{"id":454,"date":"2019-03-25T13:56:38","date_gmt":"2019-03-25T12:56:38","guid":{"rendered":"http:\/\/jenecon.alkaid.uberspace.de\/wordpress\/?p=454"},"modified":"2019-03-26T08:01:50","modified_gmt":"2019-03-26T07:01:50","slug":"und-noch-einmal-urheberrechtsreform-in-der-faz-kommentar-zum-kommentar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jenecon.uber.space\/wordpress\/?p=454","title":{"rendered":"Und noch einmal: Urheberrechtsreform in der FAZ \u2013 Kommentar zum Kommentar"},"content":{"rendered":"<p>Wie schon h\u00e4ufig zuvor trommelt die FAZ kurz vor der EU-Abstimmung \u00fcber die Reform des Urheberrechts <i>f\u00fcr<\/i> diese Reform und kommentiert die Position der Gegner (insbesondere von Artikel 13 dieser Reform = inzwischen Art. 17) betont negativ. Da die FAZ ein Eigeninteresse an der Durchsetzung dieser Reform hat, ist das verst\u00e4ndlich und legitim. Gleichwohl lie\u00df in der Vergangenheit das Argumentationsniveau doch zu w\u00fcnschen \u00fcbrig. Nun hat Herr Kaube mit seinen Kommentaren in der FAZ vom 22.3.2019 und vom 25.3.2019 einen weiteren Akzent argumentativer Schlichtheit gesetzt.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst sollte Herr Kaube als Mitherausgeber der FAZ den Sprachgebrauch \u00fcberdenken: \u201cHehler\u201d \u201cn\u00fctzliche Idioten\u201d &#8211; das ist Stammtisch, f\u00fcr regelm\u00e4\u00dfige FAZ-Leser*innen ein Grund zum Fremdsch\u00e4men. Konkret richtet sich sein erster Kommentar gegen ein kritisches Statement eines der Direktoren des K\u00f6lner Instituts f\u00fcr Wirtschaftspolitik, Steffen J. Roth, welches einige der allseits bekannten Bedenken gegen Upload-Filter referiert. \u201cTja, m\u00f6chte man sagen, der Rechtsstaat hat Vorfahrt vor dem Gesch\u00e4ftemachen, dann entf\u00e4llt eben die M\u00f6glichkeit zum Verbreiten von unbesehen allem, wenn es nicht rechtm\u00e4\u00dfig erfolgen kann.\u201d, so Kaube. Damit tut er so, als w\u00e4re der derzeitige Zustand bereits au\u00dferhalb des Rechtsstaates. Dann w\u00fcrde man aber nur \u00fcber die bessere administrative Durchsetzung des Urheberrechts debattieren, nicht \u00fcber dessen Reform. Tats\u00e4chlich verteidigt in der Debatte aber <i>niemnand<\/i> ernsthaft die illegale Verbreitung urheberrechtlich gesch\u00fctzten Materials, und alle, auch die Gegner von Art. 13, sprechen sich <i>f\u00fcr<\/i> eine st\u00e4rkere Beteiligung der Kreativen an den Einnahmen aus. Vielleicht mag Herr Kaube dies einfach mal zur Kenntnis nehmen. Das Gegenteil dessen zu suggerieren, ist dieselbe Art von Desinformation, die Herr Kaube so gern der Gegenseite vorwirft. Es geht allein um die Frage, wer die Verantwortung f\u00fcr solche Rechtsverst\u00f6\u00dfe tragen solll, genauer: ob und vor allem in welcher Form diese Verantwortung auf die Betreiber von Plattformen ausgedehnt werden soll. Kein Wort in dem Artikel z.B. von dem Vorschlag von Pauschallizenzen, die eine Uploadfilterung \u00fcberfl\u00fcssig machen. Das Ziel w\u00e4re erreicht, und mit erbittertem Widerstand ist nicht zu rechnen.<\/p>\n<p>Kernpunkt von Kaubes erstem Kommentar ist, dass er einen logischen Fehler in der Argumentation Steffen J. Roths identifiziert zu haben glaubt, den er nun in seinem Kommentar \u201centlarvt\u201d, um zu zeigen, dass die Argumentation der Gegenseite nur ein Kartenhaus ist. Vom Zwang zu Uploadfiltern w\u00fcrde sich die Marktposition der ohnhin schon gro\u00dfen Player erh\u00f6hen, da nur sie \u00fcber das entsprechende Know How und die finanziellen Mittel verf\u00fcgen. Der Wettbewerb w\u00fcrde leiden, so Roth. Nun sprechen sich aber gerade auch diese gro\u00dfen Player gegen diese Art von Art. 13 aus. Das, so Kaube triumphierend, w\u00fcrde aber doch beweisen, dass Google &amp; Co eben doch von der derzeitigen Regelung profitieren und durch die Urheberrechtsreform empfindlich getroffen w\u00fcrden. Denn wieso sollten sie gegen etwas sein, das in der Folge ihre Position im Wettbewerb noch st\u00e4rken w\u00fcrde? S\u00fcffisant kommentiert er: \u201cFinde den Fehler\u201d. Herrjemine, ist das so schwierig zu verstehen? Google &amp; Co verdienen derzeit Milliarden trotz der Existenz kleinerer Wettbewerber in gewissen Marktnischen. Die ohnehin gro\u00dfe Marktmacht noch weiter ausdehnen zu k\u00f6nnen ist im Vergleich zu den hohen Kosten (nicht nur Filterkosten, sondern vor allem zu erwartender Schadensersatzanspr\u00fcche etc.), die die geplante Reform ihnen bescheren w\u00fcrde, keine wirklich attraktive Aussicht. Herr Kaube w\u00fcrde vermutlich auch nicht daf\u00fcr pl\u00e4dieren, dass er alle seine Artikel einer Genehmigungsbeh\u00f6rde vorlegen muss, wenn im Gegenzug konkurrierende Zeitungen gleich ganz verboten w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Auch der zweite Kommentar vom 25.3.2019 (\u201cBereit das Recht zu opfern\u201d) ist \u00e4hnlich gestrickt. Es wird so getan, als w\u00fcrde das Urheberrecht derzeit im Internet nicht gelten und Plattformen wie Google seien nichts anderes als Hehler. Die Justizministerien m\u00fcsse doch den Hehlerei-Paragrafen des Strafgesetzbuches kennen. Und Herr Lindner sei \u201czwar kein Jurist, aber auch ihm darf man unterstellen, dass er von der Strafbarkeit [\u2026] wei\u00df\u201d. Nun, auch Herr Kaube ist kein Jurist, deswegen mag man es ihm nachsehen, dass diese Form der <i>indirekten<\/i> Profitierung von Urheberrechtsverletzungen Dritter durch Google &amp; Co sachlogisch nicht dasselbe ist wie klassische Hehlerei (alleine schon wegen fehlenden Vorsatzes, der fehlenden K\u00f6rperlichkeit des Gegenstandes u.a.m.), und deswegen der zitierte Strafgesetzbuch-Paragraf auch nicht greift. Dass Google, Facebook usw. \u201ckeine gemeinn\u00fctzigen Unternehmen\u201d sind, sie an der Bewahrung des Status Quo ein Profitinteresse haben \u2013 all das sind Binsen, um die es nicht ernsthaft geht. Herr Kaube kann einfach nicht sehen oder gar akzeptieren, dass es gute nachvollziehbare Gr\u00fcnde gegen den Art. 13 geben kann, und dass das <em>allgemein akzeptierte<\/em> (!) Ziel, Plattformen st\u00e4rker zur Finanzierung der Kreativen zur Kasse zu bitten, auf anderem Wege mit deutlich weniger Kollateralsch\u00e4den erreicht werden k\u00f6nnte. Bei Herrn Kaube geht es nur um Schwarz oder Wei\u00df, Recht gegen Illegalit\u00e4t, Pro Urheberrechtsreform in der derzeitgen Form versus grenzdebile Desinformationskampagnen. So viel Unterkomplexit\u00e4t kennt man sonst nur von der Springerpresse. Wie es anders und besser geht, zeigt der Beitrag des Komponisten Matthias Hornschuh (FAZ vom 26.3.19), der l\u00f6sungs-orientiert ist und ganz ohne diese geifernde Feindseligkeit auskommt.<\/p>\n<p>Gewiss, auf der Seite der Art.13-Gegner gibt es den einen oder anderen Youtube-Influencer, der oder die mit sagenhaft naiven Argumenten Desinformation betreibt. Die FAZ sollte aber nicht auf argumentativ gleichem (wenn auch sprachlich h\u00f6herem) Niveau dagegenhalten. Das sollte nicht ihr Anspruch sein. Es geht um komplexe Abw\u00e4gungen und Kompromisse. Vor allem geht es darum zu verstehen, dass im digitalen Zeitalter Urheberrecht nicht einfach dasjenige Mindset und diejenigen Instrumente des 19. Jahrhunderts fortschreiben kann. Das w\u00e4re so, als w\u00fcrde man in der Volkswirtschaftslehre digitale Plattform-M\u00e4rkte mit einem simplen Angebots-Nachfrage-Diagramm verstehen wollen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie schon h\u00e4ufig zuvor trommelt die FAZ kurz vor der EU-Abstimmung \u00fcber die Reform des Urheberrechts f\u00fcr diese Reform und kommentiert die Position der Gegner (insbesondere von Artikel 13 dieser Reform = inzwischen Art. 17) betont negativ. Da die FAZ ein Eigeninteresse an der Durchsetzung dieser Reform hat, ist das verst\u00e4ndlich und legitim. 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