{"id":486,"date":"2019-08-24T20:17:53","date_gmt":"2019-08-24T18:17:53","guid":{"rendered":"http:\/\/jenecon.alkaid.uberspace.de\/wordpress\/?p=486"},"modified":"2020-02-17T09:50:15","modified_gmt":"2020-02-17T08:50:15","slug":"buergerfonds-ein-instrument-zur-vermoegensumverteilung-und-alterssicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jenecon.uber.space\/wordpress\/?p=486","title":{"rendered":"B\u00fcrgerfonds \u2013 ein Instrument zur Verm\u00f6gensumverteilung und Alterssicherung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\nDas Verm\u00f6gen in Deutschland ist extrem ungleich verteilt, auch im\ninternationalen Vergleich. Vernachl\u00e4ssigt man die Anspr\u00fcche an die\nRentenversicherung, so verf\u00fcgen die unteren 40% der Haushalte \u00fcber\nNull (!) Verm\u00f6gen, w\u00e4hrend die oberen 10% der Haushalte \u00fcber 60%\ndes Verm\u00f6gens verf\u00fcgen (Bundesbank 2019). Selbst innerhalb dieser\noberen 10% gibt es wiederum eine starke Ungleichverteilung.  Die\nUngleichheit der Einkommensverteilung in Deutschland ist zwar\nebenfalls Gegenstand einer Gerechtigkeitsdiskussion, aber erstens ist\nsie weitaus weniger stark ausgepr\u00e4gt als die Verm\u00f6gensungleichheit,\nzweitens liegt Deutschland hier eher im Mittelfeld, und drittens kann\nhier das Steuer-Transfer-System zu einem st\u00e4rkeren Ausgleich\nbeitragen (sekund\u00e4re Einkommensverteilung). Allerdings muss man\nkonstatieren, dass trotz eines im L\u00e4ndervergleich sehr stark\nausgebauten Umverteilungsapparates der Effekt auf die\nEinkommensungleichheit vergleichsweise moderat ist. Das kann u.a.\ndaran liegen, dass bereits die Prim\u00e4rverteilung der Einkommen\nungleicher wird. \n<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei den Verm\u00f6gen hingegen gibt es keinen wirksamen Umverteilungsmechanismus. Im Gegenteil: Es gibt eine Tendenz zur st\u00e4rkeren Konzentration, beispielsweise durch Vererbung (DIW 2019). Das Erbschaftssteuersystem ist l\u00f6chrig und von vielen Ausnahmen gepr\u00e4gt; eine Verm\u00f6genssteuer gibt es derzeit nicht. Ihre Wiedereinf\u00fchrung wird zwar diskutiert, von vielen \u00d6konomen aber skeptisch gesehen. Die M\u00f6glichkeit ihrer verfassungskonforme Umsetzung ist Gegenstand eines jahrzehntelangen Streits. Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung der Verm\u00f6gensbildung wie etwa Baukindergeld oder Riester-Rente sind angesichts der Dimensionen der Ungleichheit minimalistisch und teils dysfunktional (z.B. Mitnahmeeffekte beim Baukindergeld; Unrentabilit\u00e4t bei der Riesterrente). Weitere Vorschl\u00e4ge wie das F\u00f6rdern des Aktienbesitzes werden wohl kaum die unteren 40% erreichen und m\u00f6glicherweise diejenigen besserstellen, die ohnehin Aktien haben und weiter erwerben. Kaum ein Geringverdiener-Haushalt wird sehnlich auf die Steuererleichterung warten, damit er sich endlich einen ETF von Blackrock kaufen kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein B\u00fcrgerfonds, wie es ihn in anderen L\u00e4ndern wie z.B. Norwegen schon lange gibt, ist ein derzeit auch im akademischen Bereich durchaus oft wohlwollend diskutierter Ansatz (etwa Fuest et al 2019). Aktuell wirbt Robert Habeck f\u00fcr ein solches Modell. Allgemein geht um einen Fonds, der systematisch in ein Verm\u00f6gensportfolio investiert, an das alle B\u00fcrger einen Anspruch haben. Dieser Anspruch kann zum Beispiel darin bestehen, dass der im Laufe des Lebens akkumulierte Fondsanteil eines einzelnen B\u00fcrgers beim Eintritt in das Rentenalter als Rente ausbezahlt wird. Denkbar ist aber auch, dass das Verm\u00f6gen im Fonds verbleibt und der B\u00fcrger ab dem 18. Lebensjahr die Rendite als Kapitaleinkommen ausbezahlt wird. Gerade angesichts der Perspektive, dass durch die Digitalisierung und Roboterisierung die Arbeit zwar nicht ausgehen, das Arbeitseinkommen aber m\u00f6glicherweise an Bedeutung abnehmen wird, ist eine Partizipation am wachsenden Wohlstand, der zu einem erheblichen Teil von Maschinen erzeugt wird, dadurch m\u00f6glich, dass ein Teil des Kapitalstocks diesem Fonds, also allen B\u00fcrgern geh\u00f6rt, die entsprechende Anspr\u00fcche daran haben. Auch andere M\u00f6glichkeiten sind denkbar, etwa, dass B\u00fcrger auf eine regelm\u00e4\u00dfige Auszahlung der Rendite verzichten, d.h. diese ansparen, und sich sp\u00e4ter in Form eines Zuschusses f\u00fcr ein Sabbatical oder l\u00e4ngere Fortbildung auszahlen lassen (Corneo 2014).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine strittige Frage ist, wie ein solcher Fonds finanziert werden kann. Im Fall von Norwegen geschieht dies durch die hohen staatlichen \u00d6leinnahmen, \u00fcber die Deutschland jedoch nicht verf\u00fcgt. Manche \u00d6konomen bef\u00fcrworten, dass eine Anschubfinanzierung durchaus durch Schuldtitel finanziert werden k\u00f6nne, da der deutsche Staat derzeit Null Zinsen zahlen muss (oder sehr geringe Zinsen bei sehr lang laufenden Anleihen). Bei F\u00e4lligkeit der Anleihen m\u00fcssten diese dann aber entweder prolongiert werden zu einem dann aber m\u00f6glicherweise h\u00f6heren Zinssatz, oder ein gr\u00f6\u00dferer Teil des Fond-Verm\u00f6gebrutto medianeinkommenns muss wieder ver\u00e4u\u00dfert werden. Deshalb ist eine dauerhafte Schuldenfinanzierung wohl nicht ratsam.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine weitere Quelle k\u00f6nnen freiwillige Zahlungen der B\u00fcrger sein, die ihr Erspartes dem Fonds anvertrauen m\u00f6chten, um etwas f\u00fcr ihre Altersvorsorge zu tun. Dies k\u00f6nnte \u2013 wie bei der im Gegenzug abzuschaffenden Riesterrente \u2013 staatlich gef\u00f6rdert werden. Allerdings ist zu bedenken, dass dann hier ein staatliche gef\u00f6rderter und gemanagter Fonds als direkter Konkurrent zu privaten Vorsorgefonds auftritt, was wettbewerbsrechtlich problematisch ist.  <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In diesem Beitrag wird nun der Vorschlag gemacht, dass sich der Fonds aus den j\u00e4hrlichen Erbschaftssteuern speisen sollte. Dies setzt eine Erbschaftssteuerreform voraus, die keine Ausnahmen kennt, eine sehr breite Bemessungsgrundlage hat, aber auch deutliche Freibetr\u00e4ge vorsieht, damit kleinere Verm\u00f6gen (\u201eOmas H\u00e4uschen\u201c) nicht belastet werden. Bei 200 \u2013 400 Mrd. Euro Erbschaften pro Jahr k\u00f6nnten so ein zweistelliger Milliardenbetrag j\u00e4hrlicher Steuereinnahmen zusammenkommen, die dem B\u00fcrgerfonds zugef\u00fchrt werden. Man sollte dies nicht als sozialpolitische Wohltat des Staates auffassen, der den B\u00fcrgern einen Teil \u201eseiner\u201c Steuereinnahmen \u201eschenkt\u201c. Es sollte vielmehr als Automatismus angesehen werden, bei dem bei jedem Erbfall das Verm\u00f6gen der B\u00fcrger ohne Umwege in B\u00fcrgerhand bleibt, jedoch breiter verteilt wird.  <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Fall von vererbtem Betriebsverm\u00f6gen besteht bislang das Problem, dass die Erben ein illiquides Verm\u00f6gen, etwa den Familienbetrieb, erben, aber nicht gen\u00fcgend Mittel haben um die Erbschaftssteuer zu begleichen. Eine Ver\u00e4u\u00dferung des Betriebs nur zu dem Zweck, die Steuerschulden zu bezahlen, ist ein unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Eingriff in das Eigentumsrecht. Daher gibt es hier zahlreiche Ausnahmen. Bei einem B\u00fcrgerfonds erg\u00e4be sich eine einfache elegante L\u00f6sung: Das Betriebsverm\u00f6gen geht zu x% (Erbschaftssteuersatz) an den Fonds als Eigent\u00fcmer (aber mit den Rechten eines Gl\u00e4ubigers) \u00fcber. Dieser hat dann Anspruch auf x% der erwirtschafteten Ertr\u00e4ge. Allerdings hat der Erbe das Recht, durch sukzessives Begleichen der Steuerschuld in frei gew\u00e4hlten Raten das Eigentum zur\u00fcckzuerwerben. Das erlaubt maximale Gestaltungsspielr\u00e4ume und beeintr\u00e4chtigt den Betrieb nicht. Die Details einer solchen Regelungen sind noch zu kl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Perspektivisch kann man bei der etwaigen (Wieder-) Einf\u00fchrung einer Verm\u00f6genssteuer genauso verfahren: Es ist das Verm\u00f6gen der B\u00fcrger und es bleibt das Verm\u00f6gen der (aller) B\u00fcrger. Bei Betriebsverm\u00f6gen, Immobilien und anderen schwer liquidierbaren Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden kann analog verfahren werden wie bei der Erbschaftssteuer: ein bestimmter Prozentsatz (z.B. 1%) der Verm\u00f6genswerte (nach Abzug von Freibetr\u00e4gen) geht in den Fonds \u00fcber anstelle der Zahlung der Steuer.  <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der B\u00fcrgerfonds geht das Problem der Verm\u00f6gensungleichheit nicht nur von einer Seite an \u2013 der mit Ausnahmen durchl\u00f6cherten \u2013 Besteuerung der Verm\u00f6genden und Erben, sondern vor allem auch von der anderen Seite, dem Verm\u00f6gensaufbau vor allem der unteren H\u00e4lfte der Gesellschaft, und zwar automatisch ohne Blick auf die Kassenlage des Staates und dessen momentaner politischer Agenda.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf welche Weise auch immer das B\u00fcrgerfondsverm\u00f6gen oder dessen Ertr\u00e4ge ausbezahlt werden, es ver\u00e4ndert die prim\u00e4re Einkommensverteilung. Das k\u00f6nnte sich langfristig als mindestens ebenso wichtiger Hebel herausstellen wie das (ebenfalls stark reformbed\u00fcrftige) Steuer-Transfer-System, welches eine egalit\u00e4rere sekund\u00e4re Einkommensverteilung um Ziel hat. Der spezielle Charme des B\u00fcrger-Fonds ist, dass er als Automatismus ohne diskretion\u00e4ren Eingriff des an der Tagespolitik ausgerichteten Staates fungiert. Er ist somit ein ordnungs\u00f6konomisch perfekt zur Sozialen Marktwirtschaft passendes Instrument. Man k\u00f6nnte aber auch formulieren: eine milde und liberale Form der \u201eVergesellschaftung\u201c von Verm\u00f6gen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein g\u00e4ngiger, jedoch schwacher Einwand ist, dass hier letztlich der Staat, genauer: ein vom Staat unabh\u00e4ngiges Management des B\u00fcrgerfonds \u00fcber das Portfolio entscheidet, und nicht der m\u00fcndige B\u00fcrger selbst. In den allermeisten F\u00e4llen ist es wohl kaum der Wunsch der B\u00fcrger, sich um einzelne Aktien, Schuldverschreibungen oder ETFs k\u00fcmmern zu wollen. Jedoch kann der Fonds auch so organisiert werden, dass B\u00fcrger ab 18 Jahren \u00fcber eine Auswahl von Anlagetypen f\u00fcr \u201eihren\u201c Fondsanteil entscheiden k\u00f6nnen. Man sollte sich aber auch vor Augen halten, dass z.B. bei der gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls der Staat \u00fcber das Paket der gesetzlichen Leistungen bestimmt und nicht der m\u00fcndige B\u00fcrger einen individuellen Krankenversicherungs-Kontrakt abschlie\u00dft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zur institutionellen Ausgestaltung: Es ist das Verm\u00f6gen der B\u00fcrger, das den Fonds speist, und das Verm\u00f6gen der B\u00fcrger, welches dort angelegt wird. Das Management sollte an generelle Regen gebunden sein, etwa keine hochriskanten spekulativen Investments zu t\u00e4tigen; moderate Risiken sollten aber m\u00f6glich sein, also vor allem Aktienanlagen oder ETFs. Auch kann man ethische Standards definieren oder das Verbot von Investitionen in fossile Energien (dazu sp\u00e4ter mehr). Der B\u00fcrgerfonds sollte dann aber im Rahmen der gegebenen allgemeinen Spielregeln in der Gestaltung seiner Strategie frei sein, d.h. <em>unabh\u00e4ngig<\/em> vom Staat, \u00e4hnlich wie bei der Zentralbank. Der Gedanke dabei ist, dass es sonst sein k\u00f6nnte, dass der Staat den Fonds dazu dr\u00e4ngt, m\u00f6glichst in staatliche Anleihen zu investieren, also indirekt das Staatsbudget zu finanzieren. Oder der Staat weist den Fonds an, in die momentanen Lieblingsprojekte der Regierung zu investieren, also eine politische Agenda zu verfolgen. Das ist in der Regel nicht das, was die B\u00fcrger wollen, die an ihre Altersvorsorge denken. Solche Einmischungen sollten selbstbewusst zur\u00fcckgewiesen werden k\u00f6nnen mit dem Hinweis darauf, dass der Prinzipal der B\u00fcrger ist, nicht die Regierung, und das Fondsmanagement der Agent, der dem Prinzipalen verpflichtet ist, nicht dem Fiskus.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der langen Frist ist es denkbar, dass der Fonds \u00e4hnliche Gr\u00f6\u00dfenordnungen annehmen kann wie z.B. der norwegische Staatsfond. Damit ist eine Macht verbunden, \u00fcber deren Aus\u00fcbung die oben erw\u00e4hnten allgemeinen Spielregeln einen Rahmen setzen. Es ist vorstellbar, die Spielregeln so zu gestalten, dass der Fonds auch im Sinne genereller Politikziele, etwa der Dekarbonisierung der Produktion, der Einhaltung von Menschenrecht-Standards in der Zulieferkette und dergleichen, Einfluss auf die Unternehmen aus\u00fcben kann und soll, deren Miteigent\u00fcmer er ist. Dies kann sowohl bei Aktion\u00e4rsversammlungen geschehen, aber auch schon durch die Drohung, Investments abzuziehen, wenn z.B. weiterhin auf Kohleabbau gesetzt wird. Das setzt allerdings voraus, dass die allgemeinen Spielregeln es erlauben, auch in solche \u201eunliebsamen Gesch\u00e4ftsfelder\u201c zu investieren. Man kann einen \u00d6lkonzern schwer dazu dr\u00e4ngen, sich massiv in den Bereich regenerativer Energien zu diversifizieren, wenn die Investitionsrichtlinien die Beteiligung an einem solchen Konzern untersagt. Man mag das als Politisierung der Kapitalm\u00e4rkte kritisieren. Zahlreiche Gro\u00dfunternehmen, Verb\u00e4nde und private Fonds tun aber bereits genau das oder mahnen die Notwendigkeit eines sehr viel st\u00e4rkeren committments gegen\u00fcber sozialen und \u00f6kologischen Zielen und ver\u00e4nderter Governance-Strukturen an. Und schlie\u00dflich ist der Begriff der \u201ePolitisierung\u201c im Kern auch nicht korrekt, geht es doch letztlich um die Durchsetzung der Pr\u00e4ferenzen von Eigent\u00fcmern am Markt. Der Eigent\u00fcmer, also der Fonds, ist via demokratische Abstimmung \u00fcber die institutionelle Ausgestaltung, also auch der Investitions-Spielregeln, dazu legitimiert. Er soll letztlich die gemeinschaftlichen Interessen der B\u00fcrger durchsetzen helfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Zusammengefasst<\/em>: In dem Beitrag wird vorgeschlagen, das Instrument des B\u00fcrgerfonds mit dem Instrument der Erbschaftssteuer (perspektivisch: ggf. auch Verm\u00f6genssteuer) zu verkn\u00fcpfen und ihn von der Regierung unabh\u00e4ngig zu machen. Somit erhielte der Fonds die zentrale Aufgabe einer automatischen, nicht vom politischen Tagesgesch\u00e4ft oder Kassenlage abh\u00e4ngigen Verm\u00f6gensumverteilung und der Beteiligung aller Bev\u00f6lkerungsschichten an Verm\u00f6gen und Kapitalanspr\u00fcchen. Auch wenn die Ausgestaltung im Detail knifflig sein kann, so ist die Kernidee simpel und effektiv.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Verm\u00f6gen in Deutschland ist extrem ungleich verteilt, auch im internationalen Vergleich. Vernachl\u00e4ssigt man die Anspr\u00fcche an die Rentenversicherung, so verf\u00fcgen die unteren 40% der Haushalte \u00fcber Null (!) Verm\u00f6gen, w\u00e4hrend die oberen 10% der Haushalte \u00fcber 60% des Verm\u00f6gens verf\u00fcgen (Bundesbank 2019). Selbst innerhalb dieser oberen 10% gibt es wiederum eine starke Ungleichverteilung. 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