich hier um eine Ma\u00dfnahme zur Korrektur des Preissystems handelt (\u201cPreise m\u00fcssen \u00f6kologische Wahrheit sagen\u201d) und nicht um die fiskalischen Interessen des Staates. F\u00fcr letztere ist eine Besteuerung nach dem Leistungsf\u00e4higkeits\u00adprinzip vorgesehen, aber nicht die Ma\u00dfnahmen zur Internalisierung externer Effekte. <br><\/li><li>Vom jetzigen Zeitpunkt an ist die f\u00fcr das 1.5-Grad-Ziel tolerierbare Menge (\u201cCO2-Budget\u201d) bekannt. W\u00e4hrend der Phase der CO2-Steuer wird dieses in nicht voraussehbarer Weise teilweise aufgebraucht. Beim Umstieg auf ein allgemeines ETS kann dann das restliche Budget zielgenau \u00fcber die Zeit verteilt werden. Wann genau inn welchem Sektor eine vollst\u00e4ndige Dekarbonisierung erfolgt, ist dabei unwichtig, solange man sich an die CO2-Budgetrestriktion h\u00e4lt. Dieser Pfad h\u00e4ngt stark von der technologischen Entwicklung ab, die der Staat im vorhinein nicht kennen kann. Allerdings sollte der Staat klimaneutrale Technologien und entsprechende FuE f\u00f6rdern, \u00d6PNV ausbauen etc., damit die erforderliche Substitution \u00fcberhaupt stattfinden kann, die der CO2-Preis ja bewirken soll. Eine Vorgabe fester Quoten f\u00fcr bestimmte Sektoren steht der Logik einer CO2-Bepreisung entgegen: CO2 soll ja in erster Linie dort vermieden werden, wo es einfach m\u00f6glich und daher billig ist. Wer sich in wenigen Jahren noch eine \u00d6lheizung oder einen PkW mit Benzin-\/Dieselmotor kauft, kann jetzt schon wissen, dass der Betrieb wahnsinnig teuer werden wird und mit einer Amortisation nicht mehr zu rechnen ist. <br>  <\/li><li>Sowohl bei der CO2-Steuer als auch beim Zertifikatehandel ist das Problem der internationalen Preisverzerrung zu l\u00f6sen. Heimische Anbieter CO2-intensiver Produkte werden einen komparativen Nachteil haben, entsprechende Industrien drohen abzuwandern, die Emissionen finden dann anderswo statt. Dementsprechend ist der (gesch\u00e4tzte) CO2-Gehalt importierter G\u00fcter nachzubesteuern (\u201ccarbon border adjustment tax\u201d). Es handelt sich dabei ausdr\u00fccklich nicht um einen Zoll, sondern um eine Ma\u00dfnahme steuerlicher Gleichbehandlung und sollte deshalb WTO-konform sein. Sowohl technisch-administrativ als auch europarechtlich ist das jedoch au\u00dferordentlich kniffelig. In diese Richtung muss aber dringend weitergedacht werden.  <br> <\/li><li>Eine l\u00e4nder\u00fcbergreifende Harmonisierung von CO2-Steuern mag w\u00fcnschenswert sein, aber mit W\u00fcnschen kommt man nicht schnell genug nicht weit genug. Wichtiger ist eine mittel- bis l\u00e4ngerfristige Ausdehnung des ETS auf andere L\u00e4nder, insbesondere solche, die intensiv \u00fcber Wertsch\u00f6pfungsketten miteinander verbunden sind. Da es der Atmosph\u00e4re egal ist, wo genau die Emission stattfindet bzw. vermieden wird, kann und sollte es auch einen grenz\u00fcberschreitenden (regulierten) Zertifikatehandel geben. Da es sich um ein homogenes Gut handelt, g\u00e4be es im Idealfall einen global einheitlichen Zertifikatspreis. Auf steuerliche Ausgleichsma\u00dfnahmen an der Grenze kann in dem Umfang verzichtet werden, wo die Handelspartnerl\u00e4nder ein entsprechendes ETS (oder Steuer) eingef\u00fchrt haben. <br> <\/li><li>Freihandelsvertr\u00e4ge sollten genutzt werden um massiv auf CO2-Bepreisungen bei Handelspartnern hinzuwirken, also bspw. die Einf\u00fchrung eines integrierten ETS zur Voraussetzung f\u00fcr Handelserleicherungen zu machen (entsprechend Nordhaus&#8216; Vorschlag des &#8222;Clubs der Willigen&#8220;). Da k\u00fcnftig das weitaus gr\u00f6\u00dfte Potenzial der CO2-Reduktion nicht in Deutschland (und auch nur sehr begrenzt in Europa) liegt, sondern vor allem bei den Schwellenl\u00e4ndern, ist die Nutzung von Freihandelsvertr\u00e4gen zur F\u00f6rderung einer m\u00f6glichst weltweiten CO2-Bepreisung m\u00f6glicherweise die wichtigste Klimaschutzma\u00dfnahme \u00fcberhaupt. Die Abh\u00e4ngigkeit der heimischen Wirtschaft von globalen Wertsch\u00f6pfungsketten kann also gerade eine Chance darstellen, dass die Bedingung sich in eine Klimaschutzstrategie einbinden zu lassen, von vielen L\u00e4ndern akzeptiert werden wird. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Meine pers\u00f6nliche (derzeitige) Pr\u00e4ferenz bez\u00fcglich einer Bepreisung von CO2: Wegen der \u00f6kologischen Zielgenauigkeit wird das ETS-Modell im Grundsatz favorisiert (handelbare Emissionsrechte). 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